Daten
Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 8.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.01.2007
Stadtrat
X
09.01.2007
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267 B Stiftsstraße/ Filzengraben Stadtteil Kerpen
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145 und 1.630.5100
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
A
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) und Einholung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/
Filzengraben“ mit seinen als öffentlich rechtlicher Bebauungsplan entwickelten Teilflächen
Stadtteil Kerpen erneut öffentlich auszulegen, da er aufgrund geänderter Ziele des
Vorhabenträgers geändert wurde. Die geänderte Begründung zum Bebauungsplan wird zur
Kenntnis genommen.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B und Teile des öffentlich
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
rechtlichen Bebauungsplanes KE 267 B "Stiftsstraße / Filzengraben" liegen im Zentrum von
Kerpen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Stiftsstraße, im Westen durch die in
Verlängerung der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bank, im
Norden durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke
Flurstücksnummer 163 und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße
Filzengraben begrenzt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieses
Beschlusses ist im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt (siehe Anlage 1).
Die genaue Lage ist der Planverkleinerung (Anlage 1 a) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. KE
267 B ist es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater
Bausubstanz, Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus
resultierenden ungesunden Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnissen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Realisierung einer
Gebäudegruppe für Mehrfamilienhaus-Wohnen als "Wohnresidenz" mit 24 WE, die sich zur
Stiftsstraße und zum Filzengraben hin orientiert. Zu einer neuen Erschließungsstraße
zwischen Vinzenzstraße und Filzengraben werden 6 Einfamilienreihenhäuser im
Stadthausstil angeordnet.
Der Bebauungsplan KE 267 B wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und
Erschließungsplan / VEP − Teil B) gemäß § 12 Abs. 1 BauGB entwickelt. Die im Süden des
Plangebietes gelegenen bebauten Teilflächen an der Stiftsstraße (Teil A in zwei Teilflächen)
werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
einbezogen.
Beschlussvorlage 8.07
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MAßNAHME: Vorhabenbezogener B-plan KE 267 B Stiftsstr./Filzengraben
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
---------
Einrichtungskosten
---------
Personalkosten
9.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
9.000 €
Einnahmen
--------
Zuschüsse
--------
Beiträge
--------gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
-----------
2.700 €
2.700 €
2.700 €
2.700 €
Schuldendienste/Zinsen
-----------
----------
-----------
---------
---------
Abschreibung
-----------
-----------
-----------
---------
--------
Personalkosten
---------2.700 €
2.700 €
2.700 €
2.700 €
gesamt
------------
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 8.07
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Beschreibung, erneute öffentliche Auslegung:
1.
Planungsanlass / Vorhabenträger
Vor Beginn der Planungen war der Gebietszustand geprägt durch eine innerstädtische
Gemengelage von Wohnen und weiteren teilweise gewerblichen Nutzungen in enger
Verbindung mit gegenseitigen Beeinträchtigungen gesunder Wohn− und Arbeitsverhältnisse.
Während entlang der Stiftsstraße die Gebäude innerhalb des Planbereiches
wohnverträgliche Mischgebietsnutzungen nicht störendes Gewerbe und Bankgebäude,
Beherbergungsgewerbe und Wohnen und am Filzengraben die in Allgemeinen
Wohngebieten zulässige Nutzungen vorhanden sind, wurden die hinteren Grundstücke für
gewerbliche Nutzungen (Dachdeckerbetrieb) sowie Infrastruktureinrichtungen (Feuerwehr) in
Anspruch genommen.
Diese Nutzungen führten im Plangebiet zu einer starken anthropogenen Überformung und
auch zu einem hohen Versiegelungsgrad.
Im Zuge eines vorausgegangenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Entwicklung
dieses im Zentrum von Kerpen befindlichen Bereiches wurde ein Entwurfskonzept erarbeitet
und das Bauleitplanverfahren konsequent bis zum Rechtsplanentwurf weiter betrieben. Die
Realisierung des Konzeptes wurde möglich, da die vorgenannten Nutzungen
zwischenzeitlich aufgegeben wurden,
-
die Flächen des Dachdeckerbetriebes ins Eigentum eines Vorhabenträgers gelangten,
die Stadt eigene Flächen zur Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE
267 B mit einbrachte und mit
dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abschloss.
Für den städtebaulichen Gesamtbereich wurde im Rahmen eines städtebaulichen
Wettbewerbes das Konzept einer Blockrandartigen geschlossenen Bebauung am
Filzengraben entwickelt mit einer neuen Erschließungsstraße zwischen Vinzenzstraße und
Filzengraben.
Entlang
dieser
neuen
Erschließung
waren
im
Wettbewerb
Einfamilienreihenhäuser vorgesehen.
Im Zuge der weiteren Planungen wurde das Konzept als Seniorenresidenz entwickelt, die
sich auch im Bereich der Reihenhäuser erstrecken sollte. Die erforderlichen privaten
Stellplätze für eine derartige Anlage sollten in einer großen Tiefgarage unter dem Wohnhof
untergebracht werden, die Zufahrt war von dem heutigen Parkplatz der Bürgerbank aus
vorgesehen mit Anbindung an die neue Erschließungsstraße zum Filzengraben.
Ziel dieser Planung war es auch, den Baublock im rückwärtigen Bereich der Bürgerbank zu
schließen, um so den Block in seiner städtebaulichen Gesamtform auszubilden und einen
ruhigen "Klosterhof"-artigen Blockinnenbereich zu entwickeln.
Diese Planung war Grundlage der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes.
Wegen fehlender Bereitschaft der beteiligten Grundstückseigentümer stellte sich das
Planungsvorhaben einer Blockschließung als nicht durchführbar heraus. Die sehr große
Tiefgarage und die Konzeption der Gesamtanlage als Seniorenresidenz machten es
erforderlich, ein Bewirtschaftungs- und Trägerkonzept zu entwickeln. Hierbei stellten sich
Probleme ein, welche eine konzeptionelle Veränderung des Vorhabens erforderlich machten.
Beschlussvorlage 8.07
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Damit wurden Änderungen des Vorhabens notwendig, die in den vorhabenbezogenen Teil
des Bebauungsplanes eingearbeitet wurden und nunmehr zur erneuten öffentlichen
Auslegung vorgelegt werden.
Das Vorhaben, das der erneuten öffentlichen Auslegung zugrunde liegt, lässt sich wie folgt
beschreiben:
Planungsziel ist es, an der Kreuzung Stiftsstraße / Filzengraben eine Gebäudegruppe für ein
Mehrfamilienhaus-Wohnen als "Wohnresidenz" mit 24 Wohneinheiten zu errichten, die sich
zum Filzengraben und zur Stiftsstraße hin orientieren. Geplant ist ein differenzierter
"Wohnungsmix" aus 1, 2 und 3-Zimmerwohnungen, die überwiegende Anzahl der
Wohnungen (Ausnahme der kleine Baukörper an der Stiftsstraße – ehemaliges Kino mit 7
WE) wird seniorenfreundlich über Aufzüge erschlossen. Diese Wohnungen werden
barrierefrei gebaut. Unter Ausnutzung der Topographie Richtung Stiftsstraße werden die für
die Wohnungen notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht, oberirdische
Stellplätze sind für das Mehrfamilienhaus nicht vorgesehen.
Zu einer neuen Erschließungsstraße der "Neuen Gasse" zwischen Filzengraben und
Vinzenzstraße werden sechs Einfamilienhäuser im Stadthausstil mit Privatgärten angeordnet.
Somit ist ein ausgewogener Wohnmix für "Alt und Jung" möglich und geplant.
Die gemeinsame Orientierung zur grünen ruhigen Quartiersmitte bildet die gemeinsame
Identität der Anlage, die für das Mehrfamilienhaus und die angrenzenden Stadthäuser eine
hochwertige Gartengestaltung mit Sitz- und Aufenthaltsqualität erhält.
Ein spezielles Angebot für Kleinkinder wird durch die Anlage eines ca. 200 qm großen
privaten Spielbereiches geschaffen. Zum anderen eignet sich der ruhige Wohnhof mit seinen
privaten Gartenbereichen auch zum gefahrenfreien "Spielen" und Aufenthalt für alle
Altersgruppen.
Die Architektur des Gebäudeensembles wird im "Duktus" der klassischen Moderne in
kompositorischen Wechsel von großflächigen Wandelementen zu "stehenden"
Fensterelementen gestaltet. Eine einfache, architektonisch hochwertige und ruhige
Gestaltung der Gebäudekomposition in städtischem Maßstab wird zukünftig als
"Blockrandbebauung" das Quartier sinnvoll arrondieren können. Die Gebäude an
Filzengraben und "Neuer Gasse" werden in ruhigen Putzfassaden mit flach geneigten
Flachdächern ausgeführt. Teilweise sind im Erdgeschoss Ziegelsockel zur Gestaltung
vorgesehen.
Die 6 Stadthäuser erhalten geneigte Pultdächer. Der Gebäudeteil auf dem ehemaligen
Kinogelände an der Stiftsstraße erhält bei gleicher Fassadengestaltung ebenfalls ein
geneigtes Pultdach, in Abstimmung mit den Belangen des Denkmalschutzes.
Aus stadtplanerischen und architektonisch-kompositorischen Gesichtspunkten wird am
Eingang der "Neuen Gasse" vom Filzengraben bewusst ein etwas höherer "turmartiger"
Baukörper gesetzt, der diese neue Kreuzung definieren kann.
Die Balkone und Terrassen zum Innenhof werden kleinteiliger, je nach Richtung zur Sonne
und Licht gegliedert.
Erschlossen wird die Mehrfamilienwohnanlage an der Stiftsstraße sowie am Filzengraben
über eine gemeinsame Tiefgarage, die vom Filzengraben aus angefahren wird.
Zur Vermeidung von störenden Verkehren auf der Schulstraße wird die Vinzenzstraße im
Bereich des Kindergartens von der Schulstraße abführend Einbahnstraße. Als
Geschwindigkeitsregelnde Maßnahme wird der Vorhabenträger in diesem Teilbereich der
Vinzenzstraße zwei Fahrbahnkissen aufbringen.
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Am nördlichen Plangebietsrand, Richtung Westen, entstehen orientiert zum
Blockinnenbereich ein neuer Wohnweg ("Neue Gasse") als Verbindung zwischen
Vinzenzstraße und Filzengraben. Dieser erschließt die Reihen-Stadthäuser und ermöglicht
ein Abfließen des Verkehrs aus der Vinzenzstraße und vom Parkplatz der Bank.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens im Vorhabengebiet
nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 267 B
"Stiftsstraße / Filzengraben".
Folgende Bauausführung wird bei dem Vorhaben festgesetzt:
1.
Rohbau und Baukonstruktion:
Massive Konstruktion aus Decken, Unterzügen, Wänden und tragenden Innenwänden in
Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß Statik unter Berücksichtigung der Vorschriften gemäß
DIN 4108 (Wärmeschutz) und DIN 4109 (Schallschutz). Nicht tragende Innenwände als
Kalksandstein-Mauerwerk oder Vollgipsplatten.
2.
Dachkonstruktion :
Die Flachdächer Filzengraben / neue Gasse: werden in Flachdachausführung auf
Betondecken gemäß DIN und Flachdachrichtlinie einschließlich Wärmedämmung mit
darunter liegender bituminöser Dampfsperre als Kunststoff-Foliendach ausgeführt. Gefälle
ca. 3 % nach Flachdachrichtlinie.
Die Pultdächer der 6 EFH Stadthäuser und des Gebäudes an der Stiftstraße erhalten auf
der Betondecke eine Warmdachkonstruktion mit Abklebung.
3.
Fenster- und Außentüren:
In den Treppenhäusern Aluminium-Leichtmetall-Konstruktionen oder Kunststoffkonstruktion
mit Isolierverglasung, pulverbeschichtet, gemäß Ausführungsplanung des Architekten, Farbe
anthrazitgrau.
Kunststoff−Fenster: Größtenteils (alle Wohnräume) und die 6 EFH Stadthäuser hochwertige
Kunststoff−Fensteranlagen mit Isolierverglasung, bei verglasten Brüstungen als IsolierSicherheitsverglasung.
Farbe innen weiß, außen Folienbeschichtet anthrazitgrau dunkel.
4.
Fassaden und Gestaltung der Außenwände:
Außenputz als WDVS:
Die Fassadenflächen erhalten ein gebrochen weißes mineralisches WDVS
(Wärmedämmverbundsystem) Gesamtdicke ca. 11 cm als Dämmputz nach EN EV mit ca. 11,5mm Körnung als System STO oder gleichwertig. Das Vollwärmedämmsystem wird
entsprechend den Dämmanforderungen der neuen Energieeinsparverordnung vorgesehen.
Die Fassadenfarbgestaltung weiß gebrochen
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Ziegelverblender im EG bzw. Sockelbereich:
In den Sockelbereichen des EG werden Ziegelfassaden Format NF bzw. Wahlformat
rot/braun als zweischalige Fassade mit Kerndämmung ausgeführt. Wandaufbau: tragende
KSV Außenwand ca. 15 cm - 20 cm; Kerndämmung ca. 10 cm; Hinterlüftung; Ziegel ca. 10
cm.
Balkone und Terrassen:
Balkone als Betonkonstruktionen mit Betonwerksteinbelag im Kiesbett; Geländer Lochblech
beschichtet anthrazit-grau auf feuerverzinkter Unterkonstruktion.
Terrassen EG in Betonwerksteinbelag Format 40/40 mit glatter Oberfläche im Kiesbett
5. Aufzugsanlagen
Behindertengerechte Aufzüge vom Kellergeschoss bis ins Dachgeschoss.
6. Außenanlagen:
Hochwertige Freianlagengestaltungen im Garten- wie Straßenbereich gemäß
Architektenplanung:
Landschaftsplanerische Ausgestaltung mit Baum- bzw. Gehölzpflanzungen etc. nach
landschaftspflegerischem Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Hecken
und Buschgehölzen etc.
Abgrenzung der Müllbehälter-Abstellplätze nach Architektenplanung an den Hauseingängen
über begrünte Stahlpergolakonstruktion mit Holz– Lärchenpergolen,
Die Privatgartenbereiche der 6 EFH werden über Heckenpflanzungen, z.B. Buchenhecken
untereinander und zum Weg abgegrenzt.
Hauszuwegungen:
In Anpassung an die Umgebung gemäß Ausführungsplanung des
Architekten und Verkehrsplaners in hochwertigem Betonwerksteinpflaster, grau.
Wege: Private Gartenwege in wassergebundenen Splittdecken mit hochwertigen −
Betonwerksteinpflaster − Randeinfassungen ca. 10/12.
5 private Pkw- stellplätze in einer offenen Car-Port Konstruktion in Stahl /Holzkonstruktion
nach Architektenlageplan, Dächer extensiv begrünt. Wände begrünt, bzw. Trespa
Verkleidung Achsmaß 3,00 m. Abtrennung in feuerverzinkten Gitterkonstruktionen.
Fußboden im Betonwerksteinpflaster im Splittbett.
1.1
Vorhandenes Planungsrecht FNP
Mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes, der im Parallelverfahren geändert worden
ist, wurden die vorhandenen und die geplanten Bereiche des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes entsprechend den tatsächlichen Nutzungen entlang der Stiftsstraße als
gemischte Baufläche und in den rückwärtigen Bereichen sowie entlang des Filzengraben als
Wohnbaufläche entsprechend den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.
Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 22.05.2006 durch
Bezirksregierung Köln genehmigt und trat mit Bekanntmachung am 21.06.2006 in Kraft.
die
Der Bebauungsplan wird somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes gem. § 8
(2) BauGB entwickelt.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B und die Teile des
öffentlich rechtlichen Bebauungsplanes KE 267 B "Stiftsstraße / Filzengraben" liegen im
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Zentrum von Kerpen im Eckbereich des Verkehrsknotenpunktes Stiftsstraße Filzengraben.
Das Plangebiet wird im Süden durch die Stiftsstraße, im Westen durch die in Verlängerung
der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bürgerbank, im Norden
durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummer 163
und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes KE
267 B ist es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater
Bausubstanz, Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus
resultierenden ungesunden Wohn−, Lebens− und Arbeitsverhältnissen städtebaulich neu zu
ordnen.
Planungsziel für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist zum einen die Realisierung
einer 3 - 4geschossigen Gebäudegruppe für Mehrfamilienhaus-Wohnen mit 24 Wohnungen,
die sich zur Stiftsstraße und zum Filzengraben hin orientieren sowie eine Reihenhauszeile
mit 6 Stadthaustypen.
Ziel der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung des oben bezeichneten Vorhabens zu schaffen. Der
Bebauungsplan KE 267 B wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben – und
Erschließungsplan/VEP) gemäß § 12 (1) BauGB entwickelt, wobei Teilflächen mit in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 (4) BauGB einbezogen und als öffentlich
rechtlicher Bebauungsplan entwickelt werden.
Die vom Vorhabenträger vorgelegte Konzeption zur Durchführung des Vorhabens und der
Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben – und Erschließungsplan) wird Bestandteil des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftsstraße/ Filzengraben“ im Stadtteil
Kerpen.
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben – und
Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger wird die
Realisierung des Vorhabens gewährleistet.
Das Vorhaben wird unter Ziffer 1 der Anlage B detailliert erläutert.
Der Bereich wurde im Wohnbaulandentwicklungskonzept schon als realisierungsreif
eingestuft und war somit bei der Betrachtung der Infrastruktur schon berücksichtigt..
4.
Verfahren
Da der Satzungsbeschluss vom 13. 12. 2005 auf Grund geänderter Planungsziele des
Vorhabenträgers nicht veröffentlicht wurde, erlangte der Bebauungsplan keine Rechtskraft
und kann somit durch erneute öffentliche Auslegung im Verfahren weitergeführt werden.
Deshalb wird er gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt und es sind die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(a) Satz 1 BauGB erneut
einzuholen.
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a :
Anlage 2 :
Anlage 3 :
Lageplan
Planverkleinerung
Textliche Festsetzungen
Begründung und Umweltbericht
Beschlussvorlage 8.07
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