Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 211
21 / 01
Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung:
Erhebung von Gemeindesteuern
Restriktive Handhabung von Stundungen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
1. Restriktive Handhabung erfolgt bereits nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der Antragsteller. Bei Einkommen, die wesentlich oberhalb der ZPO-Pfändungsfreigrenzen liegen, wird
Stundung grundsätzlich nicht bewilligt, ebenso bei Konzessionsabgaben (beantragte Leistungen u.ä.)
2. Aspekt Wirtschaftlichkeit: Stundungszinssatz:
6 v.H. p.a. gemäß Abgabenordnung
Kassenkreditzinsen: ca. 3 v.H. derzeit
3. Aussetzungen erfolgen in der Regel durch entsprechenden Aussetzungsmessbescheid des
Finanzamts bei Einsprüchen mit Erfolgsaussicht.
HauptA vom 08.04.2003:
keine Änderung; siehe Stellungnahme der Verwaltung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme 05.04.2006:
Stundungen werden weiterhin restriktiv gehandhabt.
Gemeindesteuern siehe eigene Vorlage
T743.xls
21 A21
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Budget 211
21 / 02
Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung:
Kooperation mit anderen Kommunen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt 1 031 2611
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Im Kassen- und Steuerbereich derzeit nicht gegeben. Die Bereiche Zahlungsabwicklung / Vollstreckung /
Steuerveranlagung sind ortsbezogen.
Regelmäßiger Infoaustausch - auch mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse auf Kassenleiterebene sowie durch Arbeitstagungen des Landesverbandes.
Anmerkung:
Amtshilfe für den Erftkreis ist nur einseitig (im Gegensatz zu dem ansonsten geltenden Prinzip der gegenseitigen kostenfreien- Amtshilfen der Kommunen), die ständige Inanspruchnahme der kommunalen Vollstreckungsbehörde
kommt daher einer Organleihe gleich. Kostenersatz -evtl. im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung- wäre
daher angemessen. Als Maßstab dient die Kostenbeteiligung der GEZ für die durch die Kommunen geleistete
Amtshilfe (23 Euro pro Fall). Möglicherweise wird der Erftkreis jedoch auf die Kreisumlage Bezug nehmen und dies
ablehnen.
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme 05.04.2006:
Die Amtshilfe in NRW ist gem. § 8 VwVfG (NW) weiterhin für Amtshilfeersuchende frei. Etwaige
Vollstreckungskosten sind vom Schuldner einzutreiben.
T743.xls
110 A21
Blaues Wunder
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Budget 209
21 / 03
Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung:
Erhebung / Anhebung der Hebesätze
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt 1 900 0000
E/HHSt 1 900 0010
E/HHSt 1 900 0030
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme der Kämmerei:
Rat vom 08.05.2003:
zuzeit keine Änderung; siehe Stellungnahme der Verwaltung
Hinweis:
Der HPL-Entwurf des Doppelhaushaltes 2006/2007 sieht bereit eine Erhöhung der Hebesätze vor:
Grundsteuer A (+20 Punkte) auf 260 v.H.
Grundsteuer B (+20 Punkte) auf 420 v.H.
Gewerbesteuer (+10 Punkte) auf 450 v.H.
Auf die Erläuterungen zum Haushalt bzw. HSK wird verwiesen.
T743.xls
20 A21
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Budget 211
21 / 92
Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung:
Mitgliedschaften
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Mitgliedschaft besteht beim Verband Kassenleiter NRW e.V.
Kosten 50 Euro p.a.
Sollte beibehalten werden. Infoveranstaltungen sind für den lfd. Kassenbetrieb gut umsetzbar.
Stellungnahme 05.04.2006:
Mitgliedschaft sollte weiterhin beibehalten werden.
T743.xls
92 A21