Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 333/2006 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 06.04.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.09.2006
Jugendhilfeausschuss
18.10.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Umgang mit den Plänen der kath. Kirche, Kindergartengruppen zu
schließen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag wurde am 17.05.2006 im JHA mit folgendem Ergebnis beraten:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Berechnung durchzuführen:
1. Die Kirchen kürzen ihren Eigenanteil an den Kosten der Kindertageseinrichtungen von 20%
auf 10%.
2. Die Kirchen bieten weiterhin die gleiche Anzahl an Plätzen in Kindertagesstätten an wie
bisher.
3. Die Stadt spart die Anzahl an Kindergartenplätzen ein, die die katholische Kirche schließen
wollte.
4. Nebeneffekte wie mögliche Umwandlungen von Gruppen, Ausweitung des Angebots auf
nachmittags... werden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Eine detailierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Erftstadt bei 20%iger oder
10%iger Eigenbeteiligung der Kirchen unter Beibehaltung der derzeitigen Platzzahlen ist der
Anlage beigefügt. Die Mehrkosten für die Stadt betragen 217.514,18 Euro jährlich.
Wenn die Stadt Erftstadt eigene Gruppen schließt, entstehen folgende Ersparnisse auf der Basis
der Betriebskostenverordnung:
Schließung in
Ersparnis
Bliesheim
66.951,- €
ohne Miete an Eigenbetrieb von 30.655,- €
Borr
10.772,- €
Mietvertrag endet erst 2013. Miete jährlich: 7.670,- €.
Köttingen
33.760,- €
ohne Miete an Eigenbetrieb
Liblar
33.986,- €
ohne Miete an Eigenbetrieb
Lechenich
der städtische Hort ist bereits geschlossen
Hinweis:
Es wäre im Einzelfall mit dem Landesjugendamt abzustimmen, ob investive Landeszuschüsse
zurückgezahlt werden müssen.
(Bösche)
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