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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 287/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 211 21 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung: Erhebung von Gemeindesteuern Restriktive Handhabung von Stundungen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) 1. Restriktive Handhabung erfolgt bereits nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller. Bei Einkommen, die wesentlich oberhalb der ZPO-Pfändungsfreigrenzen liegen, wird Stundung grundsätzlich nicht bewilligt, ebenso bei Konzessionsabgaben (beantragte Leistungen u.ä.) 2. Aspekt Wirtschaftlichkeit: Stundungszinssatz: 6 v.H. p.a. gemäß Abgabenordnung Kassenkreditzinsen: ca. 3 v.H. derzeit 3. Aussetzungen erfolgen in der Regel durch entsprechenden Aussetzungsmessbescheid des Finanzamts bei Einsprüchen mit Erfolgsaussicht. HauptA vom 08.04.2003: keine Änderung; siehe Stellungnahme der Verwaltung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme 05.04.2006: Stundungen werden weiterhin restriktiv gehandhabt. Gemeindesteuern siehe eigene Vorlage T743.xls 21 A21 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 211 21 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung: Kooperation mit anderen Kommunen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt 1 031 2611 A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Im Kassen- und Steuerbereich derzeit nicht gegeben. Die Bereiche Zahlungsabwicklung / Vollstreckung / Steuerveranlagung sind ortsbezogen. Regelmäßiger Infoaustausch - auch mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse auf Kassenleiterebene sowie durch Arbeitstagungen des Landesverbandes. Anmerkung: Amtshilfe für den Erftkreis ist nur einseitig (im Gegensatz zu dem ansonsten geltenden Prinzip der gegenseitigen kostenfreien- Amtshilfen der Kommunen), die ständige Inanspruchnahme der kommunalen Vollstreckungsbehörde kommt daher einer Organleihe gleich. Kostenersatz -evtl. im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung- wäre daher angemessen. Als Maßstab dient die Kostenbeteiligung der GEZ für die durch die Kommunen geleistete Amtshilfe (23 Euro pro Fall). Möglicherweise wird der Erftkreis jedoch auf die Kreisumlage Bezug nehmen und dies ablehnen. Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme 05.04.2006: Die Amtshilfe in NRW ist gem. § 8 VwVfG (NW) weiterhin für Amtshilfeersuchende frei. Etwaige Vollstreckungskosten sind vom Schuldner einzutreiben. T743.xls 110 A21 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 209 21 / 03 Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung: Erhebung / Anhebung der Hebesätze Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt 1 900 0000 E/HHSt 1 900 0010 E/HHSt 1 900 0030 A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme der Kämmerei: Rat vom 08.05.2003: zuzeit keine Änderung; siehe Stellungnahme der Verwaltung Hinweis: Der HPL-Entwurf des Doppelhaushaltes 2006/2007 sieht bereit eine Erhöhung der Hebesätze vor: Grundsteuer A (+20 Punkte) auf 260 v.H. Grundsteuer B (+20 Punkte) auf 420 v.H. Gewerbesteuer (+10 Punkte) auf 450 v.H. Auf die Erläuterungen zum Haushalt bzw. HSK wird verwiesen. T743.xls 20 A21 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 211 21 / 92 Stellungnahme des Fachamts - 21 Kurzbeschreibung: Mitgliedschaften Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Mitgliedschaft besteht beim Verband Kassenleiter NRW e.V. Kosten 50 Euro p.a. Sollte beibehalten werden. Infoveranstaltungen sind für den lfd. Kassenbetrieb gut umsetzbar. Stellungnahme 05.04.2006: Mitgliedschaft sollte weiterhin beibehalten werden. T743.xls 92 A21