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Antrag (Antrag bzgl. Umgang mit den Plänen der kath. Kirche, Kindergartengruppen zu schließen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 333/2006 1. Ergänzung Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 06.04.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 06.09.2006 Jugendhilfeausschuss 18.10.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Umgang mit den Plänen der kath. Kirche, Kindergartengruppen zu schließen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag wurde am 17.05.2006 im JHA mit folgendem Ergebnis beraten: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Berechnung durchzuführen: 1. Die Kirchen kürzen ihren Eigenanteil an den Kosten der Kindertageseinrichtungen von 20% auf 10%. 2. Die Kirchen bieten weiterhin die gleiche Anzahl an Plätzen in Kindertagesstätten an wie bisher. 3. Die Stadt spart die Anzahl an Kindergartenplätzen ein, die die katholische Kirche schließen wollte. 4. Nebeneffekte wie mögliche Umwandlungen von Gruppen, Ausweitung des Angebots auf nachmittags... werden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Eine detailierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Erftstadt bei 20%iger oder 10%iger Eigenbeteiligung der Kirchen unter Beibehaltung der derzeitigen Platzzahlen ist der Anlage beigefügt. Die Mehrkosten für die Stadt betragen 217.514,18 Euro jährlich. Wenn die Stadt Erftstadt eigene Gruppen schließt, entstehen folgende Ersparnisse auf der Basis der Betriebskostenverordnung: Schließung in Ersparnis Bliesheim 66.951,- € ohne Miete an Eigenbetrieb von 30.655,- € Borr 10.772,- € Mietvertrag endet erst 2013. Miete jährlich: 7.670,- €. Köttingen 33.760,- € ohne Miete an Eigenbetrieb Liblar 33.986,- € ohne Miete an Eigenbetrieb Lechenich der städtische Hort ist bereits geschlossen Hinweis: Es wäre im Einzelfall mit dem Landesjugendamt abzustimmen, ob investive Landeszuschüsse zurückgezahlt werden müssen. (Bösche) -2-