Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
39 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 39 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: Ma/SI 231 A/4 TOP Drs.-Nr.: 12.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.01.2007 Stadtrat X 22.01.2007 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung " Hahner Äcker Ost " - erneute öffentliche Auslegung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.600 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: 1.610.4145 und 1.610.6530 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 3a) auszuräumen den nach der öffentlichen Auslegung geänderten Planentwurf erneut nach § 4a (3) BauGB auszulegen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite 2 4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf Fortsetzung Beschlussentwurf Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt: • im Süden durch die BAB 4 • im Westen durch die Visteonstraße • im Norden durch den Europaring und • im Osten durch die Erfttalstraße L 122 Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen. . Beschlussvorlage 12.07 Seite 2 Stadt Kerpen Seite 3 4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Bekanntmachungskosten ) 400 € Einrichtungskosten Personalkosten 1.600 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 2.000 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 2.000 € Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 12.07 Seite 3 Stadt Kerpen Seite 4 4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf Begründung: 1. Ziele der 4. Änderung des Bebauungsplanes Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist es, den auf den Grundlagen des Bebauungsplanes SI 231 A „Hahner Äcker Ost“ entstandenen Gewerbe – und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln. 2. Planungsanlass Die Planänderung bezieht sich auf den seit dem 15.4.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan SI 231 A " Hahner Äcker Ost " im Stadtteil Sindorf. Der Bebauungsplan 231 A setzt als Art der baulichen Nutzung " Gewerbliche Bauflächen " fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Die Zahl der Vollgeschosse ist im Bebauungsplan mit II (Mindestwert) bis IV (Höchstwert) festgesetzt. Die Festsetzung der mindestens zweigeschossigen Bauweise hat wiederholt die Ansiedlung von Gewerbetrieben, die für ihren Betrieb eine eingeschossige Halle benötigen, verhindert. Die im Plangebiet vorhandenen Hallengebäude, die nur in Teilbereichen zweigeschossig sind, konnten nur über Dispens zugelassen werden. Um zukünftig die Ansiedlung von Unternehmen, die auf ein Hallengebäude angewiesen sind, zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan SI 231 A entsprechend geändert werden. Durch die Festsetzung einer Mindesthöhe, die sich an der Höhe eines 2geschossigen gewerblichen Gebäudes orientiert, wird das städtebauliche Konzept der ursprünglichen Planung fortgeführt. Im Zusammenhang mit den unveränderten Festsetzungen zu öffentlichen und privaten Grünflächen wird somit die planerische Intention, einen hochwertigen Gewerbepark zu schaffen, weiterhin verfolgt. 3 Änderungen nach öffentlicher Auslegung Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wurde Anregungen zum Bebauungsplan abgegeben, die in den Plan eingearbeitet wurden - u.a. wurde die Zulässigkeit der baulichen Nutzung " Vergnügungsstätte " im Plangebiet in Teilen neu gegliedert und die planungsrechtlich zulässige Verkaufsfläche des im Plangebiet befindlichen Lebensmittel - Discountmarkt vergrößert. Da durch die Planänderung die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 4a (3) BauGB erforderlich. 4. • • • • Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 20.07. – 02.09.2005 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 04.07.2005 – 05.08.2005 öffentliche Auslegung: 06.09.2006 – 06.10.2006 Anlagen 1. Lageplan 2. Planverkleinerung 3. Stellungnahmen TöB 3a. Stellungnahmen Bürger 4. Textliche Festsetzungen 5. Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 12.07 Seite 4