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Beschlussvorlage (Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06) Beschlussvorlage (Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06) Beschlussvorlage (Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06) Beschlussvorlage (Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Ma TOP V 094.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 28.03.2006 13.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.06 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Niederschrift über die 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf vom 22.02.03 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Niederschrift der 14. Sitzung des Arbeitskreises Ortsentwicklung Sindorf Datum: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort: 22.02.2006 17.00 Uhr 19.00 Uhr Raum 199 Tagesordnung: TOP 1: Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße " • Parkplätze im Blockinnenbereich zwischen Berliner Ring und Hermann – Löns – Straße TOP 2 : Sachstandsbericht für den Bereich des ÖPNV-Verknüpfungspunktes TOP 3 : SEM Vogelrutherfeld • Sachstandsbericht zum Nahversorgungszentrum Sindorf -Nord TOP 4 : Entwicklungen im Bereich der südlichen Kerpener Str. • Grundstücke Kings-OBI etc. TOP 5 : ÖPNV in Sindorf • Sachstandsbericht TOP 6 : Gedankenaustausch zum 2. S-Bahn-Haltepunkt Sindorf TOP 7 : Sachstandsbericht zur Biomethangasanlage TOP 8 : Sonstiges TOP 1 Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße ": hier: Parkplätze im Blockinnenbereich zwischen Berliner Ring und Hermann – Löns – Straße Seitens der Verwaltung wird eine Planung vorgestellt, die im Blockinnenbereich zwischen Kerpener Straße/Goethestraße und Berliner Ring/Hermann Löns – Straße auf dem Gelände des derzeitigen PLUS – Marktes eine Stellplatzanlage mit insgesamt 55 Stellplätzen vorsieht. Der Vorschlag wurde seitens der Mitglieder des Arbeitskreises positiv aufgenommen, da nach Auffassung des AK ein Stellplatzbedarf besteht. Es wurde Folgendes beschlossen: • • • • • die Option für eine Realisierung des Parkplatzes sollte offen gehalten werden und nicht durch entgegenstehende Baurechte über einen Bebauungsplan verhindert werden der Parkraumbedarf in dem betreffenden Bereich soll insbesondere auch hinsichtlich der Realisierung der " Neuen Mitte " am ÖPNV – Haltepunkt beobachtet werden bei Bedarf könnte eine abschnittsweise Realisierung des Parkplatzes erfolgen Kontaktaufnahme mit den derzeitigen Grundstückseigentümern aufnehmen, um deren Planungen zu eruieren Keine Schließung der Baulücke zwischen dem Gebäude der Bäckerei Dackweiler und der nächsten Bebauung (Richtung Berliner Ring) – Absicherung über Bebauungsplan Beschlussvorlage V 094.06 Seite 2 TOP 2 Sachstandsbericht für den Bereich des ÖPNV-Verknüpfungspunktes: Das im Rohbau befindliche Bahnhofsgebäude wird zunächst saniert. Im Bereich des geplanten Fachmarktzentrums ist aus statischen Gründen ein Bodenaustausch erforderlich. Nachdem der Bodenaustausch erfolgt ist, werden das Bahnhofsgebäude und das Fachmarktzentrum parallel fertig gestellt. TOP 3 SEM Vogelrutherfeld Nahversorgungszentrum Sindorf - Nord Seitens der Verwaltung wird folgender Sachstand dargelegt - der Einleitungsbeschluss wurde am 14.2.06 im PA gefasst - die Verkaufsfläche umfasst insgesamt 2.300m² VK (1.500m² Edeka, 800m² Norma) - der Rhein-Erft-Kreis wird die Straßenbaulast für die K19 auf die Stadt Kerpen übertragen, dementsprechend kann eine direkte Anbindung an die K19 realisiert werden. BP 252 – 3. Bauabschnitt Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt (BP 252, Lammertsheck)) noch vor der Sommerpause gefasst werden soll. Ein dementsprechendes Konzept, welches auf die städtebaulichen und gestalterischen Grundelemente der schon erstellten ersten Bauabschnitte zurückgreift, wurde bereits in der 13. Sitzung des AK vorgestellt. Die Plangebietsabgrenzung ist auf Anregung des Arbeitskreises so zu wählen, dass mit der Realisierung dieses Bebauungsplanes eine Anbindung an die Heppendorfer Straße (ÖPNV Trasse) erfolgen kann. Seitens des AK wird eine "flexible" Ausweisung von Bauflächen gewünscht, die je nach Grundstückszuschnitten eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern oder mit Doppel-/Reihenhäusern ermöglicht. Versickerungsmulden Herr Mayer teilte dem Arbeitskreis mit, dass ein Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft stattgefunden hat. Es wurden mögliche Lösungsansätze diskutiert – in 4- 6 Wochen erfolgt ein weiteres Gespräch. TOP 4 Entwicklungen im Bereich der südlichen Kerpener Str. (Grundstücke Kings-OBI etc.) Für den Umbau der leer stehenden Gebäudeteile der OBI-Kings Immobilie hat die DB Real Estate, Eschborn, als Eigentümer einen Bauantrag eingereicht. Es sind folgende Umbaumaßnahmen vorgesehen: • • der Gebäudeteil über dem OBI – Baumarkt wird in ein Parkdeck umgebaut in den Untergeschossen werden Zentren relevante Nutzungen untergebracht, sowie ein Discounter (NORMA) Die Auswahl der Zentren relevanten Nutzungen erfolgt anhand der im BBE Gutachten dargestellten fehlenden Nutzungen im Stadtgebiet. Die weitere Ansiedlung von Billiganbietern ist nicht gewünscht. Ein weiterer Bauantrag sieht eine Planung gegenüber dem Objekt OBI/Kings für den Bereich zwischen Kerpener Straße und Erfttalstraße vor. Auf dem Gelände des ehemaligen Tapetenmarktes wird eine zweigeschossige Bebauung geplant. Im Erdgeschoss ist ein Ladenlokal mit ca. 700qm Verkaufsfläche, im Obergeschoss ein Boarding – House (Mietzimmer – appartements) geplant. Es ist geplant, die Zufahrten zu dem o.g. Objekt und dem Objekt Obi/Kings zu bündeln und durch eine gemeinsame Lichtsignalanlage eine möglichst reibungslose Ein – und Ausfahrt auf die Kerpener Straße zu ermöglichen. TOP 5 ÖPNV in Sindorf – Sachstandsbericht Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand. Die derzeitige Belegung der SEM Vogelrutherfeld mit rd. 900 Einwohnern und die noch fehlende nördliche Anbindung an die L 277 lässt eine tragfähige und schlüssige Buserschließung für diesen Bereich derzeit nicht zu. Erst mittelfristig mit Durchbindung der Straße Zum Vogelrutherfeld bis zur L 277 und einem deutlich höheren Fahrgastpotential kann eine sinnvolle Buserschließung erfolgen. Hierzu bestehen dann verschiedene Möglichkeiten: Beschlussvorlage V 094.06 Seite 3 - Erschließung mit einer neuen Buslinie - Erschließung mit der Linie 941 (RVK Köln) - Erschließung mit der Linie 966 (Stadtverkehr Kerpen) - Erschließung mit der Linie 920 (RVK Euskirchen) - Erschließung mit der Linie 922 (Tirtey) Gedanklich liegt allen Möglichkeiten ein Linienweg zugrunde, der vom oder zum S-Bahnhaltepunkt Sindorf über Hüttenstraße und die Straße Zum Vogelrutherfeld führt. Die Führung von Linienverkehr über die Hüttenstraße erfordert letztendlich Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Zentralplatzes. Hierzu hat die Verwaltung den Auftrag eine entsprechende Planung zu erarbeiten. Als Sofortmaßnahme ab Mitte 2006 ist eine veränderte Linienführung der Linie 922 von Sindorf Bahnhof, Markusweg, Europaring, Gewerbegebiet, Visteonstraße (neu), Daimlerstraße (neu), Hüttenstraße (neu), Vogelrutherfeld/Jugendzentrum (neu), Breite Straße (neu) vorgesehen. Fahrversuche haben gezeigt, dass auch Niederflurbusse den Bereich Zentralplatz zumindest vorübergehend befahren können. Diese Linienführung wird nach derzeitigem Planungsstand nur von jeweils einer Richtung der Linie 922 befahren, und zwar im Vormittag von dem Bus aus Richtung Bergheim kommend und nach Kerpen fahrend und im Nachmittag umgekehrt. Um allen Fahrgästen jedoch die Fahrt in das Gewerbegebiet und in die Entwicklungsmaßnahme zu gewährleisten, wird eine Umsteigemöglichkeit am S-Bahn-Haltepunkt Sindorf eingerichtet. Im Vormittag sollen etwa 6 Fahrten über diese neue Linienführung laufen, im Nachmittag etwa 4-5 Fahrten. Die Verwaltung wurde beauftragt die geänderte Linienführung der Linie 922 zum Fahrplanwechsel Mitte 2006 umzusetzen. TOP 6 Gedankenaustausch zum 2. S-Bahn-Haltepunkt Sindorf Die Verwaltung stellt einen aufgrund der Grundstücksgröße und Lage möglichen Standort für einen 2. S – Bahn – Haltepunkt vor. Es handelt sich um eine Fläche in der Nähe der VEGLA – Hallen, nördlich der Bahntrasse. Das Grundstück ist nicht im Eigentum der Stadt. Herr Ensemeier weist darauf hin, dass das Grundstück topographisch unterhalb der Bahntrasse liegt und bezogen auf die S – Bahn – Linie, die südlich verläuft, auf einer erschließungstechnisch ungünstigen Seite. Zur Erreichbarkeit eines Bahnsteiges müssten sehr kostenintensive Tunnel – oder Brückenbauwerke errichtet werden. Der Arbeitskreis empfiehlt, zurzeit keine aktiven Maßnahmen zur Grundstückssicherung bzw. Nutzungssicherung vorzunehmen. Bei sich abzeichnenden konkurrierenden Planungen sollte gehandelt werden und eine planungsrechtliche Sicherung der Fläche erfolgen. TOP 7 Sachstandsbericht zur Biomethangasanlage Der Bauantrag liegt der Verwaltung seit Ende 2005 vor, zurzeit wird durch das Landesumweltamt (LUA) das zum Bauvorhaben eingereichte Geruchsgutachten überprüft. Sobald eine positive Stellungnahme des LUA vorliegt, kann die Baugenehmigung erteilt werden. Das optionierte städtische Grundstück wird dann vom Betreiber der Anlage erworben. TOP 8 Sonstiges Herr Porschen teilte mit, dass die Schlecker – Filiale im Baugebiet " Mühlenfeld " geschlossen wurde. Er erkundigte sich, ob in dem leer stehenden Ladenlokal Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment zulässig sind. Die Verwaltung teilte mit, dass diese Nutzung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig ist. aufgestellt: gesehen: Jörg Mackeprang Karl Heinz Mayer Beschlussvorlage V 094.06 Seite 4