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Beschlussvorlage (Abstufung der K 19 zwischen L 277 und K 39 n)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Abstufung der K 19 zwischen L 277 und K 39 n) Beschlussvorlage (Abstufung der K 19 zwischen L 277 und K 39 n)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau Az.: ofs TOP V 084.06 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 30.03.2006 16.05.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abstufung der K 19 zwischen L 277 und K 39 n X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Im Vorgriff auf den 3. Bauabschnitt „Vogelruther Feld soll westlich der K 19 – nördlich der Heppendorfer Str (L 277) im Rahmen der nördlichen Arrondierung Sindorfs ein Einkaufsmarkt für den örtlichen Bedarf errichtet werden. Um hier benutzerfreundliche Verkehrsbeziehungen zu ermöglichen ist es sinnvoll dieses Teilstück der K 19 in die Ortslage zu integrieren und die zulässige Geschwindigkeit auf 50 Kmh zu beschränken. Diese verkehrlichen Voraussetzungen ermöglicht die heutige Kreisstraße 19 nicht. Unabhängig von dieser konkreten Situation ist dieses Teilstück der K 19 ein Relikt aus der Zeit als die Kerpener Straße noch Kreisstraße war. Es handelt sich hier also um einen „Stummel“ - siehe auch Planausschnitt Anlage 1 – der ohne entsprechenden Netzschluss mit anderen Kreisstraßen ist. Der Zeitpunkt für die Abstufung ist von der Verwaltung für den 1.1.07 oder den 1.4.07 vorgesehen, wird jedoch einvernehmlich mit dem Rhein-Erft-Kreis abgesprochen. Vor der Übernahme ist eine Abnahme der Verkehrsanlage vorgesehen, Mängel sollen durch den Rhein-Erft-Kreis beseitigt oder geldlich abgelöst werden. Im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes wurde die Umstufung durch den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschlossen. Beschlussvorlage V 084.06 Seite 2