Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

Stra8en.N,~tt.W. landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Landesbetrieb Straßenbau Regiooalnirderlassung Postfach Nordrhein-Westfalen Ville-Eifel Nordrhein-Westfalen Ville-Eifel 120161 . 53874 Euskirchen A 'ji; Hans Oberhofer / / 7 J "/ Paul-Keller-Straße i/I./' 50374 Erftstadt . "J 1 . le ~ I Kontakt: Herr Paffrath Telefon: 02251/796-164, Mobil: 0152/01594291 Fax: 02251/796-222 E-Mail: juergen.paffrath@strassen.nrw.de Zeichen: 4400/40100/4.23.01.01 (Bei Antworten Datum: Prüfung" Grünerpfeil" Ampelanlage Ihr Schreiben vom 17. 01.2007 bitte angeben.) 31.01.2007 B 255 an der Ortsumgehung E.~ Lechenich Sehr geehrter Herr Oberhofer, leider ist eine Anbringung eines Grünpfeils entsprechend Ihrem Vorschlag an der Ampelanlage B 265 an der Ortsumgehung E.- Lechenich nicht möglich. Als Grundlage für den Einsatz des Grünpfeils" gelten die Kriterien der Verwa/tungsvorschrift zu § " 37 der STVO, sowie die Empfehlungen der bast (Bundesanstalt für Straßenwesen Köln) Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil und das Verkehrsb/att 03/94 vom Bundesministerium für Verkehr. Vorraussetzung für die Einführung des "Grünpfeils" ist eine gen aue Prüfung der Verkehrsverhältnisse sowie der Verkehrssituation eines jeden Kreuzungspunktes. Dabei sollte ein hoher Maßstab an die vorhandene und durch die Signalisierung gewährleistete Verkehrssicherheit angelegt werden. Deshalb ist eine Einführung des Grünpfeils nur an Knotenpunkten sinnvoll wenn bestimmte Vorraussetzungen, wie innerstädtische Knoten mit eigener Rechtsabbiegespur oder festzeitgesteuerte Lichtsignalanlagen sowie Zufahrten ohne signalisierte querende und parallel geführte Fußgängerfurten, vorliegen. Entsprechend den Ausschlusskriterien der bast ist ein Einsetzen des Grünpfeils an Außerortsstraßen generell unzulässig. Um die Verkehrssituation dennoch am Knoten B265/ L263 zu verbessern, wird seitens der Regionalniederlassung Euskirchen geprüft inwieweit eine baulich angelegte Rechtsabbiegespur zur Innenstadt E.-Lechenich möglich ist. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. - \ I \ \ Mit freundlichen Grüßen Im ~~ftrag /C; / e.,.' ~. / ~ ,'..-' './ .-<;:' . '~dgar ' ~ ". ? L Klein o Schreiben : Stadt Erftstadt - Herrn Böcking Straßen.NRW-Betriebssitz. Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de Postfach . E-Mail: WestLB Düsseldorf. B12 30050000, Steuernummer: 5319/5972/0701 101653. 45816 Gelsenkirchen kontakt@strassen.nrw.de Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung - '\lille-Eifel Jülicher Ring 101 103 . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0