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Beschlussvorlage (BebauungsplanTÜ Nr. 283 A ¿Wohnbebauung Schildgenstraße¿, Stadtteil Brüggen hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (BebauungsplanTÜ Nr. 283 A ¿Wohnbebauung Schildgenstraße¿, Stadtteil Brüggen 
hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (BebauungsplanTÜ Nr. 283 A ¿Wohnbebauung Schildgenstraße¿, Stadtteil Brüggen 
hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/DiBP283 A TOP V 089.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.03.2006 Stadtrat X 16.05.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • Den Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des BP BR Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße. Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1) zu entnehmen. Begründung Ziele des Bebauungsplanes Ziel der Planung ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: PA 28.03.2006 Rat 02.05.2006 Anlagen 1. 2. Lageplan Erläuterung zur Planaufstellung