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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 291/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 40 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Schülerbeförderung als freiwillige Leistung, die über die Pflichtleistungen der Schülerfahrtkostenverordnung hinausgehen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ............... Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 0 0 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Bei einer Reduzierung der Beförderungskosten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß auf Grundlage der Schülerfahrtkostenverordnung für Schulkindergarten > als 1 km einfache Entfernung kürzester Fußweg Grundschulen > als 2 km einfache Entfernung kürzester Fußweg Sekundarstufe I > als 3,5 km einfache Entfernung kürzester Fußweg Sekundarstufe II > als 5 km einfache Entfernung kürzester Fußweg lassen sich Einsparungen erzielen. Wie schon im ersten Blauen Wunder dargelegt, ergeben sich hieraus Probleme beim Verkehrsträger. Die wegbrechenden Einnahmen aus der Schülerbeförderung würden über die Erhöhung der Umlage an anderer Stelle weitgehend wieder hereingeholt. Finanzielle Auswirkungen: siehe unten; im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Planjahr E/HHSt ............... A/HHSt 1 210 6390 A/HHSt 1 215 6390 A/HHSt 1 220 6390 A/HHSt 1 230 6390 A/HHSt 1 270 6390 Netto T853.xls 2003 0 0 0 0 0 0 2004 2005 2006 2007 2008 -25.000 -29.000 -45.000 -76.000 0 -175.000 -25.000 -29.000 -45.000 -76.000 0 -175.000 -25.000 -29.000 -45.000 -76.000 0 -175.000 -25.000 -29.000 -45.000 -76.000 0 -175.000 -25.000 -29.000 -45.000 -76.000 0 -175.000 26 A40 Stellungnahme: Mit dem Schuljahr 2004/05 hat sich der Tarif für das VRS-Schülerjahres-Ticket geändert. Daraus ergab sich für die Schülerinnen und Schüler, die in Nachbarstädten wohnen, eine Zuzahlung zu den Fahrkosten. Im Jahr 2005 kam es zu folgenden Einnahmen (ca.-Beträge): 1.210.1500 1.215.1503 1.220.1503 1.230.1503 1.270.1500 700,00 € 3.500,00 € 12.300,00 € 6.000,00 € 0,00 € In den Jahren 2005 und 2006 sieht die Ausgabenseite wie folgt aus: 1.210.6390 1.215.6390 1.220.6390 1.230.6390 1.270.6390 2005 365.500,00 € 221.300,00 € 327.000,00 € 352.500,00 € 35.000,00 € 2006 444.783,00 € 224.620,00 € 331.905,00 € 357.788,00 € 41.725,00 € Bei der Durchführung der Schülerbeförderung lediglich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang lassen sich Einsparungen erzielen. Wie bereits oben dargelegt wird der Verkehrsträger die wegbrechenden Einnahmen durch Umlageerhöhung kompensieren. Grundsätzlich könnte vordergründig mit folgenden Einsparungen gerechnet werden: 1.210.6390 1.215.6390 1.220.6390 1.230.6390 1.270.6390 Netto T853.xls ab 2006 6.000 28.000 60.000 90.000 0 184.000 26 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 40 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Schülerbeförderung / sog. "Schoko Ticket" Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Ein sogenanntes Schokoticket oder Schülerticket wurde bei der Stadt Erftstadt bislang nicht eingeführt. Die Schülerjahreskarten wurden in ihrer Nutzung auf die reinen Schulwegfahrten beschränkt. Sie haben abends und an Wochenenden keine Gültigkeit, eine Eigennutzung über die Pflichtbeförderung hinaus ist praktisch ausgeschlossen. Dadurch wurde der Fahrpreis bereits in 1997 um ca 45.000.--Euro gesenkt. Eine Erhebung eines Eigenanteils ist deshalb im Gegensatz zum Schülerticket nicht gerechtfertigt, da die private Nutzung ausgeschlossen ist. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: Maßnahme entfällt Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Eine weitere Elternbefragung Anfang 2004 hat ergeben, dass an der Einführung des Schülertickets kein Interesse besteht. T853.xls 28 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 40 / 03 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Schulwegsicherung Einstellung bzw. Übernahme durch eigenes Personal Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt Epl 2 GRZ 4 Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 0 0 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Eine Übernahme der Schulwegsicherung durch Schülerinnen/Schüler oder Eltern hat sich als undurchführbar erwiesen. Die Stadt Erftstadt hat im Bereich der Schulwege im gesamten Erftkreis und darüber hinaus die mit Abstand geringsten Schülerunfälle. Schwere Unfälle sind seit der Einführung der Schülerlotsen in den 70er Jahren keine zu verzeichnen gewesen. Rat, Hauptausschuss und Schulausschuss haben die Angelegenheit "Schülerlotsen" mehrfach ausführlich beraten. Bei politischem Beschluss zum Verzicht auf den Einsatz entlohnter Schülerlotsen können einschließlich der sozialen Sicherung in Höhe von ca 19.000.- Euro insgesamt ca. 105.000.- Euro /jährlich ab 2004 eingespart werden. Sachkosten sind nicht nennenswert. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: Der Prüfauftrag an die Verwaltung, ob die Aufgabe auf die Schulen übertragen werden kann, scheitert an der fehlenden Bereitschaft der Schulen. Rat vom 06.05.2003_ keine Änderung Stellungnahme: Die Personalkosten des Schülerlotsendienstes betragen ca. 108.000,00 €/jährlich. Nach wie vor ist nicht davon auszugehen, dass der Schülerlotsendienst - so wie er jetzt vorgehalten wird - auch von einer ehrenamtlichen Initiative (z. B. Eltern, Schüler, Renter) durchgeführt werden kann. Es fehlt zum einem generell an Interessen, zum zweiten ist die kontinuierliche Besetzung aller Stellen (auch bei plötzlichen Ausfällen) nur schwer zu gewährleisten. T853.xls 30 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt 40 / 06 Stellungnahme des Fachamts Kurzbeschreibung: Entgeltliche Überlassung von Aulen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Bei Überlassung der Aulen an Vereine, die für ihre Veranstaltungen Eintrittsgelder erheben oder / und Einnahmen über die Ausschankgenehmigungen erzielen, könnten Nutzungsentgelte von mindestens 300.Euro pro Veranstaltung erhoben werden. Bei durchschnittlich 20 solchen Veranstaltungen sind Einnahmen in Höhe von 6.000.-- Euro zu erzielen. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Es könnten - wie oben beschrieben - Einnahmen erzielt werden. Bei 300,00 €/ Veranstaltung und durchschnittlich 55 Veranstaltungen könnten 16.500,00 €/Jahr erzielt werden. Dabei ist natürlich mit einer deutlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. T853.xls 27 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 und 409 40 / 09 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Gemeinsame Sekretariate in den Schulzentren Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Bei idealer Lage in der Mitte des Zentrums könnte sicherlich eine Halbtagskraft eingespart werden. Maßnahme ist jedoch undurchführbar, da diese Idealräume nicht vorhanden sind und eigens dafür gebaut werden müssten. Die Nutzung eines der dreivorhandenen Sekretariate würde zwangsläufig zu Schülerströmen führen die den Gesamtunterrichtsplan stören, weil die Wege für die normalen Pausen zu weit sind und die jetzigen Sekretariate nicht für insgesamt 3,5 Sekretärinnen geeignet sind. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stellungnahme: siehe oben Die Entscheidung für ein zentrales Sekretariat würde sicherlich von den Schulen nicht mitgetragen werden. T853.xls 33 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 40 / 10 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Gemeinsame Nutzung der Fachräume Örtliche Konzentration von Schulformen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Betroffen wären die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Schulen in den beiden Schulzentren haben schon jetzt zu wenig Fachräume. Eine gemeinsame Nutzung würde zu ständigen Schülerströmen zwischen den einzelnen Schulformen und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Unterrichtes führen, ohne dass Grundproblem zu beseitigen. Eine solche Maßnahme wäre denkbar bei der Neukonzeption eines Schulzentrums. Die entsprechenden Umbaukosten wären immens. Ob langfristig Einsparungen unter Berücksichtigung der Kosten zu erzielen sind, müsste umfangreich geprüft werden. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme Die gemeinsame Nutzung von Fachräumen ist praktisch nicht durchführbar und würde sicherlich von den Schulen nicht mitgetragen werden. T853.xls 35 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budgets der Schulen 40 / 11 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln Erhöhung Elternanteil Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung bis (Datum) ja nein x auf weiteres Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Eigenanteil der Eltern an den Schulbüchern kann für einen Zeitraum von 5 Jahren bis 2008 von jetzt 33% auf höchstens 49% angehoben werden. Durch Satzung sollen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor, so dass zur Zeit die für die Stadt entstehenden zusätzlichen Kosten aus den sozialen Gesichtspunkten noch nicht abschätzbar sind. Die Prüfungen in den Einzelfällen sind sicherlich mit erheblich erhöhten Personalkosten verbunden. Wegen der gestiegenen Kosten wurden die seit 1989 unveränderten Durchschnittsbeträge für die Beschaffung von Schulbüchern gleichzeitig um 33% erhöht. Die Durchschnittsbeträge stiegen bei den Grundschulen von ca. 27 Euro auf 36 Euro, in der Sekundarstufe I von 58,80 Euro auf 78 Euro und in der Sekundarstufe II von 53,70 Euro auf 71 Euro. Dies hat zur Folge, dass auch bei der Anhebung des Elternanteiles von 33% auf nunmehr 49% keine Einsparungen möglich sind. Der Anteil der Stadt erhöhte sich sogar noch leicht bei den Grundschulen um ca. 30 Cent/Schüler, in der Sekundarstufe I um ca. 60 Cent/Schüler und in der Sekundarstufe II um ca. 50 Cent/Schüler. Der Stadt entstehen also Mehrkosten bei den Grundschulen in Höhe von 1.000 Euro und in den Sekundarstufen in Höhe von 2.500 Euro, die den Schulen zusätzlich in ihren Budgets zur Verfügung gestellt werden müssen. Modellrechnung SEK I: Bislang Schulträger 66,6% von 58,80 Euro = 39,20 Euro und 33.3% = 19,60 Euro Elternanteil jetzt Schulträger 51,0 % von 78 Euro = 39,78 Euro und 49% = 38,22 Euro Elternanteil Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung T853.xls 36 A40 Stellungnahme: In Abweichung zur Regelung des § 132 Abs. 9 Schulgesetz sollen gem. des Referentenentwurfs zur Novellierung des Schulgesetzes nicht nur Sozialhilfeempfänger sondern alle ALG-II-Empfänger von der Zahlung des Eigenanteils bei den Lernmitteln befreit werden. Dadurch würde die ursprünglich geplante finanzielle Entlastung der Schulträger nicht zustande kommen. Ob zum Ausgleich dieser Kosten eine Verlängerung der befristeten Anhebung des Elternanteils auf 49% herbeigeführt wird, ist noch nicht geklärt. T853.xls 36 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 401 und 409 40 / 12 Stellungnahme des Fachamts Kurzbeschreibung: Zurückstellung Bau einer Schulmensa Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Bislang gibt es lediglich den Errichtungsbeschluss zum Bau einer Mensa für das Schulzentrum Lechenich. Für das Schulzentrum Liblar gibt es einen Antrag. Wie groß die Mensen werden sollen, steht noch nicht fest, da die Bestimmungen des Landes für die Offene Ganztags-grundschule und die Weiterführung der Maßnahme 13+ noch nicht vorliegen. Von Seiten des Bundes sind für die nächsten 4 Jahre Zuschüsse in Höhe von 4 Milliarden € für Baumaßnahmen in Zusammenhang mit Nachmittagsbetreuung vorge-sehen. Hierauf fallen alleine auf NRW ca. 920 Mio€. Auch hier sollte zunächst noch abgewartet werden, wie die Gelder in Absprache Bund/Land zu verwenden sind. Bei einer Pro Kopf Einwohner Berechnung würden auf Erftstadt weit über 2 Mio € entfallen. Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft": Im Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind Planungskosten in Höhe von 20.000,- € veranschlagt. Es zeichnet sich ab, dass diese Planungen im 2. Halbjahr 2003 durch städtische Mitarbeiter durchgeführt werden können. Das Raumprogramm der geplanten Mensa muss noch definiert werden. Daher können derzeit noch keine Angaben zu den entstehenden Kosten bzw. zu den Einsparungen durch eine Verschiebung der Maßnahme gemacht werden. Seitens der Bundesregierung wurde angekündigt, die Einrichtung von Ganztagsschulen in den kommenden Jahren zu för-dern. Die Verteilung der Gelder wird durch die Länder erfolgen. Bei der Planung einer Mensa müssen die sich aus dem Pro-gramm der Bundesregierung ergebenden Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Fördermittel haben auch erheb-liche Auswirkungen auf die sich aus einem Bau ergebenden Folgekosten. Die Planungen sollten daher erst dann konkreti-siert werden, wenn die Förderbestimmungen bekannt sind. Dies wird vo. in der 2. Hälfte des Jahres 2003 der Fall sein. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: keine Änderung (Einrichtungsbeschluss für die Mensa im Schulzentrum Lechenich liegt vor.) Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Die Mensa im Schulzentrum Lechenich wurde zwischenzeitlich errichtet und hat den Betrieb zum Schuljahr 2005/06 aufgenommen. Bzgl. der Errichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar gibt es noch keinen Errichtungsbeschluss. T853.xls 59 A40