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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di TOP Drs.-Nr.: 219.06 Datum : 07.12.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.01.2007 Stadtrat X Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: VMH632.9622, VMH670.9459, VMH703.9430 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Entwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen. MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Baukosten 67.800 € 90.000 € 16.700 € 78.200 90.000 € 16.700 € 250.000 € 250.000 € -171.800 € -160.000 € 16.700 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € 539 € Einrichtungskosten Personalkosten 8.000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. 2.400 € gesamt: Einnahmen Verkaufserlöse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Ziel der Planung ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: PA 28.03.2006 Rat 02.05.2006 • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 22.05.2006 – einschl. 21.06.2006 • frühzeitige Beteiligung der Behörden: 26.05.2006 – einschl. 27.06.2006 • Offenlegungsbeschluss: PA 22.08.2006 Rat 05.09.2006 • Öffentliche Auslegung: 09.10.2006-10.11.2006 • Satzungsbeschluss geplant: PA 30.01.2007 Rat: 13.02.2007 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden Anregungen der Öffentlichkeit Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Anlage zur Begründung – Lage der externen Ausgleichsflächen