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Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide - Anfragen vom 15.02. und 28.02.2006)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide
- Anfragen vom 15.02. und 28.02.2006) Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide
- Anfragen vom 15.02. und 28.02.2006)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Kämmerei, Beteiligungen, Vergabewesen Az.: TOP Kommunale V 066.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 07.03.2006 03.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide - Anfragen vom 15.02. und 28.02.2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die verspätete Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide entstandenen Kassenkreditzinsen bei der KDVZ geltend zu machen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Gründe für die Verzögerung der Grundbesitzabgabenbescheide bekannt gegeben. Da die zeitliche Verzögerung durch die KDVZ verursacht wurde, wird die Stadt die durch die verspätete Zustellung der Abgabenbescheide entstandenen höheren Kassenkreditzinsen bei der KDVZ geltend machen. Da der Zeitpunkt der Versendung der Abgabenbescheide zurzeit noch nicht klar feststeht, kann die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen noch nicht angegeben werden. Beschlussvorlage V 066.06 Seite 2