Daten
Kommune
Kerpen
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32 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/DiBP283 A
TOP
V 089.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
28.03.2006
Stadtrat
X
16.05.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
hier : Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
Den Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen gem.
§ 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet des BP BR Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße.
Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse
im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31
im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße
im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1) zu entnehmen.
Begründung
Ziele des Bebauungsplanes
Ziel der Planung ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im
Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer
aufgelockerten Einfamilienhausbebauung.
Verfahrensstand
• Aufstellungsbeschluss: PA 28.03.2006
Rat 02.05.2006
Anlagen
1.
2.
Lageplan
Erläuterung zur Planaufstellung