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Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
Anlage 1 – Übersichtsplan M 1: 2500
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Stadt Kerpen
Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
Anlage 2 – Erläuterung zur Planaufstellung
1.
Planungsanlass
2.
Vorgaben zur Planaufstellung
2.1 Lage und Größe des Plangebietes
2.2 Bestehende Situation
2.2.1 Siedlungsstruktur
2.2.2 Nutzungsstruktur
2.2.3 Landschaftsstruktur
2.2.4 Verkehrsstruktur
2.3 Vorhandenes Planungsrecht
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit
4. Erläuterung der Planinhalte
4.1 Planungskonzept
4.2 Innere Erschließung
4.3 Stellplätze und Garagen
4.4 Ver.- und Entsorgung
4.5 Ökologie und Umweltbelange
5. Bodenordnung
6. Kosten und Finanzierung
7. Strukturdaten
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Stadt Kerpen
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Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
1.
Planungsanlass
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BR Nr. 283 „Schildgenstraße“ ist am
09.03.2004 rechtsverbindlich geworden.
Da der Vorhabenträger das Vorhaben des Bebauungsplanes BR Nr. 283 nicht
umsetzen konnte, wurde der Durchführungsvertrag nicht wirksam und der
Bebauungsplan nichtig.
Da es sich hier um eine exponierte Lage am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Brüggen handelt, will die Stadt Kerpen als Eigentümer nun selbst diese Fläche entwickeln mit
dem Ziel ein individuelles Bauen für Kerpener Bürger zu ermöglichen.
2.
Vorgaben zur Planaufstellung
2.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Brüggen in Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße.
Das Gebiet wird im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse begrenzt, im Osten durch
das Flurstück 94 im Flur 31und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße.
Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2500
(Anlage 1) zu entnehmen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,37 ha.
2.2 Bestehende Situation
2.2.1
Siedlungsstruktur
Der Ortsteil Brüggen ist durch eine dörfliche Struktur geprägt.
Das direkte Umfeld des Plangebietes stellt eine halboffene, in Teilbereichen auch offene
zweigeschossige Bauweise dar.
2.2.2
Nutzungsstruktur
Entlang der Hauptstraße (Heerstraße) herrscht größtenteils Mischnutzung, entlang den
Nebenstraßen Wohnnutzung vor.
Zurzeit stellt sich die Fläche des Plangebietes als Brachland mit Wiesencharakter dar.
Rund um das Plangebiet grenzen die Privatgärten der Nachbarhäuser an.
2.2.3
Landschaftsstruktur
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Brüggen, direkt angrenzend zur freien
Landschaft. Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt dieses durch eine
Wegeverbindung von der Schildgenstraße über das Plangebiet zur Mühlengasse hin.
2.2.4
Verkehrsstruktur
Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Heerstraße, die Brüggen
mit den anderen Stadtteilen und dem Autobahnanschluss A 61 verbindet.
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schildgenstraße.
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Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
2.3 Vorhandenes Planungsrecht
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen. Der FNP weist für
dieses Gebiet Wohnbaufläche aus.
Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ( vgl.§ 8 (2) BauGB)
3.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der
Schildgenstraße und der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern
zuzuführen.
Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in
die dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen.
3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen.
Im Einzugsgebiet des Plangebietes liegen zwei Kinderspielplätze (Zieselmaarstraße und
Raphaelschule). Nach Absprache mit dem zuständigen Fachamt reichen diese Einrichtungen
für das Plangebiet aus.
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1 Planungskonzept
Aufgrund der ländlichen Bebauungsstruktur wird eine hohe Dichte vermieden.
Es ist eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung mit 6 Wohneinheiten geplant.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird mit zwei Einzelhäusern bebaut. Im südlichen Teil des
B-Plangebietes sind zwei Einzelhäuser und ein Doppelhaus geplant, die nach Süden hin
ausgerichtet sind.
4.2 Innere Erschließung
Die Erschließung ist als verkehrsberuhigte Multifunktionsfläche geplant. Die Wohnstraße wird
an die Schildgenstraße in Höhe des Schildgenplatzes angebunden. Am Ende der Wohnstraße
ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Außerdem wird die Wegeverbindung zwischen der
Schildgenstraße und der Mühlengasse planungsrechtlich gesichert.
4.3 Stellplätze und Garagen
Im Bebauungsplan ist pro Wohngebäude jeweils eine Garage geplant.
Der Abstand der Garage muss von der Straße mindestens 6,0 m betragen. Somit wird der
zweite Stellplatz auf dem privaten Grundstück gesichert.
Im Straßenraum werden zusätzlich 6 öffentliche Stellplätze ausgewiesen.
4.4 Ver.- und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Leitungstrassen in der
Schildgenstraße.
Die Entsorgung erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation in der Schildgenstraße.
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Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung
Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen
4.5 Ökologie und Umweltbelange
Zum Bebauungsplan wird ein landschaftpflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die für den Eingriff
erforderliche Ausgleichsfläche wird von der Stadt noch ausgewiesen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird gem § 2 (4) BauGB im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet werden.
5.
Bodenordnung
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Kerpen.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Stadt die Grundstücke parzellieren
lassen und selbst vermarkten.
6.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, der Herstellung der
Ausgleichsflächen und der Ver- und Entsorgungsleitungen werden frühzeitig im Haushalt
angemeldet.
7.
Strukturdaten
PLANGEBIETSGRÖSSE
3683,0 m²
=
100 %
Überbaute Fläche Wohngebäude
766,0 m²
=
21,0 %
Private Stellflächen incl. Nebenflächen
233,7 m²
=
6,5 %
BAULAND INSGESAMT
999,7 m²
=
27,5%
Öffentliche Verkehrsfläche (Planung)
852,2 m²
=
23,0 %
Private Grünflächen
1743,3 m²
=
47,0 %
Öffentliche Stellplätze
87,4 m²
=
2,5 %
Anzahl der öffentlichen Stellplätze
6 Stk.
Anzahl der Gebäude
6 Stk.
Kerpen, im März 2006
K.H. Mayer
Amtsleiter