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Antrag (Antrag 359/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Hans Oberhofer . o rtsvo 105 Hl4 82' 81 rste her 70; Paul-Keller-Straße 1 ... Stld! erft,'!adt : - ~~r BOrg.w"",I~tar - 65! 50374 Erftstadt-Lechenich Tel.-Nr.: 02235 - 73888 1 3.JUU 2007 -.~ Fax-Nr.: 02235 - 688046 1 20 2~ Eiin"'Gngeoro BOrgermeister 32 40 43 44 50 61 51 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche - Rathaus Am Holzdamm 50374 Erftstadt Erftstadt, 12.7.2007 Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur von der Umgehungsstraße 8265n in das Gewerbegebiet-Zunftstrassel Siemensstrasse in Erftstadt-Lechenich Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten: Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur von der Umgehungsstraße 8265n in das Gewerbegebiet-Zunftstrassel Siemensstrasse in Erftstadt-Lechenich. 8earünduna: Viele Autofahrer die aus Richtung E.-Liblar kommend die B265n befahren und an der Ampelanlage "An der Patria" nach LechenichInnenstadt, in das Gewerbegebiet Zunftstrasse, (Aldi) zur Tankstelle/Me Donald oder ins Gewerbegebiet Siemensstrasse abbiegen, müssen sehr lange warten bis die Ampelanlage ..orün" zeigt. Es bilden sich zu den Stoßzeiten enorm lange Warteschlangen vor dieser Ampelanlage und dem dahinter liegenden Kreisverkehr. Nach Mitteilung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist die Anbringung eines "Grünpfeils" nach vielen Kriterien und Verwaltungsvorschriften nicht möglich. - 2- - 2- Bei einer Ortsbesichtigung am 28.6.2007 mit Herrn Sebastian, Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau, wäre eine Abbiege- und eine Einbiegespur in das Gewerbegebiet-Zunftstrasse/Siemensstrasse möglich und sinnvoll. Um die Verkehrssituation am Knotenpunkt B265nl L263 zu verbessern und zu entlasten, bitten wir um Unterstützung für die Errichtung einer Rechtsabbiegespur und einer Einbiegespur. Mit freundlichen Grüßen Michael hmalen CDU-St tttverordneter r .I. Herrn Edgar Klein, Landesbetrieb Im A.lffr::ln ") Straßenbau - Euskirchen ~J Straßen.N.h''''W. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfolen Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Postfach d ~ Ville-Eifel Hans Oberhofer 7tl Paul-Keller-Straße ' 'i. I/V . Ir,' ~ 50374 . Ville-Eifel 120161 . 53874 Euskirchen Kontakt: j' l. Regionalniederlassung Nordrhein-Westfalen 1 Erftstadt HeIT Pa/frath Telefon: 02251/796-164, Fax: 02251/796-222 Mobil: 0152/01594291 E-Mail: juergen.palfrath@strassen.nrw.de Zeichen: 4400/40100/4.23.01.01 Datum: 31.01.2007 (Bei Antworten Prüfung" Grünerpfeil" Ampelanlage B 255 an der O:tsumgehung bitte angeben.) E.- lechenich Ihr Schreiben vom 17. 01.2007 Sehr geehrter Herr Oberhofer, leider ist eine Anbringung eines Grünpfeils entsprechend Ihrem Vorschlag an der Ampelanlage B 265 an der Ortsumgehung E.- Lechenich nicht möglich. Als Grundlage für den Einsatz des "Grünpfeils" gelten die Kriterien der Verwaltungsvorschrift zu § 37 der STVO, sowie die Empfehlungen der bast (Bundesanstalt für Straßenwesen - Köln) Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil und das Verkehrsblatt 03/94 vom Bundesministerium für Ver- - \ I. \ kehr. Vorraussetzung für die Einführung des "Grünpfeils" ist eine genaue Prüfung der Verkehrsverhältnisse sowie der Verkehrssituation eines jeden Kreuzungspunktes. Dabei sollte ein hoher Maßstab an die vorhandene und durch die Signalisierung gewährleistete Verkehrssicherheit angelegt werden. Deshalb ist eine Einführung des Grünpfeils nur an Knotenpunkten sinnvoll wenn bestimmte Vorraussetzungen, wie innerstädtische Knoten mit eigener Rechtsabbiegespur oder festzeitgesteuerte Lichtsignalanlagen sowie Zufahrten ohne signalisierte querende und parallel geführte Fußgängerfurten, vorliegen. Entsprechend den Ausschlusskriterien der bast ist ein Einsetzen des Grünpfeils an Außerortsstraßen generell unzulässig. Um die Verkehrssituation dennoch am Knoten B265/ L263 zu verbessern, wird seitens der Regionalniederlassung Euskirchen geprüft inwieweit eine baulich angelegte Rechtsabbiegespur zur Innenstadt E.-Lechenich möglich ist. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. o Schreiben: Stadt Erftstadt - Herrn Böcking Straßen.NRW-Betriebssitz. Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de Postfach . E-Mail: WestLB Düsseldorf' BLZ 30050000, Steuernummer: 5319/5972/0701 101653. 45816 Gelsenkirchen kontakt@strassen.nrw.de Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0