Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Hö
TOP
Drs.-Nr.: 150.06
Datum :
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
15.11.2006
23.10.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sichtabschirmung des Marienfeldes gegen das Industriegebiet Türnich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen teilte die Verwaltung im Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr am 30.05.2006 zu TOP 6 Mitteilungen folgendes mit:
„Der hier rechtskräftige Bebauungsplan TÜ 246 setzt für die Bereiche zwischen den gewerblichen
nutzbaren Bauflächen und dem zukünftigen Erholungsbereich Marienfeld einen 30m breiten
öffentlichen Grünstreifen fest, welcher allerdings derzeit noch nicht hergestellt wurde.
Angelegt werden diese öffentlichen (Abstands-)Grünflächen einhergehend mit der Vermarktung
und Bebauung der angrenzenden Gewerbeflächen.
In den Pflanzlisten zu diesen Grünflächen finden sich eine Reihe von großkronigen
schnellwachsenden Baumarten wieder, welche hier damit auch auf Dauer eine landschaftsbild prägende Wirkung haben werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung dahingehende Gespräche
mit den Grundstückseigentümern führen, welche deutlich auf die schon im Bebauungsplan
benannten Möglichkeiten der Fassadenbegrünung verweisen und welche auf eine Farbgestaltung
der der Landschaft zugewendeten Fassaden hinzielen. Hier sind Farbgestaltungen vorstellbar,
welche das Landschaftsbild deutlich weniger negativ beeinflussen.“
Bezüglich der optischen Gestaltung und der Begrünung der Fassade wurde am 31.08.2006 mit
dem Gewerbebetreibenden Kontakt aufgenommen. Eine abschließende Antwort seitens der Firma
steht noch aus.
RWE-Power teilte am 20.10.2006 mit, dass entsprechend des Baufortschrittes im Herbst 2006
entlang der bereits vorhandenen Gebäude ein 30m breiter Grünstreifen angelegt wird.
Beschlussvorlage 150.06
Seite 2