Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,5 MB
Datum
22.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Az.:
II/ Kämmerer, 1.Beigeordneter
TOP
V 176.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
22.06.2006
08.06.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jugendhilfeplanung Stadt Kerpen
X
Die aufzubringenden Haushaltsmittel für die vorgesehenen Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 sind im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigt
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 2
Vorbemerkung
Durch Jugendhilfeplanung kann und soll das Jugendamt der Stadt Kerpen gewährleisten, dass die
Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Planung bereitet
hierfür die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse vor und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse
junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Kerpen.
Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Dies gilt
insbesondere in Zeiten knapper kommunaler Kassen, in denen strukturelle Verbesserungen kaum
zu erwarten sind. Auch die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung —Rückgang der Anzahl jüngerer
Kinder und Zunahme der Anzahl älterer Kinder und der Anzahl Jugendlicher — und die damit
verbundene Verschiebung der Bedarfe, erfordert eine qualifizierte Jugendhilfeplanung.
Sowohl die Sozialberichterstattung, wie auch der Jugendhilfebericht dienen als datengestützte
Grundlage für die Jugendhilfeplanung in der Stadt Kerpen.
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 3
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 4
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 5
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 6
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 7
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 8
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 9
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 10
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 11
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 12
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 13
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 14
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 15
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 16
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 17
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 18
Beschlussvorlage V 176.06
Seite 19