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Beschlussvorlage (Jugendhilfeplanung Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,5 MB
Datum
22.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Az.: II/ Kämmerer, 1.Beigeordneter TOP V 176.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 22.06.2006 08.06.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jugendhilfeplanung Stadt Kerpen X Die aufzubringenden Haushaltsmittel für die vorgesehenen Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 sind im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigt Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussvorlage V 176.06 Seite 2 Vorbemerkung Durch Jugendhilfeplanung kann und soll das Jugendamt der Stadt Kerpen gewährleisten, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Planung bereitet hierfür die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse vor und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Kerpen. Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Dies gilt insbesondere in Zeiten knapper kommunaler Kassen, in denen strukturelle Verbesserungen kaum zu erwarten sind. Auch die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung —Rückgang der Anzahl jüngerer Kinder und Zunahme der Anzahl älterer Kinder und der Anzahl Jugendlicher — und die damit verbundene Verschiebung der Bedarfe, erfordert eine qualifizierte Jugendhilfeplanung. Sowohl die Sozialberichterstattung, wie auch der Jugendhilfebericht dienen als datengestützte Grundlage für die Jugendhilfeplanung in der Stadt Kerpen. Beschlussvorlage V 176.06 Seite 3 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 4 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 5 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 6 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 7 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 8 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 9 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 10 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 11 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 12 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 13 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 14 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 15 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 16 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 17 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 18 Beschlussvorlage V 176.06 Seite 19