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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage V 089.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
604 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen Anlage 1 – Übersichtsplan M 1: 2500 Seite - 1 Stadt Kerpen Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen Anlage 2 – Erläuterung zur Planaufstellung 1. Planungsanlass 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungsstruktur 2.2.2 Nutzungsstruktur 2.2.3 Landschaftsstruktur 2.2.4 Verkehrsstruktur 2.3 Vorhandenes Planungsrecht 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept 4.2 Innere Erschließung 4.3 Stellplätze und Garagen 4.4 Ver.- und Entsorgung 4.5 Ökologie und Umweltbelange 5. Bodenordnung 6. Kosten und Finanzierung 7. Strukturdaten Seite - 2 Stadt Kerpen Seite - 3 Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen 1. Planungsanlass Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BR Nr. 283 „Schildgenstraße“ ist am 09.03.2004 rechtsverbindlich geworden. Da der Vorhabenträger das Vorhaben des Bebauungsplanes BR Nr. 283 nicht umsetzen konnte, wurde der Durchführungsvertrag nicht wirksam und der Bebauungsplan nichtig. Da es sich hier um eine exponierte Lage am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen handelt, will die Stadt Kerpen als Eigentümer nun selbst diese Fläche entwickeln mit dem Ziel ein individuelles Bauen für Kerpener Bürger zu ermöglichen. 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße. Das Gebiet wird im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse begrenzt, im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2500 (Anlage 1) zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,37 ha. 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungsstruktur Der Ortsteil Brüggen ist durch eine dörfliche Struktur geprägt. Das direkte Umfeld des Plangebietes stellt eine halboffene, in Teilbereichen auch offene zweigeschossige Bauweise dar. 2.2.2 Nutzungsstruktur Entlang der Hauptstraße (Heerstraße) herrscht größtenteils Mischnutzung, entlang den Nebenstraßen Wohnnutzung vor. Zurzeit stellt sich die Fläche des Plangebietes als Brachland mit Wiesencharakter dar. Rund um das Plangebiet grenzen die Privatgärten der Nachbarhäuser an. 2.2.3 Landschaftsstruktur Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Brüggen, direkt angrenzend zur freien Landschaft. Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt dieses durch eine Wegeverbindung von der Schildgenstraße über das Plangebiet zur Mühlengasse hin. 2.2.4 Verkehrsstruktur Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Heerstraße, die Brüggen mit den anderen Stadtteilen und dem Autobahnanschluss A 61 verbindet. Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schildgenstraße. Stadt Kerpen Seite - 4 Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen 2.3 Vorhandenes Planungsrecht Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen. Der FNP weist für dieses Gebiet Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ( vgl.§ 8 (2) BauGB) 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern zuzuführen. Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen. 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Im Einzugsgebiet des Plangebietes liegen zwei Kinderspielplätze (Zieselmaarstraße und Raphaelschule). Nach Absprache mit dem zuständigen Fachamt reichen diese Einrichtungen für das Plangebiet aus. 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept Aufgrund der ländlichen Bebauungsstruktur wird eine hohe Dichte vermieden. Es ist eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung mit 6 Wohneinheiten geplant. Der nördliche Teil des Plangebietes wird mit zwei Einzelhäusern bebaut. Im südlichen Teil des B-Plangebietes sind zwei Einzelhäuser und ein Doppelhaus geplant, die nach Süden hin ausgerichtet sind. 4.2 Innere Erschließung Die Erschließung ist als verkehrsberuhigte Multifunktionsfläche geplant. Die Wohnstraße wird an die Schildgenstraße in Höhe des Schildgenplatzes angebunden. Am Ende der Wohnstraße ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Außerdem wird die Wegeverbindung zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse planungsrechtlich gesichert. 4.3 Stellplätze und Garagen Im Bebauungsplan ist pro Wohngebäude jeweils eine Garage geplant. Der Abstand der Garage muss von der Straße mindestens 6,0 m betragen. Somit wird der zweite Stellplatz auf dem privaten Grundstück gesichert. Im Straßenraum werden zusätzlich 6 öffentliche Stellplätze ausgewiesen. 4.4 Ver.- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Leitungstrassen in der Schildgenstraße. Die Entsorgung erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation in der Schildgenstraße. Stadt Kerpen Seite - 5 Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen 4.5 Ökologie und Umweltbelange Zum Bebauungsplan wird ein landschaftpflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die für den Eingriff erforderliche Ausgleichsfläche wird von der Stadt noch ausgewiesen. Für die Belange des Umweltschutzes wird gem § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 5. Bodenordnung Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Kerpen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Stadt die Grundstücke parzellieren lassen und selbst vermarkten. 6. Kosten und Finanzierung Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, der Herstellung der Ausgleichsflächen und der Ver- und Entsorgungsleitungen werden frühzeitig im Haushalt angemeldet. 7. Strukturdaten PLANGEBIETSGRÖSSE 3683,0 m² = 100 % Überbaute Fläche Wohngebäude 766,0 m² = 21,0 % Private Stellflächen incl. Nebenflächen 233,7 m² = 6,5 % BAULAND INSGESAMT 999,7 m² = 27,5% Öffentliche Verkehrsfläche (Planung) 852,2 m² = 23,0 % Private Grünflächen 1743,3 m² = 47,0 % Öffentliche Stellplätze 87,4 m² = 2,5 % Anzahl der öffentlichen Stellplätze 6 Stk. Anzahl der Gebäude 6 Stk. Kerpen, im März 2006 K.H. Mayer Amtsleiter