Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
70 Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Interner Schriftverkehr
Datum
22.08.2006
Mein Zeichen
Auskunft erteilt
Herrn Höhne
Stadt Kerpen
per e-mail
Wolfgang.Hoehne@stadt-kerpen.de
Dr. Bininda
Telefon
4662
Fax
2348
Notizen
Rückhaltebecken Türnich
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 17.6.2006
Zur o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Das Rückhaltebecken an der Röntgenstraße im Gewerbegebiet Türnich II ist
kein natürliches Gewässer, sondern ein technisches Bauwerk, dass zur Rückhaltung von Niederschlags- und Grundwässern sowie zum Absetzen von darin
enthaltenen Stoffen erstellt wurde.
Die Zuflüsse stammen zum einen aus der Niederschlagsentwässerung des
Gewerbegebiets Türnich II und Straßenbegleitgräben, zum anderen auch aus
Abflüssen quelliger Grundwasseraustritte aus den Altkippen des Braunkohlenbergbaus in der Ville.
Die im Rückhaltebecken festgestellten Wasserinhaltsstoffe stammen im Wesentlichen aus den ehemaligen Kippen des Bergbaus in der Ville. Sie entstehen durch die Verwitterung des im Boden natürlicherweise enthaltenen Pyrits und der damit einhergehenden Absenkung des pH-Werts.
Die aus der Pyritverwitterung resultierenden Stoffe werden im Grundwasser
gelöst und mit den Grundwasseraustritten ausgetragen. Neben Nickel und
Kobalt entsteht auch Sulfat – daher die festgestellte erhöhte Leitfähigkeit
des Wassers – und Eisen, das in den Zuläufen und im Becken selbst in oxidierter Form ausfällt – daher die rotbraune Färbung. Pyrite enthalten in der
Regel immer auch Beimengungen von Schwermetallen, wobei sich Nickel
und Kobalt aufgrund fast identischer Atomradien gegenseitig ersetzten können.
Über die Entwicklung der Grundwasserqualität in den Kippen wird den zuständigen Bergbehörden jährlich berichtet.
Das Rückhaltebecken gehört hälftig der Stadt Kerpen und der RWE Power
AG, letzterer obliegt für das Rückhaltebecken ebenso wie für die Zuführungsgräben aus der Ville die Unterhaltungsverpflichtung. Dies bedeutet,
dass diese Einrichtungen so gewartet bzw. entschlammt werden müssen,
dass sie ihre Funktion weiterhin erfüllen. Bei den Gräben ist dies schon
mehrfach geschehen. Die entnommenen Schlämme werden nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ihrer Belastung auf Deponien entsorgt. Das
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Rückhaltebecken selbst muss zu gegebener Zeit ebenfalls beräumt werden,
auch wenn es sich in den mittlerweile 25 Jahren seit seiner Erstellung biotopähnlich entwickelt hat - dies war jedoch nicht Zweck dieses technischen
Bauwerks.
Eine Gesundheitsgefährdung liegt nicht vor, da die vorhandenen Konzentrationen der Wasserinhaltsstoffe für einen Kontakt oder auch eine unbeabsichtigte Einnahme unbedenklich sind. Eine Umweltgefährdung liegt ebenfalls
nicht vor, da die Belastung auf die technischen Bauwerke beschränkt ist. In
diesen Bauwerken ist eine natürliche Entwicklung aufgrund ihrer Zweckbestimmung jedoch nur begrenzt möglich.