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Beschlussvorlage (Sichtabschirmung des Marienfeldes gegen das Industriegebiet Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Sichtabschirmung des Marienfeldes gegen das Industriegebiet Türnich) Beschlussvorlage (Sichtabschirmung des Marienfeldes gegen das Industriegebiet Türnich)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Hö TOP Drs.-Nr.: 150.06 Datum : Beratungsfolge Umweltausschuss X Termin 15.11.2006 23.10.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sichtabschirmung des Marienfeldes gegen das Industriegebiet Türnich X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen teilte die Verwaltung im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 30.05.2006 zu TOP 6 Mitteilungen folgendes mit: „Der hier rechtskräftige Bebauungsplan TÜ 246 setzt für die Bereiche zwischen den gewerblichen nutzbaren Bauflächen und dem zukünftigen Erholungsbereich Marienfeld einen 30m breiten öffentlichen Grünstreifen fest, welcher allerdings derzeit noch nicht hergestellt wurde. Angelegt werden diese öffentlichen (Abstands-)Grünflächen einhergehend mit der Vermarktung und Bebauung der angrenzenden Gewerbeflächen. In den Pflanzlisten zu diesen Grünflächen finden sich eine Reihe von großkronigen schnellwachsenden Baumarten wieder, welche hier damit auch auf Dauer eine landschaftsbild prägende Wirkung haben werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung dahingehende Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen, welche deutlich auf die schon im Bebauungsplan benannten Möglichkeiten der Fassadenbegrünung verweisen und welche auf eine Farbgestaltung der der Landschaft zugewendeten Fassaden hinzielen. Hier sind Farbgestaltungen vorstellbar, welche das Landschaftsbild deutlich weniger negativ beeinflussen.“ Bezüglich der optischen Gestaltung und der Begrünung der Fassade wurde am 31.08.2006 mit dem Gewerbebetreibenden Kontakt aufgenommen. Eine abschließende Antwort seitens der Firma steht noch aus. RWE-Power teilte am 20.10.2006 mit, dass entsprechend des Baufortschrittes im Herbst 2006 entlang der bereits vorhandenen Gebäude ein 30m breiter Grünstreifen angelegt wird. Beschlussvorlage 150.06 Seite 2