Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Hans Oberhofer
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Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
- Rathaus Am Holzdamm
50374 Erftstadt
Erftstadt, 12.7.2007
Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur von
der Umgehungsstraße 8265n in das Gewerbegebiet-Zunftstrassel
Siemensstrasse in Erftstadt-Lechenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlußfassung zuzuleiten:
Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur von
der Umgehungsstraße 8265n in das Gewerbegebiet-Zunftstrassel
Siemensstrasse in Erftstadt-Lechenich.
8earünduna:
Viele Autofahrer die aus Richtung E.-Liblar kommend die B265n
befahren und an der Ampelanlage "An der Patria" nach LechenichInnenstadt, in das Gewerbegebiet Zunftstrasse, (Aldi) zur Tankstelle/Me Donald oder ins Gewerbegebiet Siemensstrasse abbiegen,
müssen sehr lange warten bis die Ampelanlage ..orün" zeigt. Es bilden
sich zu den Stoßzeiten enorm lange Warteschlangen vor dieser Ampelanlage und dem dahinter liegenden Kreisverkehr. Nach Mitteilung des
Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist die Anbringung
eines "Grünpfeils" nach vielen Kriterien und Verwaltungsvorschriften
nicht möglich.
- 2-
-
2-
Bei einer Ortsbesichtigung am 28.6.2007 mit Herrn Sebastian,
Mitarbeiter des Landesbetriebes
Straßenbau, wäre eine Abbiege- und
eine Einbiegespur in das Gewerbegebiet-Zunftstrasse/Siemensstrasse
möglich und sinnvoll. Um die Verkehrssituation am Knotenpunkt B265nl
L263 zu verbessern und zu entlasten, bitten wir um Unterstützung für die
Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
hmalen
CDU-St tttverordneter
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Straßenbau - Euskirchen
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Straßenbau
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Ville-Eifel
120161 . 53874 Euskirchen
Kontakt:
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Regionalniederlassung
Nordrhein-Westfalen
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Erftstadt
HeIT Pa/frath
Telefon:
02251/796-164,
Fax:
02251/796-222
Mobil: 0152/01594291
E-Mail:
juergen.palfrath@strassen.nrw.de
Zeichen:
4400/40100/4.23.01.01
Datum:
31.01.2007
(Bei Antworten
Prüfung" Grünerpfeil" Ampelanlage B 255 an der O:tsumgehung
bitte angeben.)
E.- lechenich
Ihr Schreiben vom 17. 01.2007
Sehr geehrter Herr Oberhofer,
leider ist eine Anbringung eines Grünpfeils entsprechend Ihrem Vorschlag an der Ampelanlage
B 265 an der Ortsumgehung E.- Lechenich nicht möglich.
Als Grundlage für den Einsatz des "Grünpfeils" gelten die Kriterien der Verwaltungsvorschrift zu §
37 der STVO, sowie die Empfehlungen
der bast (Bundesanstalt
für Straßenwesen
- Köln)
Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil und das Verkehrsblatt 03/94 vom Bundesministerium für Ver-
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Vorraussetzung für die Einführung des "Grünpfeils" ist eine genaue Prüfung der Verkehrsverhältnisse
sowie der Verkehrssituation eines jeden Kreuzungspunktes.
Dabei sollte ein hoher Maßstab an die
vorhandene und durch die Signalisierung gewährleistete Verkehrssicherheit
angelegt werden.
Deshalb ist eine Einführung des Grünpfeils nur an Knotenpunkten sinnvoll wenn bestimmte Vorraussetzungen, wie innerstädtische Knoten mit eigener Rechtsabbiegespur
oder festzeitgesteuerte
Lichtsignalanlagen sowie Zufahrten ohne signalisierte querende und parallel geführte Fußgängerfurten,
vorliegen. Entsprechend den Ausschlusskriterien
der bast ist ein Einsetzen des Grünpfeils an Außerortsstraßen generell unzulässig.
Um die Verkehrssituation dennoch am Knoten B265/ L263 zu verbessern, wird seitens der Regionalniederlassung
Euskirchen geprüft inwieweit eine baulich angelegte Rechtsabbiegespur
zur
Innenstadt E.-Lechenich möglich ist.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
o Schreiben: Stadt Erftstadt - Herrn Böcking
Straßen.NRW-Betriebssitz.
Telefon:
0209/3808-0
Internet:
www.strassen.nrw.de
Postfach
. E-Mail:
WestLB Düsseldorf'
BLZ 30050000,
Steuernummer: 5319/5972/0701
101653.
45816
Gelsenkirchen
kontakt@strassen.nrw.de
Konto-Nr 4005815
.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0