Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendamt, Frau Schulte
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel.: 409-226
Antrag zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis
für Kindertagespflege
gem. § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 43 SGB VIII
1. PERSONALIEN
der Tagespflegeperson
des Partners/der Partnerin
Name
Vorname
Anschrift
E-Mail
Telefon
Geburtsdatum
Religion
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Schulabschluss
Berufsausbildung
ausgeübter Beruf
zusätzliche Tätigkeiten
oder zeitliche
Verpflichtungen
2. LEBENSUMSTÄNDE:
eigene Kinder und Kinder des Partners/Ehemanns:
Lebt im
besucht
GeburtsHaushalt
Schule
Name, Vorname
Datum
Ja
Nein
besucht
in
Kindergarten Ausbild.
2
In unserer Haushaltsgemeinschaft leben außerdem noch folgende volljährige
Personen
Name, Vorname
Geburtsdatum
Beruf
3. RÄUMLICHE AUSSTATTUNG: (bitte ankreuzen und ausfüllen)
Π Wir wohnen / ich wohne in einer Wohnung mit ...... qm und ...... Zimmern
einem Haus mit ......... qm und .......... Zimmern
Eigentum ja
nein
Für die Betreuung der Tagespflegekinder stehen in meiner Wohnung /
meinem Haus folgende Räume zur Verfügung:
Wohnzimmer .... qm
Kinderzimmer ...... qm
Π Wir haben / ich habe einen Garten
ja
andere Räume ..... qm
nein
Π Erreichbare Außenspielmöglichkeiten ………………………....……………......…...
Π Im Haus wird geraucht:
Π Haustiere
nein
ja
nein
ja
welche? .............………….…
Für wie viele Kinder (inkl. der eigenen) gibt es in Ihrer Wohnung nach Ihrer Einschätzung genügend Platz zum Spielen, Lernen, Schlafen, Ausruhen und
Zurückziehen?
……………...........…….…................................................................................................
Die Kindertagesbetreuung soll nicht in den eigenen, sondern in anderen
Räumen erfolgen. Anschrift: .................…………………………………………...……...
3
4. BETREUUNGSANGEBOT:
Ich betreue/betreute
Kinder: (falls der Platz nicht
ausreicht, bitte nur ab 2006
aufführen)
Name, Vorname
geb. am
In unserem
Haushalt seit
Tageskind
Pflegekind
Vermittlung
durch
jetziger
Aufenthalt
Wie viele Kinder können Sie sich vorstellen, tagsüber gleichzeitig zu betreuen?
Wie lange haben Sie vor, den „Beruf“ Tagespflegeperson auszuüben?
Ab wann stehen Sie mit Ihrem Betreuungsangebot zur Verfügung?
An welchen Wochentagen möchten Sie ein Kind betreuen? (Bitte ankreuzen)
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Zu welchen Zeiten?
Alter und Geschlecht des Tagespflegekindes:
0 J. – 2 J.
3 J. – 6 J.
älter
Mädchen
Jungen
Wären Sie bereit, kurzfristige bzw. kurzzeitige Betreuungen zu übernehmen?
Ja
Nein
Wären Sie bereit, das Kind z.B. zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen und/oder
abzuholen?
Ja
Nein
Können Sie sich vorstellen, Schulkinder zu betreuen, diesen Lernhilfen zu geben und sie
während der Ferienfreizeit auch ganztags zu betreuen?
Ja
Nein
4
5. PÄDAGOGISCHE KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN
Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit Kindern? Welche beruflichen
Qualifikationen haben Sie?
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Wie hat Ihr eigenes Kind / wie haben Ihre Kinder auf Ihren Wunsch reagiert,
Tageskinder zu betreuen?
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Wie gestalten Sie den Tagesablauf mit den Kindern?
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_____________________________________________________________________
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Welche Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte verfolgen Sie bei der Erziehung,
Bildung und Betreuung von Kindern?
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Wie gestalten Sie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten?
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Es gibt Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert oder gestört sind.
Wie stehen Sie zur Aufnahme eines solchen Kindes? Haben Sie bereits Erfahrungen in diesem Bereich?
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6. QUALIFIKATIONSNACHWEISE
(Hinweis: Der Nachweis vertiefter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen
der
Kindertagespflege
ist
Voraussetzung
für
die
Erlaubnis
zur
Kindertagespflege.)
Ich habe bereits eine Qualifizierung zur Tagesmutter absolviert (bitte Kopie der
Teilnahmebestätigung beifügen)
Ich befinde mich zur Zeit in einer Weiterqualifizierung bei folgendem Träger:
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Voraussichtliches Ende der Qualifizierung: ______________________________
Ich verpflichte mich, binnen eines Jahres mit der Weiterbildung „berufliche
Qualifizierung für Tagesmütter/ -väter“ zu beginnen. Komme ich dem nicht nach,
wird mir die Pflegeerlaubnis wieder entzogen.
ja
nein
Lebenslauf
Ich verpflichte mich, an regelmäßig stattfindenden Gruppenangeboten für
Tagesmütter, Fortbildungen und päd. Fachtagungen, die durch das Jugendamt
angeboten werden, teilzunehmen.
ja
nein
7. WEITERE NACHWEISE UND VERPFLICHTUNGEN:
Ich bin damit einverstanden, dass evtl. vorhandene Informationen über meine
Familie beim zuständigen Bezirkssozialdienst eingeholt werden können.
ja
nein
Wir/ich verpflichte/n uns/mich, behördliche Führungszeugnisse von allen volljährigen Haushaltsangehörigen sowie Gesundheitsatteste (Vordruck) aller im
Haushalt lebenden Personen nachzureichen, sofern sie diesem Antrag nicht beiliegen.
6
Wir/ich verpflichte/n uns/mich, alle Sozialdaten, insbesondere Informationen,
Erkenntnisse und Darstellungen des Kindes oder seiner Eltern zur
• Persönlichkeit des Kindes
• Persönlichkeit der Eltern
• den Lebensverhältnissen der Eltern und ihres Einkommens,
• Familiensituation des Kindes im Allgemeinen,
die wir/ich im Rahmen unserer Tätigkeit als Kindertagespflegestelle erhalten, streng
vertraulich zu behandeln und insbesondere keine Auskünfte an unbeteiligte Dritte zu
geben.
Auf die §§ 61 bis 65 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und die Vorschriften
des zweiten Kapitels (§§ 67 ff.) Zehntes Sozialgesetzbuch - SGB X – i. d. F. v.
04.11.1982 und des § 203 Strafgesetzbuch wird verwiesen.
Wir/ich verpflichte/n uns/mich zur unverzüglichen Meldung an das Jugendamt,
sobald uns/mir ein Umstand bekannt wird, der das Kindeswohl des Tagespflegekindes gefährdet.
Wir/Ich bestätige/n die Richtigkeit meiner/unserer Angaben und werde/n
wesentliche Änderungen meiner/unserer Lebensumstände mitteilen.
Ort ___________________________
Datum
_______________________________
_______________________________
Unterschrift (Tagespflegeperson)
________________
Unterschrift (Partner/in)
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Auszüge aus dem SGB VIII
§ 23 Förderung in Kindertagespflege
(1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des
Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung.
(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst:
1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand
entstehen,
2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und
3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson.
Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt,
soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Über die Gewährung einer Geldleistung an
unterhaltspflichtige Personen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Geeignet im Sinn von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte
Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen
Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine
andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von
Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.
43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis.
(2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im
Sinn des Satz 1 sind Personen, die
1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen
haben.
(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.
(4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann die Zahl der zu betreuenden Kinder weiter einschränken oder vorsehen, dass die Erlaubnis im Einzelfall für weniger als fünf Kinder erteilt
werden kann.