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Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Stadt Kerpen - Vertragliche Festschreibung der budgetierten Betriebskosten für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2008 hier: Teilbudget "Personalkosten")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Stadt Kerpen - Vertragliche Festschreibung der budgetierten Betriebskosten für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2008
hier: Teilbudget "Personalkosten") Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Stadt Kerpen - Vertragliche Festschreibung der budgetierten Betriebskosten für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2008
hier: Teilbudget "Personalkosten")

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.3 / Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren Az.: TOP Drs.-Nr.: 239.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.02.2007 Haupt- und Finanzausschuss 06.02.2007 Stadtrat 13.02.2007 X 28.12.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Stadt Kerpen - Vertragliche Festschreibung der budgetierten Betriebskosten für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2008 hier: Teilbudget "Personalkosten" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die vertragliche Festschreibung der Budgetobergrenzen einschließlich der entsprechenden Kostenanteile (90 % Stadt Kerpen/10 % Träger) bis 31.12.2008. Teilbudgets können nur innerhalb der festgeschriebenen Budgetobergrenzen in gemeinsamen Abstimmungen verändert werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Gemäß Rahmenvertrag vom 29.06.2005 ist die jährliche Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet budgetiert und festgeschrieben für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2008, wobei die bereitgestellten Budgetmittel flexibel verwendet werden können. Eine Überschreitung der Jahresbudgets ist nicht möglich bzw. geht ausschließlich zu Lasten des Trägers (§ 2 Abs. 1/Rahmenvertrag). Der als Gesamtbudget jährlich im städtischen Haushaltsansatz veranschlagte Zuschuss in Höhe von 90 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten stellt die Obergrenze des kommunalen Kostenanteils dar. Evtl. auftretende Mehrkosten sind im Rahmen des Budgets zu kompensieren (§ 2 Abs. 2/Rahmenvertrag). Eine ausdrückliche Aufhebung dieser Festschreibung von Kostenanteilen innerhalb der vertraglichen Laufzeit ist nicht vorgesehen. Im Zuge der Betriebskostenrechnung für das Halbjahr II./2005 (Beginn der 2. Vertragsperiode) teilte der Träger einer Einrichtung mit, dass er sein Jahresbudget/2006 überschreiten wird und begründet dies teils mit einer Fehlkalkulation der Personalkosten im Rahmen der Verhandlungen über die Konditionen der 2. Vertragsperiode und teils mit einer tarifrechtlich begründeten Erhöhung von Personalkosten. Der Träger bittet insofern um Anpassung des vertraglichen Teilbudgets "Personalkosten" an die tatsächlich entstehenden Personalkosten/2006, was einer Überschreitung der festgeschriebenen Budgetobergrenze und damit des festgeschriebenen städtischen Kostenanteils gleichkommt (eine Stellungnahme, inwieweit vertragsgemäß seitens des Trägers versucht wurde, diesen frühzeitig erkannten Fehlbetrag durch Einsparungen innerhalb des Gesamtbudgets auszugleichen, ist nachgefordert). In diesem Kontext ist verwaltungsseitig anzumerken, dass der vorgenannte Rahmenvertrag in seiner Entwurfsfassung durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.04.2005 in § 2 Abs. 1 ergänzt wurde um den Zusatz "Das Teilbudget – Personalkosten – wird jährlich neu abgestimmt". Diese nicht näher konkretisierte Ergänzung bedarf wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung nunmehr einer verbindlichen Auslegung. Sofern damit im Sinne des § 2 Abs. 2/Rahmenvertrag gemeint ist, dass innerhalb der vertraglich festgeschriebenen Budgetobergrenzen Teilbudgets flexibel gegeneinander aufgerechnet und ggf. neu abgestimmt werden, bedarf es insofern zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse einer ausdrücklichen Bestätigung. Sofern damit eine jährliche dynamische Anpassung der Teilbudgets "Personalkosten" an die den Trägern tatsächlich entstehenden Personalkosten gemeint ist, käme dies einer über 80 %igen Aufhebung (Anteil der Personalkosten am Gesamtvolumen der Betriebskosten) der Grundintention des Rahmenvertrages auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes gleich, die in der verlässlichen Festschreibung von Jahresbudgetobergrenzen mit den entsprechenden Kostenanteilen über eine klar definierte Laufzeit besteht. In diesem Fall bedarf es ebenfalls einer ausdrücklichen Bestätigung des Jugendhilfeausschusses und darüber hinaus einer Empfehlung an den Rat, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um über die festgeschriebenen städtischen Kostenanteile hinaus den Mehrbedarf zu decken, der sich voraussichtlich aus den dynamisch angepassten Betriebskostenrechnungen 2006, 2007 und 2008 ergeben wird. Eine konkrete Angabe über die Höhe der bereitzustellenden Mittel ist nicht möglich, da im Vorfeld nicht abgesehen werden kann, ob und wie sich die Personalkosten verändern. Die tatsächliche Höhe ist erst mit Vorlage der Verwendungsnachweise zum 31.01. des Folgejahres zu ermitteln. Beschlussvorlage 239.06 Seite 2