Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 01
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Schülerbeförderung als freiwillige Leistung, die über die Pflichtleistungen der
Schülerfahrtkostenverordnung hinausgehen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt ...............
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
0
0
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Bei einer Reduzierung der Beförderungskosten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß auf Grundlage der
Schülerfahrtkostenverordnung für
Schulkindergarten
> als 1 km einfache Entfernung kürzester Fußweg
Grundschulen
> als 2 km einfache Entfernung kürzester Fußweg
Sekundarstufe I
> als 3,5 km einfache Entfernung kürzester Fußweg
Sekundarstufe II
> als 5 km einfache Entfernung kürzester Fußweg
lassen sich Einsparungen erzielen.
Wie schon im ersten Blauen Wunder dargelegt, ergeben sich hieraus Probleme beim Verkehrsträger. Die wegbrechenden
Einnahmen aus der Schülerbeförderung würden über die Erhöhung der Umlage an anderer Stelle weitgehend wieder hereingeholt.
Finanzielle Auswirkungen: siehe unten; im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Planjahr
E/HHSt ...............
A/HHSt 1 210 6390
A/HHSt 1 215 6390
A/HHSt 1 220 6390
A/HHSt 1 230 6390
A/HHSt 1 270 6390
Netto
T853.xls
2003
0
0
0
0
0
0
2004
2005
2006
2007
2008
-25.000
-29.000
-45.000
-76.000
0
-175.000
-25.000
-29.000
-45.000
-76.000
0
-175.000
-25.000
-29.000
-45.000
-76.000
0
-175.000
-25.000
-29.000
-45.000
-76.000
0
-175.000
-25.000
-29.000
-45.000
-76.000
0
-175.000
26 A40
Stellungnahme:
Mit dem Schuljahr 2004/05 hat sich der Tarif für das VRS-Schülerjahres-Ticket geändert. Daraus ergab
sich für die Schülerinnen und Schüler, die in Nachbarstädten wohnen, eine Zuzahlung zu den Fahrkosten. Im Jahr 2005 kam es zu folgenden Einnahmen (ca.-Beträge):
1.210.1500
1.215.1503
1.220.1503
1.230.1503
1.270.1500
700,00 €
3.500,00 €
12.300,00 €
6.000,00 €
0,00 €
In den Jahren 2005 und 2006 sieht die Ausgabenseite wie folgt aus:
1.210.6390
1.215.6390
1.220.6390
1.230.6390
1.270.6390
2005
365.500,00 €
221.300,00 €
327.000,00 €
352.500,00 €
35.000,00 €
2006
444.783,00 €
224.620,00 €
331.905,00 €
357.788,00 €
41.725,00 €
Bei der Durchführung der Schülerbeförderung lediglich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang lassen
sich Einsparungen erzielen. Wie bereits oben dargelegt wird der Verkehrsträger die wegbrechenden
Einnahmen durch Umlageerhöhung kompensieren. Grundsätzlich könnte vordergründig mit folgenden
Einsparungen gerechnet werden:
1.210.6390
1.215.6390
1.220.6390
1.230.6390
1.270.6390
Netto
T853.xls
ab 2006
6.000
28.000
60.000
90.000
0
184.000
26 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 02
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Schülerbeförderung / sog. "Schoko Ticket"
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Ein sogenanntes Schokoticket oder Schülerticket wurde bei der Stadt Erftstadt bislang nicht eingeführt. Die
Schülerjahreskarten wurden in ihrer Nutzung auf die reinen Schulwegfahrten beschränkt. Sie haben
abends und an Wochenenden keine Gültigkeit, eine Eigennutzung über die Pflichtbeförderung hinaus ist
praktisch ausgeschlossen. Dadurch wurde der Fahrpreis bereits in 1997 um ca 45.000.--Euro gesenkt.
Eine Erhebung eines Eigenanteils ist deshalb im Gegensatz zum Schülerticket nicht gerechtfertigt, da die
private Nutzung ausgeschlossen ist.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
Maßnahme entfällt
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
Eine weitere Elternbefragung Anfang 2004 hat ergeben, dass an der Einführung des Schülertickets
kein Interesse besteht.
T853.xls
28 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 03
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Schulwegsicherung
Einstellung bzw. Übernahme durch eigenes Personal
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt Epl 2 GRZ 4
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
0
0
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Eine Übernahme der Schulwegsicherung durch Schülerinnen/Schüler oder Eltern hat sich als
undurchführbar erwiesen.
Die Stadt Erftstadt hat im Bereich der Schulwege im gesamten Erftkreis und darüber hinaus die mit
Abstand geringsten Schülerunfälle. Schwere Unfälle sind seit der Einführung der Schülerlotsen in den 70er
Jahren keine zu verzeichnen gewesen. Rat, Hauptausschuss und Schulausschuss haben die
Angelegenheit "Schülerlotsen" mehrfach ausführlich beraten.
Bei politischem Beschluss zum Verzicht auf den Einsatz entlohnter Schülerlotsen können einschließlich
der sozialen Sicherung in Höhe von ca 19.000.- Euro insgesamt ca. 105.000.- Euro /jährlich ab 2004
eingespart werden. Sachkosten sind nicht nennenswert.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
Der Prüfauftrag an die Verwaltung, ob die Aufgabe auf die Schulen übertragen werden kann, scheitert an
der fehlenden Bereitschaft der Schulen.
Rat vom 06.05.2003_
keine Änderung
Stellungnahme:
Die Personalkosten des Schülerlotsendienstes betragen ca. 108.000,00 €/jährlich. Nach wie vor ist
nicht davon auszugehen, dass der Schülerlotsendienst - so wie er jetzt vorgehalten wird - auch von
einer ehrenamtlichen Initiative (z. B. Eltern, Schüler, Renter) durchgeführt werden kann. Es fehlt zum
einem generell an Interessen, zum zweiten ist die kontinuierliche Besetzung aller Stellen (auch bei
plötzlichen Ausfällen) nur schwer zu gewährleisten.
T853.xls
30 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
40 / 06
Stellungnahme des Fachamts
Kurzbeschreibung:
Entgeltliche Überlassung von Aulen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Bei Überlassung der Aulen an Vereine, die für ihre Veranstaltungen Eintrittsgelder erheben oder / und
Einnahmen über die Ausschankgenehmigungen erzielen, könnten Nutzungsentgelte von mindestens 300.Euro pro Veranstaltung erhoben werden. Bei durchschnittlich 20 solchen Veranstaltungen sind Einnahmen
in Höhe von 6.000.-- Euro zu erzielen.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme:
Es könnten - wie oben beschrieben - Einnahmen erzielt werden. Bei 300,00 €/ Veranstaltung und
durchschnittlich 55 Veranstaltungen könnten 16.500,00 €/Jahr erzielt werden.
Dabei ist natürlich mit einer deutlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen.
T853.xls
27 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401 und 409
40 / 09
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Gemeinsame Sekretariate in den Schulzentren
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Bei idealer Lage in der Mitte des Zentrums könnte sicherlich eine Halbtagskraft eingespart werden.
Maßnahme ist jedoch undurchführbar, da diese Idealräume nicht vorhanden sind und eigens dafür gebaut
werden müssten. Die Nutzung eines der dreivorhandenen Sekretariate würde zwangsläufig zu
Schülerströmen führen die den Gesamtunterrichtsplan stören, weil die Wege für die normalen Pausen zu
weit sind und die jetzigen Sekretariate nicht für insgesamt 3,5 Sekretärinnen geeignet sind.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003.
keine Änderung
Stellungnahme:
siehe oben
Die Entscheidung für ein zentrales Sekretariat würde sicherlich von den Schulen nicht mitgetragen
werden.
T853.xls
33 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401
40 / 10
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Gemeinsame Nutzung der Fachräume
Örtliche Konzentration von Schulformen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Betroffen wären die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.
Die Schulen in den beiden Schulzentren haben schon jetzt zu wenig Fachräume. Eine
gemeinsame Nutzung würde zu ständigen Schülerströmen zwischen den einzelnen
Schulformen und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Unterrichtes führen, ohne dass
Grundproblem zu beseitigen. Eine solche Maßnahme wäre denkbar bei der Neukonzeption eines
Schulzentrums. Die entsprechenden Umbaukosten wären immens. Ob langfristig Einsparungen unter
Berücksichtigung der Kosten zu erzielen sind, müsste umfangreich geprüft werden.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Stellungnahme
Die gemeinsame Nutzung von Fachräumen ist praktisch nicht durchführbar und würde sicherlich von
den Schulen nicht mitgetragen werden.
T853.xls
35 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budgets der Schulen
40 / 11
Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung:
Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln
Erhöhung Elternanteil
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
bis (Datum)
ja
nein
x
auf weiteres
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Eigenanteil der Eltern an den Schulbüchern kann für einen Zeitraum von 5 Jahren bis 2008 von jetzt 33% auf
höchstens 49% angehoben werden. Durch Satzung sollen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor, so dass zur Zeit die für die Stadt entstehenden zusätzlichen
Kosten aus den sozialen Gesichtspunkten noch nicht abschätzbar sind. Die Prüfungen in den Einzelfällen sind
sicherlich mit erheblich erhöhten Personalkosten verbunden.
Wegen der gestiegenen Kosten wurden die seit 1989 unveränderten Durchschnittsbeträge für die Beschaffung von
Schulbüchern gleichzeitig um 33% erhöht. Die Durchschnittsbeträge stiegen bei den Grundschulen von ca. 27 Euro
auf 36 Euro, in der Sekundarstufe I von 58,80 Euro auf 78 Euro und in der Sekundarstufe II von 53,70 Euro auf 71
Euro.
Dies hat zur Folge, dass auch bei der Anhebung des Elternanteiles von 33% auf nunmehr 49% keine Einsparungen
möglich sind. Der Anteil der Stadt erhöhte sich sogar noch leicht bei den Grundschulen um ca. 30 Cent/Schüler, in
der Sekundarstufe I um ca. 60 Cent/Schüler und in der Sekundarstufe II um ca. 50 Cent/Schüler. Der Stadt entstehen
also Mehrkosten bei den Grundschulen in Höhe von 1.000 Euro und in den Sekundarstufen in Höhe von 2.500 Euro,
die den Schulen zusätzlich in ihren Budgets zur Verfügung gestellt werden müssen.
Modellrechnung SEK I:
Bislang Schulträger 66,6% von 58,80 Euro = 39,20 Euro und 33.3% = 19,60 Euro Elternanteil
jetzt Schulträger 51,0 % von 78 Euro = 39,78 Euro und 49% = 38,22 Euro Elternanteil
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
T853.xls
36 A40
Stellungnahme:
In Abweichung zur Regelung des § 132 Abs. 9 Schulgesetz sollen gem. des Referentenentwurfs zur
Novellierung des Schulgesetzes nicht nur Sozialhilfeempfänger sondern alle ALG-II-Empfänger von der
Zahlung des Eigenanteils bei den Lernmitteln befreit werden.
Dadurch würde die ursprünglich geplante finanzielle Entlastung der Schulträger nicht zustande kommen.
Ob zum Ausgleich dieser Kosten eine Verlängerung der befristeten Anhebung des Elternanteils auf 49%
herbeigeführt wird, ist noch nicht geklärt.
T853.xls
36 A40
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 401 und 409
40 / 12
Stellungnahme des Fachamts
Kurzbeschreibung:
Zurückstellung Bau einer Schulmensa
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Vermögenshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Bislang gibt es lediglich den Errichtungsbeschluss zum Bau einer Mensa für das Schulzentrum Lechenich. Für das Schulzentrum
Liblar gibt es einen Antrag.
Wie groß die Mensen werden sollen, steht noch nicht fest, da die Bestimmungen des Landes für die Offene Ganztags-grundschule
und die Weiterführung der Maßnahme 13+ noch nicht vorliegen. Von Seiten des Bundes sind für die nächsten 4 Jahre Zuschüsse in
Höhe von 4 Milliarden € für Baumaßnahmen in Zusammenhang mit Nachmittagsbetreuung vorge-sehen. Hierauf fallen alleine auf
NRW ca. 920 Mio€. Auch hier sollte zunächst noch abgewartet werden, wie die Gelder in Absprache Bund/Land zu verwenden sind.
Bei einer Pro Kopf Einwohner Berechnung würden auf Erftstadt weit über 2 Mio € entfallen.
Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft":
Im Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind Planungskosten in Höhe von 20.000,- € veranschlagt. Es
zeichnet sich ab, dass diese Planungen im 2. Halbjahr 2003 durch städtische Mitarbeiter durchgeführt werden können. Das
Raumprogramm der geplanten Mensa muss noch definiert werden. Daher können derzeit noch keine Angaben zu den entstehenden
Kosten bzw. zu den Einsparungen durch eine Verschiebung der Maßnahme gemacht werden.
Seitens der Bundesregierung wurde angekündigt, die Einrichtung von Ganztagsschulen in den kommenden Jahren zu för-dern. Die
Verteilung der Gelder wird durch die Länder erfolgen. Bei der Planung einer Mensa müssen die sich aus dem Pro-gramm der
Bundesregierung ergebenden Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Fördermittel haben auch erheb-liche Auswirkungen
auf die sich aus einem Bau ergebenden Folgekosten. Die Planungen sollten daher erst dann konkreti-siert werden, wenn die
Förderbestimmungen bekannt sind. Dies wird vo. in der 2. Hälfte des Jahres 2003 der Fall sein.
Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003:
keine Änderung (Einrichtungsbeschluss für die Mensa im Schulzentrum Lechenich liegt vor.)
Rat vom 06.05.2003: keine Änderung
Stellungnahme:
Die Mensa im Schulzentrum Lechenich wurde zwischenzeitlich errichtet und hat den Betrieb zum
Schuljahr 2005/06 aufgenommen.
Bzgl. der Errichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar gibt es noch keinen Errichtungsbeschluss.
T853.xls
59 A40