Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau
Az.: ofs
TOP
V 084.06
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
30.03.2006
16.05.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abstufung der K 19 zwischen L 277 und K 39 n
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im Vorgriff auf den 3. Bauabschnitt „Vogelruther Feld soll westlich der K 19 – nördlich der
Heppendorfer Str (L 277) im Rahmen der nördlichen Arrondierung Sindorfs ein Einkaufsmarkt
für den örtlichen Bedarf errichtet werden.
Um hier benutzerfreundliche Verkehrsbeziehungen zu ermöglichen ist es sinnvoll dieses
Teilstück der K 19 in die Ortslage zu integrieren und die zulässige Geschwindigkeit auf 50
Kmh zu beschränken. Diese verkehrlichen Voraussetzungen ermöglicht die heutige
Kreisstraße 19 nicht.
Unabhängig von dieser konkreten Situation ist dieses Teilstück der K 19 ein Relikt aus der
Zeit als die Kerpener Straße noch Kreisstraße war. Es handelt sich hier also um einen
„Stummel“ - siehe auch Planausschnitt Anlage 1 – der ohne entsprechenden Netzschluss mit
anderen Kreisstraßen ist.
Der Zeitpunkt für die Abstufung ist von der Verwaltung für den 1.1.07 oder den 1.4.07
vorgesehen, wird jedoch einvernehmlich mit dem Rhein-Erft-Kreis abgesprochen.
Vor der Übernahme ist eine Abnahme der Verkehrsanlage vorgesehen, Mängel sollen durch
den Rhein-Erft-Kreis beseitigt oder geldlich abgelöst werden.
Im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes wurde die Umstufung durch den Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr beschlossen.
Beschlussvorlage V 084.06
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