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Beschlussvorlage (Dachsanierung Erftlagune; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Dachsanierung Erftlagune; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel) Beschlussvorlage (Dachsanierung Erftlagune; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel) Beschlussvorlage (Dachsanierung Erftlagune; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäudewirtschaft und Bäder Az.: TOP Drs.-Nr.: 17.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 06.02.2007 Stadtrat X 12.01.2007 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dachsanierung Erftlagune Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 138.500 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2007 HhSt.: 1.576.5010 Unterhaltung Gebäude und Anlagen Deckung: ME Schlüsselzuweisungen HhSt.: 1.900.0410 Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen für die Dachsanierung der Erftlagune Mittel in Höhe von 138.500 € überplanmäßig bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Maßnahme: Dachsanierung Erftlagune ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben 126.000 Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 12.500 € 138.500 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 17.07 Seite 2 Begründung: Nach dem Unglück in Bad Reichenhall (Einsturz eines Holzleimbinderdaches von einer Sporthalle durch Schneelast) Anfang 2006 untersuchte die Verwaltung sämtliche Dächer von städtischen Einrichtungen ähnlicher Art und Konstruktion, so auch das Dach der Erftlagune, das ebenfalls als Holzleimbinder-Konstruktion ausgeführt ist. Beim Dach der Erftlagune zeigte sich seit einiger Zeit an den Kopfenden der Balken Feuchtigkeit. Das beeinträchtigte die Stabilität des Daches zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme jedoch nicht. Es musste allerdings untersucht werden, warum es hier zu Feuchtigkeitsschäden kommt und, ob auf längere Sicht die Stabilität des Daches hierdurch nicht doch gefährdet ist. Das daraufhin in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu folgenden Ergebnis: „Der Mangel und Ursache der an den Balkenköpfen auftretenden Feuchtigkeit ist die nicht vorhandene thermische Trennung im Übergangsbereich. Feuchtwarme Luft kondensiert an den Unterseiten der kälteleitenden Trapezflächen im Übergang nach außen.“ In seinem Resümee stellt der Gutachter fest, dass eine Sanierung mittelfristig in 2 – 3 Jahren zwingend erforderlich sein wird, da „der Schädigungsgrad der Balkenköpfe zwar noch nicht statisch relevant ist, sich aber in den nächsten Jahren dahingehend entwickeln wird.“ Sinnvoll sei es die Sanierung bereits 2007 in Angriff zu nehmen um den Sanierungsaufwand zu minimieren. Die Verwaltung beabsichtigt die Sanierung nach den Sommerferien 2007 in Angriff zu nehmen. Sie wird ca. 10 Wochen dauern, der Badebetrieb kann während dieser Zeit aufrechterhalten werden. Da die Sanierung von außen durchgeführt wird, ist nur mit geringeren Behinderungen im Außenbereich zu rechnen. Beschlussvorlage 17.07 Seite 3