Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäudewirtschaft und
Bäder
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 176.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
05.12.2006
Stadtrat
X
09.11.2006
Bemerkungen
12.12.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht des Arbeitskreises Bäder zur Bäderkonzeption und Empfehlungen zur
Betriebsführung der Bäder
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
1. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss stellt der Rat der Stadt Kerpen unter
Bezugnahme auf die vorliegenden Gutachten fest, dass mit dem Abschluss eines
Betriebsführungsvertrages mittelfristig die Wirtschaftlichkeit der städtischen Bäder
nachhaltig gesteigert wird und beschließt die Führung der Bäder der Stadt Kerpen an eine
externe Firma zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung der
Leistung vorzubereiten.
2. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Kerpen
keine Kernsanierung des Hallenbades Kerpen durchzuführen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Arbeitskreis Bäder hat bisher in drei Sitzungen eingehend die Frage der zukünftigen
Bäderkonzeption der Stadt Kerpen entscheidungsvorbereitend beraten. In den ersten beiden
Sitzungen beschäftigte sich der Arbeitskreis Bäder hauptsächlich mit der Frage, ob als Alternative
für den Neubau eines Schul- und Vereinsbades auch eine Kernsanierung des Hallenbades Kerpen
in Frage kommen könne. Nach eingehender Diskussion in der ersten Sitzung mit einer Vertagung
der Empfehlung auf die zweite Sitzung, um in den Fraktionen noch einmal ausführlich über diesen
Vorschlag zu diskutieren, kommt der Arbeitskreis Bäder zu der Empfehlung keine Kernsanierung
des Hallenbades Kerpen vorzunehmen. Neben den höheren Kosten ist hierbei ein weiterer
wichtiger Punkt ausschlaggebend: Während der geschätzten Umbauphase müsste das Schul- und
Vereinsschwimmen in die Erftlagune verlagert werden. Dann stünde diese in der Woche nicht
mehr für die Bevölkerung zur Verfügung. Neben den Einnahmeverlusten besteht dann aber noch
das unkalkulierbare Risiko, dass langfristig die Besucher nach der langen Schließung weiter
ausbleiben.
In seiner zweiten Sitzung befasste sich der Arbeitskreis noch einmal mit der Standortfrage des
neuen Schul- und Vereinsbades, allerdings nur, um noch einmal festzuhalten, dass diese
Entscheidung erst nach einer Festlegung des Umsiedlungsstandortes der Manheimer Bürgerinnen
und Bürger erfolgen soll. Zwischenzeitlich führt die Verwaltung eine intensive Entschädigungsdiskussion mit der RWE über die öffentlichen Gebäude in Manheim. Insofern seien die bisherigen
Schul- und Vereinsbäder weiterzubetreiben.
Die dritte Sitzung am 14.11.2006 widmete der Arbeitskreis der Frage der zukünftigen
Betriebsführung der städtischen Bäder. Das seinerzeit in Auftrag gegebene Gutachten der Fa.
GMF kam zu der Auffassung, dass es für die Stadt wirtschaftlicher sei, die Betriebsführung der
Bäder an eine externe Firma zu vergeben. Die Verwaltung hatte hierzu einen Vertragsentwurf
erarbeitet, der zur Diskussion gestellt wurde. Anhand dieses Entwurfes wurden die Eckpunkte
einschließlich des Handlungsspielraums der Stadt und der Firma beim Betrieb der Bäder erörtert.
Der Arbeitskreis gelangte zu der Auffassung, dass folgenden Rahmenbedingungen zu setzen sind:
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•
Es wird ein jährliches Budget im Zuge der Haushaltsplanberatung festgelegt, in dessen
Rahmen die betriebsführende Firma die Bäder bewirtschaftet.
Änderungen der Tarifstruktur der Eintrittspreise durch die betriebsführende Firma sind nur
im Einvernehmen mit der Stadt möglich.
Vorhandenes Personal verbleibt weiterhin bei der Stadt Kerpen, neu einzustellendes
Personal oder Aushilfspersonal wird von der betriebsführenden Firma eingestellt.
Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Stadt
In diesem Zusammenhang wurde auch über die Frage der gesellschaftsrechtlichen Betriebsform
diskutiert. Ist es beispielsweise notwendig und sinnvoll eine „Bäder GmbH“ zu gründen oder nicht?
Die anwesenden Vertreter der Beraterfirma merkten hierzu an, dass durch eine Änderung der
Gesellschaftsform alleine noch kein Betrieb wirtschaftlicher werde. Insofern sei diese Frage eher
nachrangiger Natur. Wichtig sei in diesem Zusammenhang zuerst einmal, dass auf Seiten der
Stadt Strukturen geschaffen werden, die es erlauben, betriebswirtschaftlich notwendige
Entscheidungen schnell treffen zu können. Die Stadt Kerpen hat bereits diese Strukturen
geschaffen, indem sie die Zuständigkeit in allen Bäderfragen auf einen Ausschuss (Haupt- und
Finanzausschuss) übertragen habe. Aus der Praxis gebe es einige Beispiele in denen sich die
Rechtsform der Bäder während der Laufzeit eines Betriebsführungsvertrages mehrfach geändert
habe, ohne Auswirkungen auf den Vertrag, da der Rechtsnachfolger hierin eintrete.
Wichtig für den weiteren Erfolg der - auch bisher in städtischer Hand gut geführten - Bäder sei ein
kompetenter Partner, der durch die Führung mehrerer großer und gleichartiger Bäder Synergien
generieren kann, die einem „Einzelbadbetreiber“ verwehrt bleiben.
Beschlussvorlage 176.06
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Der hochkomplexe Betrieb eines modernen Freizeitbades erfordert nicht nur auf
technischer Seite ein „Know-how“, dass kleinere Badbetreiber auf Dauer wirtschaftlich nicht
mehr vorhalten können.
Auf organisatorischer und kaufmännischer Ebene stehen dem „großen“ Badbetreiber
zahlreiche Kennzahlen aus „seinen“ anderen Bädern zur Verfügung, die Abweichungen
schnell erkennbar machen und auf die gegebenenfalls dann auch unverzüglich reagiert
werden kann.
Im Bereich des Einkaufs lassen sich durch Standardisierung und Bündelung von Mengen
günstigere Einkaufspreise erzielen.
Im Marketingbereich können durch eine eigene Marketingabteilung Ideen und Kampagnen
verwirklicht werden, die durch ein Gesamtkonzept für alle Bäder auch noch für ein Bad
wirtschaftlich vertretbar sind. Es kann auf erprobte Strategien und Verfahren
zurückgegriffen werden.
Im Personalbereich ist ein flexiblerer Einsatz von Aushilfs- und Saisonkräften möglich. Die
Personalkosten können langfristig gesenkt werden.
Alleine diese Vorteile veranlassen die Beraterfirma zu der nachvollziehbaren Aussage, dass
bereits im ersten Jahr des Betriebes mindestens die Managementgebühr für die Tätigkeit einer
externen Firma wieder erwirtschaftet wird. Angelehnt an den Haushaltsansatz der Stadt 2007
konnte beispielhaft eine Budgetplanung hierzu vorgelegt werden.
Hierbei wurden noch nicht die Effekte berücksichtigt, die im administrativen Teil der
Stadtverwaltung durch die Übernahme von Tätigkeiten durch die externe Firma eintreten würden,
als da beispielsweise wären: Der Fortfall der Buchungen für die Bäder im Bereich der
kaufmännischen Gebäudewirtschaft, Kämmerei und Stadtkasse. Der Fortfall der Tätigkeiten der
technischen Gebäudewirtschaft für die Unterhaltung der Bäder, starke Reduzierung der
Leitungstätigkeiten bei der Gebäudewirtschaft sowie der Fortfall von Tätigkeiten in der
Personalabteilung für Saison- und Aushilfskräfte sowie neu einzustellendes Personal für die
Bäder.
Es ist schwierig, die vorgenannten Effekte exakt zu quantifizieren. Hierbei stellt sich auch
gleichzeitig die Frage: Können wir das nicht selbst auch leisten?
Die folgende Gegenüberstellung setzt sich hiermit auseinander:
Betriebsführung Stadtverwaltung
In der Administration zur Zeit
ca. 1,5 Stellen
Personalkosten
Bäderpersonal
Sachkosten (ohne Gas,
Wasser, Strom)
Externe Beratung in
aktuellen Bäderfragen
Summe
Beschlussvorlage 176.06
Betriebsführung durch Externe
Vergütung für die
Betriebsführung
75.000 € (qualifizierte Schätzung als
Ergebnis einer
Ausschreibung)
Personalkosten langfristig
(durch Einstellung Personal
bei Neueinstellungen und
835.000 €
Aushilfskräften bei
Externem) ca. 12 %
Einsparung
Einsparung durch
161.000 € günstigeren Einkauf ca. 15
%
15.000 €
1.086.000 € Summe
140.000 €
734.000 €
137.000 €
0€
1.011.000 €
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Zu den Personalkosten ist zu bemerken, dass auch z. B. bei einer Neueinstellung durch die Stadt
beim Ausscheiden wegen Rente die Personalkosten sinken, je nach Fall sogar erheblich. Die
Einsparung von ca. 12 % bezieht sich dann auf diesen Betrag.
Ein weiterer Effekt für eine externe Betriebsführung - der jedoch schwer zu quantifizieren ist –
besteht in der Tatsache, dass auf der Grundlage eines Vertrages mit einem Externen die
Durchsetzbarkeit der Vertragsziele in der Praxis leichter zu handhaben ist und, dass die Konstanz
des Handelns weniger durch Tagesentscheidungen beeinträchtigt wird.
Berücksichtigt man diese Effekte und sieht, dass sich die Vorteile einer externen Betriebsführung bei realistischer Betrachtung – erst in den Folgejahren voll entfalten, so erscheint die Übergabe
der Führung der Bäder an eine kompetente Firma der richtige Weg zu sein.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Arbeitskreis Bäder dem Haupt- und Personalausschuss:
•
•
die Übertragung der Betriebsführung der Bäder der Stadt Kerpen an eine externe Firma zu
beschließen und
die Verwaltung zu beauftragen die Ausschreibung der Leistung vorzubereiten.
Der Arbeitskreis befasste sich auch mit dem Antrag der Fraktion B90/Grüne einen Notfallplan
vorzubereiten, falls das Kerpener und/oder das Manheimer Hallenbad langfristig ausfallen sollten.
Der Arbeitskreis Bäder sieht mangels Alternativen keinen Sinn darin Notfallpläne zu erarbeiten.
Hier werde es – wenn es denn so kommen sollte - zwangsläufig vorübergehend zu massiven
Einschränkungen kommen müssen. Erst mit dem Neubau eines Schul- und Vereinsbades sei die
Problematik langfristig gelöst.
Beschlussvorlage 176.06
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