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Beschlussvorlage (Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder) Beschlussvorlage (Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder) Beschlussvorlage (Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder) Beschlussvorlage (Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäudewirtschaft und Bäder Az.: TOP Drs.-Nr.: 176.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.12.2006 Stadtrat X 09.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur Betriebsführung der Bäder X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: 1. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss stellt der Rat der Stadt Kerpen unter Bezugnahme auf die vorliegenden Gutachten fest, dass mit dem Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mittelfristig die Wirtschaftlichkeit der städtischen Bäder nachhaltig gesteigert wird und beschließt die Führung der Bäder der Stadt Kerpen an eine externe Firma zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung der Leistung vorzubereiten. 2. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Kerpen keine Kernsanierung des Hallenbades Kerpen durchzuführen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Arbeitskreis Bäder hat bisher in drei Sitzungen eingehend die Frage der zukünftigen Bäderkonzeption der Stadt Kerpen entscheidungsvorbereitend beraten. In den ersten beiden Sitzungen beschäftigte sich der Arbeitskreis Bäder hauptsächlich mit der Frage, ob als Alternative für den Neubau eines Schul- und Vereinsbades auch eine Kernsanierung des Hallenbades Kerpen in Frage kommen könne. Nach eingehender Diskussion in der ersten Sitzung mit einer Vertagung der Empfehlung auf die zweite Sitzung, um in den Fraktionen noch einmal ausführlich über diesen Vorschlag zu diskutieren, kommt der Arbeitskreis Bäder zu der Empfehlung keine Kernsanierung des Hallenbades Kerpen vorzunehmen. Neben den höheren Kosten ist hierbei ein weiterer wichtiger Punkt ausschlaggebend: Während der geschätzten Umbauphase müsste das Schul- und Vereinsschwimmen in die Erftlagune verlagert werden. Dann stünde diese in der Woche nicht mehr für die Bevölkerung zur Verfügung. Neben den Einnahmeverlusten besteht dann aber noch das unkalkulierbare Risiko, dass langfristig die Besucher nach der langen Schließung weiter ausbleiben. In seiner zweiten Sitzung befasste sich der Arbeitskreis noch einmal mit der Standortfrage des neuen Schul- und Vereinsbades, allerdings nur, um noch einmal festzuhalten, dass diese Entscheidung erst nach einer Festlegung des Umsiedlungsstandortes der Manheimer Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll. Zwischenzeitlich führt die Verwaltung eine intensive Entschädigungsdiskussion mit der RWE über die öffentlichen Gebäude in Manheim. Insofern seien die bisherigen Schul- und Vereinsbäder weiterzubetreiben. Die dritte Sitzung am 14.11.2006 widmete der Arbeitskreis der Frage der zukünftigen Betriebsführung der städtischen Bäder. Das seinerzeit in Auftrag gegebene Gutachten der Fa. GMF kam zu der Auffassung, dass es für die Stadt wirtschaftlicher sei, die Betriebsführung der Bäder an eine externe Firma zu vergeben. Die Verwaltung hatte hierzu einen Vertragsentwurf erarbeitet, der zur Diskussion gestellt wurde. Anhand dieses Entwurfes wurden die Eckpunkte einschließlich des Handlungsspielraums der Stadt und der Firma beim Betrieb der Bäder erörtert. Der Arbeitskreis gelangte zu der Auffassung, dass folgenden Rahmenbedingungen zu setzen sind: • • • • Es wird ein jährliches Budget im Zuge der Haushaltsplanberatung festgelegt, in dessen Rahmen die betriebsführende Firma die Bäder bewirtschaftet. Änderungen der Tarifstruktur der Eintrittspreise durch die betriebsführende Firma sind nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich. Vorhandenes Personal verbleibt weiterhin bei der Stadt Kerpen, neu einzustellendes Personal oder Aushilfspersonal wird von der betriebsführenden Firma eingestellt. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Stadt In diesem Zusammenhang wurde auch über die Frage der gesellschaftsrechtlichen Betriebsform diskutiert. Ist es beispielsweise notwendig und sinnvoll eine „Bäder GmbH“ zu gründen oder nicht? Die anwesenden Vertreter der Beraterfirma merkten hierzu an, dass durch eine Änderung der Gesellschaftsform alleine noch kein Betrieb wirtschaftlicher werde. Insofern sei diese Frage eher nachrangiger Natur. Wichtig sei in diesem Zusammenhang zuerst einmal, dass auf Seiten der Stadt Strukturen geschaffen werden, die es erlauben, betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen schnell treffen zu können. Die Stadt Kerpen hat bereits diese Strukturen geschaffen, indem sie die Zuständigkeit in allen Bäderfragen auf einen Ausschuss (Haupt- und Finanzausschuss) übertragen habe. Aus der Praxis gebe es einige Beispiele in denen sich die Rechtsform der Bäder während der Laufzeit eines Betriebsführungsvertrages mehrfach geändert habe, ohne Auswirkungen auf den Vertrag, da der Rechtsnachfolger hierin eintrete. Wichtig für den weiteren Erfolg der - auch bisher in städtischer Hand gut geführten - Bäder sei ein kompetenter Partner, der durch die Führung mehrerer großer und gleichartiger Bäder Synergien generieren kann, die einem „Einzelbadbetreiber“ verwehrt bleiben. Beschlussvorlage 176.06 Seite 2 • • • • • Der hochkomplexe Betrieb eines modernen Freizeitbades erfordert nicht nur auf technischer Seite ein „Know-how“, dass kleinere Badbetreiber auf Dauer wirtschaftlich nicht mehr vorhalten können. Auf organisatorischer und kaufmännischer Ebene stehen dem „großen“ Badbetreiber zahlreiche Kennzahlen aus „seinen“ anderen Bädern zur Verfügung, die Abweichungen schnell erkennbar machen und auf die gegebenenfalls dann auch unverzüglich reagiert werden kann. Im Bereich des Einkaufs lassen sich durch Standardisierung und Bündelung von Mengen günstigere Einkaufspreise erzielen. Im Marketingbereich können durch eine eigene Marketingabteilung Ideen und Kampagnen verwirklicht werden, die durch ein Gesamtkonzept für alle Bäder auch noch für ein Bad wirtschaftlich vertretbar sind. Es kann auf erprobte Strategien und Verfahren zurückgegriffen werden. Im Personalbereich ist ein flexiblerer Einsatz von Aushilfs- und Saisonkräften möglich. Die Personalkosten können langfristig gesenkt werden. Alleine diese Vorteile veranlassen die Beraterfirma zu der nachvollziehbaren Aussage, dass bereits im ersten Jahr des Betriebes mindestens die Managementgebühr für die Tätigkeit einer externen Firma wieder erwirtschaftet wird. Angelehnt an den Haushaltsansatz der Stadt 2007 konnte beispielhaft eine Budgetplanung hierzu vorgelegt werden. Hierbei wurden noch nicht die Effekte berücksichtigt, die im administrativen Teil der Stadtverwaltung durch die Übernahme von Tätigkeiten durch die externe Firma eintreten würden, als da beispielsweise wären: Der Fortfall der Buchungen für die Bäder im Bereich der kaufmännischen Gebäudewirtschaft, Kämmerei und Stadtkasse. Der Fortfall der Tätigkeiten der technischen Gebäudewirtschaft für die Unterhaltung der Bäder, starke Reduzierung der Leitungstätigkeiten bei der Gebäudewirtschaft sowie der Fortfall von Tätigkeiten in der Personalabteilung für Saison- und Aushilfskräfte sowie neu einzustellendes Personal für die Bäder. Es ist schwierig, die vorgenannten Effekte exakt zu quantifizieren. Hierbei stellt sich auch gleichzeitig die Frage: Können wir das nicht selbst auch leisten? Die folgende Gegenüberstellung setzt sich hiermit auseinander: Betriebsführung Stadtverwaltung In der Administration zur Zeit ca. 1,5 Stellen Personalkosten Bäderpersonal Sachkosten (ohne Gas, Wasser, Strom) Externe Beratung in aktuellen Bäderfragen Summe Beschlussvorlage 176.06 Betriebsführung durch Externe Vergütung für die Betriebsführung 75.000 € (qualifizierte Schätzung als Ergebnis einer Ausschreibung) Personalkosten langfristig (durch Einstellung Personal bei Neueinstellungen und 835.000 € Aushilfskräften bei Externem) ca. 12 % Einsparung Einsparung durch 161.000 € günstigeren Einkauf ca. 15 % 15.000 € 1.086.000 € Summe 140.000 € 734.000 € 137.000 € 0€ 1.011.000 € Seite 3 Zu den Personalkosten ist zu bemerken, dass auch z. B. bei einer Neueinstellung durch die Stadt beim Ausscheiden wegen Rente die Personalkosten sinken, je nach Fall sogar erheblich. Die Einsparung von ca. 12 % bezieht sich dann auf diesen Betrag. Ein weiterer Effekt für eine externe Betriebsführung - der jedoch schwer zu quantifizieren ist – besteht in der Tatsache, dass auf der Grundlage eines Vertrages mit einem Externen die Durchsetzbarkeit der Vertragsziele in der Praxis leichter zu handhaben ist und, dass die Konstanz des Handelns weniger durch Tagesentscheidungen beeinträchtigt wird. Berücksichtigt man diese Effekte und sieht, dass sich die Vorteile einer externen Betriebsführung bei realistischer Betrachtung – erst in den Folgejahren voll entfalten, so erscheint die Übergabe der Führung der Bäder an eine kompetente Firma der richtige Weg zu sein. Aus diesen Gründen empfiehlt der Arbeitskreis Bäder dem Haupt- und Personalausschuss: • • die Übertragung der Betriebsführung der Bäder der Stadt Kerpen an eine externe Firma zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen die Ausschreibung der Leistung vorzubereiten. Der Arbeitskreis befasste sich auch mit dem Antrag der Fraktion B90/Grüne einen Notfallplan vorzubereiten, falls das Kerpener und/oder das Manheimer Hallenbad langfristig ausfallen sollten. Der Arbeitskreis Bäder sieht mangels Alternativen keinen Sinn darin Notfallpläne zu erarbeiten. Hier werde es – wenn es denn so kommen sollte - zwangsläufig vorübergehend zu massiven Einschränkungen kommen müssen. Erst mit dem Neubau eines Schul- und Vereinsbades sei die Problematik langfristig gelöst. Beschlussvorlage 176.06 Seite 4