Daten
Kommune
Kerpen
Größe
39 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: Ma/SI 231 A/4
TOP
Drs.-Nr.: 12.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.01.2007
Stadtrat
X
22.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.600 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.: 1.610.4145 und 1.610.6530
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
•
die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 3a)
auszuräumen
den nach der öffentlichen Auslegung geänderten Planentwurf erneut nach § 4a (3) BauGB
auszulegen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
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4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ",
Stadtteil Sindorf
Fortsetzung Beschlussentwurf
Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner
Äcker Ost " liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt
begrenzt:
•
im Süden durch die BAB 4
•
im Westen durch die Visteonstraße
•
im Norden durch den Europaring und
•
im Osten durch die Erfttalstraße L 122
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im
Maßstab 1:1000 zu entnehmen.
.
Beschlussvorlage 12.07
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Stadt Kerpen
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4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ",
Stadtteil Sindorf
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B.
Bekanntmachungskosten )
400 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
1.600 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
2.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
2.000 €
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 12.07
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Stadt Kerpen
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4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ",
Stadtteil Sindorf
Begründung:
1.
Ziele der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist es, den auf den Grundlagen des Bebauungsplanes SI 231 A
„Hahner Äcker Ost“ entstandenen Gewerbe – und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise
geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln.
2.
Planungsanlass
Die Planänderung bezieht sich auf den seit dem 15.4.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan SI 231 A "
Hahner Äcker Ost " im Stadtteil Sindorf. Der Bebauungsplan 231 A setzt als Art der baulichen Nutzung "
Gewerbliche Bauflächen " fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ), die
Geschossflächenzahl (GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Die Zahl der Vollgeschosse ist im
Bebauungsplan mit II (Mindestwert) bis IV (Höchstwert) festgesetzt. Die Festsetzung der mindestens
zweigeschossigen Bauweise hat wiederholt die Ansiedlung von Gewerbetrieben, die für ihren Betrieb eine
eingeschossige Halle benötigen, verhindert. Die im Plangebiet vorhandenen Hallengebäude, die nur in
Teilbereichen zweigeschossig sind, konnten nur über Dispens zugelassen werden. Um zukünftig die
Ansiedlung von Unternehmen, die auf ein Hallengebäude angewiesen sind, zu ermöglichen, soll der
Bebauungsplan SI 231 A entsprechend geändert werden. Durch die Festsetzung einer Mindesthöhe, die
sich an der Höhe eines 2geschossigen gewerblichen Gebäudes orientiert, wird das städtebauliche Konzept
der ursprünglichen Planung fortgeführt. Im Zusammenhang mit den unveränderten Festsetzungen zu
öffentlichen und privaten Grünflächen wird somit die planerische Intention, einen hochwertigen Gewerbepark
zu schaffen, weiterhin verfolgt.
3
Änderungen nach öffentlicher Auslegung
Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wurde Anregungen zum Bebauungsplan
abgegeben, die in den Plan eingearbeitet wurden - u.a. wurde die Zulässigkeit der baulichen Nutzung
" Vergnügungsstätte " im Plangebiet in Teilen neu gegliedert und die planungsrechtlich zulässige
Verkaufsfläche des im Plangebiet befindlichen Lebensmittel - Discountmarkt vergrößert. Da durch die
Planänderung die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes gem. § 4a (3) BauGB erforderlich.
4.
•
•
•
•
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 20.07. – 02.09.2005
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 04.07.2005 – 05.08.2005
öffentliche Auslegung: 06.09.2006 – 06.10.2006
Anlagen
1.
Lageplan
2.
Planverkleinerung
3.
Stellungnahmen TöB
3a.
Stellungnahmen Bürger
4.
Textliche Festsetzungen
5.
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 12.07
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