Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,0 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vom
Aufgrund § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW. S. 498) und § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen vom 28.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 13.02.2007 folgende 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 – Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wird wie folgt geändert:
Nach der Aufgabe „Planung, Koordinierung und Begleitung der Entwicklungsmaßnahme
„Sindorf, Vogelrutherfeld““ wird die Aufgabe „Planung, Koordinierung und Begleitung der
Umsiedlung Manheims“ neu eingefügt.
Bei den Entscheidungsbefugnissen werden folgende Sätze angefügt:
„Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse des Rates der
Stadt Kerpen, die sich auf die Umsiedlung Manheims beziehen. Die Zuständigkeit des Rates
und gesetzliche Zuständigkeiten von Fachausschüssen bleiben hiervon unberührt.“
Artikel 2
Die 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen
tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Kerpen,
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin