Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:10.3 Ratsbüro
Az.: 10.3 Nz
TOP
Drs.-Nr.: 2.07
Datum : 10.01.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.01.2007
Haupt- und Finanzausschuss
06.02.2007
Stadtrat
13.02.2007
X
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsiedlung Manheim
hier: Übertragung der ausschließlichen Zuständigkeit auf den Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen
dem Rat der Stadt Kerpen, dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die ausschließliche
Zuständigkeit im Rahmen der Umsiedlung Manheims zu übertragen.
Hierzu beschließt der Rat der Stadt Kerpen die beigefügte 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 16:
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.06 den
Erarbeitungsbeschluss für den Braunkohlenplanvorentwurf " Umsiedlung Manheim " gefasst.
Durch diesen Beschluss beginnt u.a. das Standortfindungsverfahren für den Umsiedlungsort
" Neu – Manheim ".
Die Umsiedlung Manheims greift aufgrund des weiten Spektrums in die Zuständigkeit
verschiedener Ratsausschüsse ein. Im Rahmen des Standortfindung und im weiteren Verlauf der
Standortumsetzung wird u.a. über liegenschaftliche Themen und Belange, über die Erschließung
und über die Planung und den Bau von Infrastruktur-Einrichtungen beraten und entschieden.
Darüber hinaus sollen alle sozialen und Umweltbelange mit einbezogen werden.
Um das Gesamtprojekt effektiver zu begleiten, als dies mit den jetzigen Entscheidungsstrukturen
möglich ist, und zur Vermeidung einer Beratung und Beschlussfassung in mehreren Ausschüssen
schlägt die Verwaltung vor, die Aufgabe „Umsiedlung Manheim“ in Gänze dem Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr zu übertragen. Gleichzeitig sollte der Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr die Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse, die sich auf die Umsiedlung
Manheims beziehen, erhalten.
Hierzu legt die Verwaltung die beigefügte 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vor, die dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Beschlussvorlage 2.07
Seite 2