Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 14.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.01.2007
Stadtrat
X
10.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
A
Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 320
"Westliche Regengasse", Stadtteil Kerpen
Den Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche Regengasse" gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen wird ein maßvolles Wachstum
von Wohnbauflächen in Kerpen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des
Bebauungsplanes 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in
der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden
können.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Osten durch die
Regengasse, im Westen und Norden durch den Drieschweg und die angrenzende ehemalige
Kiesgrube sowie im Süden durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen am südlichen Ortsrand
von Kerpen begrenzt. Die Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des
Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen (Anlage 1).
Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der
Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie z. B. am Drosselweg, Amselweg,
Meisenweg und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden
Einfamilienhäusern rund 50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter
einer Ortsrandbebauung Rechnung zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der
Grundstücke im Plangebiet unbebaut zu veräußern und einer freien Bebauung mit frei
stehenden Einfamilienhäusern zuzuführen. Die Erschließung dieser neuen Quartiere wir so
differenziert vorgesehen, dass die zusätzlichen Belastungen durch Ziel- und Quellverkehre
nicht in den bestehenden Wohnquartieren konzentriert werden (Anlage 2: Rahmenplan
Verkehrsanbindung, gemäß Ratsbeschluss).
Bruttobauland (Gesamtbereich):
5,10 ha
hiervon ca. 20 % Verkehrsfläche:
hiervon Grünfläche, Versorgungsfläche und Ausgleichsflächen im Gebiet ca. 15 %:
1,02 ha
0,77 ha
Verbleibendes Nettobauland ca. 65 %:
3,31 ha
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren für einen öffentlich-rechtlichen
Bebauungsplan begonnen. Die Planungskosten hierfür übernimmt ein Vorhabenträger, ein
entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde mit einem Vertragspartner abgeschlossen.
Beschlussvorlage 14.07
Seite 2
MAßNAHME:
Bebauungsplan 320“Westl. Regengasse“ Stadtteil Kerpen
Folgekosten können erst nach Vorlage einer qualifizierten Planung ermittelt werden.
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
18.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
18.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Siehe oben
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 14.07
Seite 3
Erläuterung zur Planaufstellung
1.
UMWELTBELANGE / UMWELTBERICHT
1.1
Beschreibung des Planvorhabens
Auf einem ca. 5,1 ha großen Gelände am südwestlichen Ortsrand von Kerpen sollen
neue
Wohngebiete
für
Einfamilienhäuser
erschlossen
werden.
Die
städtebauliche Situation wird so weiterentwickelt, dass sich die Bebauung in den
Charakter der bestehenden Bebauungen diesem Ortsteil harmonisch einfügt und
eine neue Ortsrandsituation in diesem Teilbereich ausbildet.
1.2
Bestandsdarstellung und –bewertung des Plangebietes (Raumanalyse)
Das Plangebiet stellt einen am Ortsrand gelegenen Entwicklungsbereich dar, der für
die Entwicklung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil planungsrechtlich gesichert
werden soll.
1.3
Wirkungsprognose / Beschreibung und Bewertung im Einwirkungsbereich
des Vorhabens
Durch die vorgesehene Bebauung und die geplante Erschließung werden Eingriffe
in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verursacht. Diese beziehen sich
insbesondere auf Versiegelungen des Bodens durch den Bau der Häuser, Zufahrt
und Stellplätze sowie die Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen.
Der Verlust des zum heutigen Zeitpunkt unversiegelten Bodens durch die
Neuversiegelung beeinträchtigt das ökologische Gefüge und muss deshalb
ausgeglichen werden.
Hierzu dienen die Maßnahmen zur Eingrünung entlang des neuen Ortsrandes sowie
weitere Kompensationsmaßnahmen, die im landschaftspflegerischen Fachbeitrag
ermittelt und konkretisiert werden und in das weitere Planverfahren integriert
werden.
1.4
Maßnahmen zur Vermeidung,
nachteiliger Auswirkungen
zur
Verminderung
und
zum
Ausgleich
Eine Verminderung der Auswirkungen des Vorhabens erfolgt durch die vorgesehene
Bepflanzung nicht versiegelter Flächen an den Rändern der Baugebiete.
Zur Vermeidung nachhaltiger Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, des
Ortsbildes sowie der Sach- und Kulturgüter und des Schutzgutes Mensch werden
Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, die im weiteren Planverfahren präzisiert
werden.
1.5
Bilanzierung des Kompensationsbedarfs
Die Eingriffe durch die geplanten Baumaßnahmen in Natur und Landschaft sowie in
das Landschaftsbild werden in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag
untersucht. Ihnen stehen Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gegenüber, die in den zeichnerischen und in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Niederschlag finden werden.
:
Beschlussvorlage 14.07
Seite 4
Vermeidungsmaßnahmen im eigentlichen Sinne, etwa die Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern, sind im Plangebiet nicht geboten, da es dort keinen nennenswerten
Gehölzbewuchs gibt. Die Vermeidungsmaßnahmen und die Bilanzierung des
Kompensationsbedarfs werden im weiteren Planverfahren präzisiert.
1.6
Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen werden durch die Festsetzungen für das
Vorhaben unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der
allgemein anerkannten Prüfungsmethoden ausgeschlossen.
1.7
Zusammenfassung
Nach § 2 BauGB ist im Verfahren eines Bebauungsplanes ein Umweltbericht in
dessen Begründung aufzunehmen.
In diesem Umweltbericht sind die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzustellen.
Nach Anlage 1, Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird gemäß Nr.
18.7.2 der "Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im
bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches ein
Bebauungsplan aufgestellt wird", eine UVP nur erforderlich, wenn die "zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 20.000 qm bis 100.000 qm beträgt."
Nach überschlägigen Berechnungen , bei einer angenommenen GRZ von 0,4 bzw.
einer GRZ von ca. 0,6, beträgt die zulässige Grundfläche im Bebauungsplangebiet
ca. 13.200 qm bis 19.500 qm. Diese Werte liegen unter den angegebenen Werten.
Eine zusätzliche UVP wird deshalb nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht
erforderlich.
Es
wird
davon
ausgegangen,
dass
durch
die
Umsetzung
der
Bebauungsplanfestsetzungen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind.
Die Umwelt-relevanten Kriterien werden im weiteren Bauleitplanverfahren im
erforderlichen Maß überprüft.
Kerpen, den 05. Januar 2007
Beschlussvorlage 14.07
Seite 5