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Beschlussvorlage (Schiedsamtsangelegenheiten hier: Wiederwahl einer Schiedsperson )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Schiedsamtsangelegenheiten
hier: Wiederwahl einer Schiedsperson ) Beschlussvorlage (Schiedsamtsangelegenheiten
hier: Wiederwahl einer Schiedsperson )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro, Datenschutzbeauftragter Az.: TOP V 178.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 05.09.2006 12.06.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schiedsamtsangelegenheiten hier: Wiederwahl einer Schiedsperson Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 270,00 € (Okt. – Dez.´06) x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; HhSt.: 1.110.5300 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen keine Folgekosten. X jährlich Folgekosten von 1.080,00 € Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen wählt Herrn Wilfried Steinmann zum Schiedsmann für den Schiedsbezirk V (Horrem, Neu-Bottenbroich und Götzenkirchen). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Wahlzeit für das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk V (Stadtteil Horrem, NeuBottenbroich und Götzenkirchen) läuft zum 17.10.2006 ab. Der bisherige Schiedsmann, Herr Wilfried Steinmann, hat sich für den Fall seiner Wiederwahl bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für weitere 5 Jahre zu übernehmen. Von Seiten des Amtsgerichts Kerpen und der Schiedsamtsvereinigung für den Landgerichtsbezirk Köln bestehen gegen die Wiederwahl von Herrn Steinmann keine Bedenken. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Wilfried Steinmann als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V wiederzuwählen. Beschlussvorlage V 178.06 Seite 2