Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 21.4 / Ausländerwesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 152.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Integration
Termin
29.11.2006
Stadtrat
X
23.10.2006
Bemerkungen
12.12.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung des Integrationsbeirates
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales und Integration stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und
beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zur Bildung des Integrationsausschusses ab 2009 zu veranlassen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Stadt Kerpen ist gemäß § 27 Abs. 1 GO verpflichtet, einen Ausländerbeirat zu bilden.
2004 wurde diese Wahl abgesagt, da lediglich 2 Kandidaten zur Wahl standen. Nach der
Kommunalwahl 2009 ist erneut ein Ausländerbeirat zu bilden. Bis dahin besteht keine
Verpflichtung zur Einrichtung dieses Gremiums. Im Rahmen der „Experimentierklausel“
(§ 126 GO) ist, nach Genehmigung durch den Innenminister des Landes NW, auch eine andere
Form der Migrantenvertretung möglich.
Der Innenminister des Landes NW erließ auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom
16.10.2003 „Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und
anders organisierter Gremien“ (im Fogenden Handlungsempfehlungen genannt).
Gemäß diesen Handlungsempfehlungen sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten von
Migranten/innen möglich:
1.
2.
3.
Ausländerbeirat in der bekannten Form
Ausländerbeirat in abgewandelter Form
Die Abwandlung eines Ausschusses
(gemäß § 27 GO)
(nach § 27 GO)
(nach § 58 GO)
Zu 1.
Von dieser Möglichkeit machten im Wahljahr 2004 noch ca. 50% der Kommunen Gebrauch.
Die Tendenz ist gemäß Einschätzung des IM NW weiter sinkend.
Nach der abgesagten Wahl 2004 wurde durch die Politik beschlossen, einen Integrationsbeirat zu
bilden. Ein Ausländerbeirat in der gesetzlich vorgegebenen Form nach § 27 GO kommt für die
Stadt Kerpen somit künftig nicht mehr in Betracht.
Zu 2.
Der Ausländerbeirat in abgewandelter Form nach § 27 GO besteht aus direkt gewählten
Migrantenvertretern sowie aus Ratsmitgliedern.
Die Migranten wählen –wie bisher- den Ausländerbeirat.
Der Rat wählt –aus seiner Mitte- Ratsmitglieder hinzu.
Der Ausländerbeirat und der Rat legen fest, wie das so gebildete Gremium seinen Vorsitzenden
wählen kann („aus seiner Mitte“ oder „aus den direkt gewählten Migrantenvertretern“)
Das Gremium hat Beratungskompetenz und kann, nach Maßgabe des Rates, über den Einsatz
von Haushaltsmitteln verfügen.
Zu 3.
Der abgewandelte Ausschuss besteht aus Ratsmitgliedern sowie gewählten Migrantenvertretern.
Der Rat bestimmt die Zahl der Sitze für Ratsmitglieder und die Zahl der Sitze für
Migrantenvertreter.
Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Ratsmitglied.
Zu dem so gebildeten Ausschuss treten die von den Migranten direkt gewählten Vertreter hinzu
(Abwandlung der Ausschussbildung), die Wahl wird wie die Wahl eines Ausländerbeirates
organisiert.
Die Zahl der Ratsmitglieder muss die Zahl der Migrantenvertreter übertreffen;
dies gilt auch bezogen auf die Beschlussfähigkeit des Ausschusses.
Es gibt persönliche Vertreter, diese haben Rede- und Stimmrecht.
Gemäß den Handlungsempfehlungen ist diesem Gremium das Thema Integration allumfassend
zugewiesen.
Beschlussvorlage 152.06
Seite 2
Die politische Beteiligung der Migranten in Form eines „abgewandelten Ausschusses“ stellt die
stärkste Form der politischen Beteiligung dar.
In der Stadt Kerpen leben ca. 12.000 Menschen (ca. 20 % der Einwohner) mit Migrationshintergrund.
Im Rahmen des Sachstandsberichts zum Integrationskonzept wurde bereits deutlich, dass
Handlungsbedarf in vielen Bereichen (Handlungsfeldern) besteht.
Die Stadt Kerpen steht, ebenso wie eine Vielzahl anderer Kommunen auch, vor dringend zu
lösenden Problemen integrationspolitischer Art, diese Themen werden somit künftig verstärkt
Gegenstand der politischen Arbeit und Entscheidung sein.
Um gemeinsam mit den Migranten die bestehenden Probleme zu lösen ist es erforderlich,
Migrantenvertreter in die politische Arbeit und Verantwortung einzubeziehen.
Im Rahmen der Konzepterarbeitung geschieht dies durch Beteiligung der Migranten in der
Lenkungsgruppe.
Anlage 1
Nach der Kommunalwahl 2009 erfolgt die Migrantenvertretung wieder in der gesetzlich
vorgeschriebenen Form oder in einer genehmigten Abwandlung.
Da, wie erwähnt, integrationspolitische Probleme nur gemeinsam mit den Migranten zu lösen sind,
sollte eine Migrantenbeteiligung in der best möglichen Form erfolgen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, im Jahre 2009 in Anlehnung an die
Handlungsempfehlungen nach vorheriger Zustimmung durch den Innenminister einen
Integrationsausschuss in Form eines abgewandelten Ausschusses nach § 58 GO zu bilden.
Anlage 2
Beschlussvorlage 152.06
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