Daten
Kommune
Kerpen
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12 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Kämmerei,
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.:
TOP
Kommunale
V 066.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
07.03.2006
03.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide
- Anfragen vom 15.02. und 28.02.2006
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die verspätete Zustellung der
Grundbesitzabgabenbescheide entstandenen Kassenkreditzinsen bei der KDVZ geltend zu
machen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Gründe für die Verzögerung
der Grundbesitzabgabenbescheide bekannt gegeben. Da die zeitliche Verzögerung durch die
KDVZ verursacht wurde, wird die Stadt die durch die verspätete Zustellung der Abgabenbescheide
entstandenen höheren Kassenkreditzinsen bei der KDVZ geltend machen. Da der Zeitpunkt der
Versendung der Abgabenbescheide zurzeit noch nicht klar feststeht, kann die Höhe der zu
zahlenden Kassenkreditzinsen noch nicht angegeben werden.
Beschlussvorlage V 066.06
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