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Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem) Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem) Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem) Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem) Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem) Beschlussvorlage (Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.3 / Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren Az.: 14513.101 TOP V 171.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 22.06.2006 31.05.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einladung zur Eröffnung der Ferienmaßnahme "Kerpener Sommer" 2006 am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr im Bürgerpark Horrem X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Information zur Ferienmaßnahme „Kerpener Sommer“ 2006 sowie die Einladung zur Eröffnung am Samstag, den 24.06.06 um 16.45 Uhr im bürgerpark Horrem zur Kenntnis, Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit dem „Kerpener Sommer“ vom 24.06. bis 08.07.06 gibt es in diesem Jahr erstmalig eine Zeltstadt für Jugendliche von 12 – 18 Jahren aus dem Stadtgebiet Kerpen sowie darüber hinaus tagsüber auch eine Ferienaktion für Kinder von 6 – 11 Jahren hier vor Ort im Bürgerpark in Horrem. Der „Kerpener Sommer“ ist eine Gemeinschaftsaktion der städtischen Jugendzentren Kerpen und Sindorf, der Streetworkerin und des Spielmobils. Aktionen aus dem erlebnispädagogischen Bereich stellen das Leben in und mit der Natur während dieser Ferienaktion in den Mittelpunkt. Neben Graffiti, Feuerworkshop, Live-Konzert und Kreativangeboten steht selbstverständlich auch die Fußball-WM nicht im Abseits. Darüber hinaus findet internationale Begegnung mit Jugendlichen aus der Kerpener Partnerstadt Oswiecim in Polen sowie einer Gruppe von sieben jungen Menschen aus Bolivien, die über die evangelisch-freikirchliche Gemeinde vermittelt wurde, statt. Am „Kerpener Sommer“ können die Jugendlichen Besucher stunden-, tage- oder wochenweise und mit oder ohne Übernachtung teilnehmen, wonach sich dann auch die Teilnehmerbeiträge richten. Am günstigsten ist auf jeden Fall das 16-Tage-Komplett-Paket mit Vollpension und Eventpauschale für nur 40,00 €. Für die Kinder dauert die Ferienaktion jeweils montags bis freitags von 11.00 – 17.30 Uhr. Besondere Höhepunkte sind Übernachtungsaktionen einmal pro Woche sowie eine Open-Air-Veranstaltung der Kerpener Kindertheaterbühne am Sonntag, dem 02.07.06 von 15.00 – 16.00 Uhr. Zu Gast sind „Die Mimosen“ aus Düren mit dem Stück „Die Trommeln von Papagonia“. Des Weiteren stehen OutdoorAktionen und Sinneswahrnehmungsspiele in der Natur im Vordergrund. Während dieser Zeit kommt das Spielmobil nicht zu den bekannten Standorten in Brüggen, Horrem, Sindorf und Kerpen, stattdessen fährt von dort ein betreuter Bus zum Bürgerpark nach Horrem. Der „Kerpener Sommer“ ist ein in allen Belangen bewusst niederschwellig konzipiertes Ferienangebot, welches sich ganz gezielt an junge Menschen richtet, die sonst in aller Regel an keinerlei Ferienangeboten teilnehmen. Die Werbung hierfür erfolgt daher in der Hauptsache zielgerichtet durch direkte Ansprache über die Mitarbeiter/innen der beiden städtischen Jugendzentren, des Spielmobils und des Streetworks. Bürgermeisterin Marlies Sieburg hat die Schirmherrschaft über den „Kerpener Sommer“ übernommen. Sie wird die Aktion am Samstag, dem 24.06.06 um 16.45 Uhr eröffnen. Zu dieser Eröffnung sind alle JHA-Mitglieder, die im Rat der Stadt Kerpen vertretenen Fraktionen und die Presse herzlich eingeladen. Aus Kostengründen ergeht keine besondere Einladung, vielmehr ist diese Information als eine solche zu verstehen. Die Umsetzung des „Kerpener Sommers“ ist u. a. deshalb möglich geworden, weil es nicht nur ein hochmotiviertes Team von Mitarbeiter/innen der vorgenannten Einrichtungen gibt, sondern auch eine große Anzahl von Kooperationspartnern, Beratern und Sponsoren, die in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind. Anlage: • Liste der Kooperationspartner, Berater und Sponsoren • Ausschreibung Kinder • Ausschreibung Jugendliche • Platzordnung Jugendliche Beschlussvorlage V 171.06 Seite 2 Kooperationspartner, Berater und Sponsoren des Kerpener Sommers Stand: 07.06.06 Partner Woanders e. V. Kath. Kirchengemeinde St. Maria Königin, Sindorf DPB Nibelungen, Rhein-Erft-Kreis Leistung Beratung und Zurverfügungstellung von Zelt- und Küchenmaterial zum Vorzugspreis Zurverfügungstellung von Zeltmaterial zum Vorzugspreis Kostenlose Zurverfügungstellung von zwei Holzbüdchen Beratung und Unterstützung MMB-Werbeagentur, Kerpen Erstellung von Flyern zum Vorzugspreis Imbiss „Pizza-Eck“, Kerpen Spende in Höhe von 120,00 € Fa. Gottschalk, Kerpen Spende in Höhe von 1.000,00 € Fa. Kutsch, Kerpen NABU e. V., Rhein-Erft-Kreis Sponsoring-Vermittlung und -Beratung, T-Shirts zum Vorzugspreis Nistkästen Fa. Poco, Kerpen Trikots, Geschenkartikel, Preise Bäckerei Dackweiler, Horrem Restbestände Brot und Brötchen Bäckerei Müller, Horrem Restbestände Brot und Brötchen Kreissparkasse, Horrem Kinder in den Wald e. V., Kerpen Spende in Höhe von 150,00 €, Geschenkartikel, Preise Zurverfügungstellung des Sportlerheimes und freundliches Entgegenkommen Nutzung des Außengeländes für Lagerzwecke, Aufführung Kindertheater bei Regen im Foyer Verlagerung einer regulären Veranstaltung vom „Stammhaus“ in den „Kerpener Sommer“ Materialspende Herr Hopstein, Kerpen Fachberatung Elektroinstallation Theater dell’Arte, Kerpen Durchführung Theaterworkshop Firma Wolf, Sindorf Holzspende Barmer Ersatzkasse, Kerpen 5 Schnuppertenniskurse Fa. Ravenstein, Kerpen AOK, Kerpen Spiel- und Freizeitmaterial im Wert von 250,00 € Spiel- und Freizeitmaterial Möbel Hausmann, Bergheim Geldspende Ca. 10 weitere ehrenamtlich tätige junge Menschen aus dem Stadtgebiet Kerpen Betreuer/innen, Helfer/innen, WorkshopLeiter/innen etc. ju.time e. V. Horremer Sportverein, insbesondere Herr Wünsche und Team Kindergarten Spielkiste, Horrem Kerpener Kindertheaterbühne Beschlussvorlage V 171.06 Seite 3 Hallo Kinder, liebe Eltern! Innerhalb des „Kerpener Sommers“ veranstaltet das Spielmobil der Stadt Kerpen vom 26.06. bis 07.07.06 eine Sommerferienaktion für Kinder von 6 bis 11 Jahren im Bürgerpark in Horrem. Zeitgleich findet auch ein Angebot für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren statt. Während dieser Zeit kommt das Spielmobil nicht zu den bekannten Standorten in Brüggen und Kerpen, stattdessen fährt zu folgenden Zeiten ein betreuter Bus zum Bürgerpark nach Horrem: • vom 26. – 30.06.06 um 10.30 Uhr ab Bushaltestelle Brüggen Am alten Bahnhof, Rückankunft dort ca. um 17.20 Uhr • vom 26. – 30.06.06 um 11.15 Uhr ab Bushaltestelle Kerpen Maastrichter Straße, Rückankunft dort ca. um 18.00 Uhr Während dieser Zeit kommt das Spielmobil auch nicht zu den bekannten Standorten in Horrem und Sindorf, auch hier fährt stattdessen zu folgenden Zeiten ein betreuter Bus zum Bürgerpark nach Horrem: • vom 03. – 07.07.06 um 10.30 Uhr ab Bushaltestelle Sindorf Edeka, Rückankunft dort ca. um 17.15 Uhr • vom 03. – 07.07.06 um 11.00 Uhr ab Bushaltestelle Horrem Winterberg, Rückankunft dort ca. um 17.45 Uhr Die Ferienaktion vor Ort dauert jeweils von 11.00 – 17.30 Uhr. Zu diesen Zeiten können die Kinder auch selbst gebracht bzw. abgeholt werden. Die Teilnahme ist jeweils stadtteilbezogen nur eine Woche möglich. Der „Kerpener Sommer“ wird von einem Mitarbeiterteam des Spielmobils sowie der Jugendzentren Kerpen und Sindorf betreut. Besondere Höhepunkte sind Übernachtungsaktionen jeweils von Mittwoch auf Donnerstag in der 1. Woche bzw. von Donnerstag auf Freitag in der 2. Woche sowie eine Open-AirVeranstaltung der Kerpener Kindertheaterbühne am Sonntag, dem 02.07.06 von 15.00 – 16.00 Uhr. Zu Gast sind „Die Mimosen“ aus Düren mit dem Stück „Die Trommeln von Papagonia“. Die Teilnehmerbeiträge für den „Kerpener Sommer“ sind für Kinder wie folgt: Tagestarif inkl. Bustransfer, Programm, Mittagessen und Getränke 5-Tage-Tarif inkl. Bustransfer, Programm, Mittagessen und Getränke Zuschlag für Übernachtung Eintritt Kindertheatervorstellung am 02.07.06 (kein Busdienst) 0,50 € 2,50 € 1,00 € 2,00 € Wer am „Kerpener Sommer“ teilnehmen möchte, gibt bitte den ausgefüllten Anmeldezettel schnellstmöglich dem Spielmobilteam an einem der Standorte in Kerpen, Brüggen, Horrem oder Sindorf (siehe Anmeldezettel) zurück. Telefonische Informationen unter 02237/2184 und 0178/5943289. Beschlussvorlage V 171.06 Seite 4 Hallo Jugendliche! Mit dem „Kerpener Sommer“ in der Zeit vom 24.06. bis 08.07.06 gibt es in diesem Jahr erstmalig eine Zeltstadt für Jugendliche von 12 – 18 Jahren aus dem Stadtgebiet Kerpen sowie darüber hinaus tagsüber auch für Kinder von 6 – 11 Jahren hier vor Ort im Bürgerpark in Horrem. Es erwartet Euch ein attraktives Programm, u. a. mit WM-Zelt, Kanu fahren, Graffiti, HipHop-Contest, Karaoke, Live-Konzert, Outdoor-Aktionen und vielem anderen mehr. Am „Kerpener Sommer“ könnt Ihr stunden-, tage- oder wochenweise und mit oder ohne Übernachtung teilnehmen, wonach sich dann auch die Teilnehmerbeiträge richten: Unterkunft und Verpflegung Einzelessen (Frühstück oder Mittagessen oder Abendessen) Einzelübernachtung Pauschalpreis „Tag“ für 16 Tage mit Mittag- und Abendessen Vollpension (Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen) pro Tag Pauschalpreis „Tag & Nacht“ für 16 Tage mit Vollpension Veranstaltungen Live-Konzert am 29.06.06 The End-Party am 08.07.06 1 Ausflug Eventpauschale (1x Party, 1x Konzert, alle Ausflüge) 1,00 € 1,00 € 20,00 € 3,00 € 30,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 10,00 € Am günstigsten ist auf jeden Fall das 16-Tage-Komplett-Paket mit Vollpension und Eventpauschale für nur 40,00 €. Der „Kerpener Sommer“ ist eine Gemeinschaftsaktion der städtischen Jugendzentren Kerpen und Sindorf, der Streetworkerin und des Spielmobils. Bevor die besten Plätze weg sind, solltet Ihr Euch daher bei einer der folgenden Einrichtungen vorab persönlich anmelden: • • • Jugendzentrum Kerpen, Kölner Straße 27, 50171 Kerpen, Fon 02237/3365 Jugendzentrum Sindorf, Hüttenstraße 86 – 88, 50170 Kerpen, Fon 02273/5927010 nach Vereinbarung bei Streetwork, Fon 02273/588680 Wenn Plätze frei sind, könnt Ihr auch noch während der Aktion spontan einchecken, wenn Ihr gerade Lust habt. In jedem Fall braucht Ihr aber eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Nach der Anmeldung erhaltet Ihr eine Vip-Card mit Foto, die zur Teilnahme am gebuchten Programm berechtigt. Beschlussvorlage V 171.06 Seite 5 So ist der Sommer §1 Diese Ordnung gilt während des gesamten Kerpener Sommers. §2 Das Team hat hier was zu sagen und darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang sind folgende Regelungen zu beachten: § 2.1 Jede(r) Besucher/in und Teamer/in haben das Recht, respektvoll und wertschätzend behandelt zu werden. Hierzu gehören keine verbale und körperliche Gewalt (das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist untersagt) sowie ein sachlicher und freundlicher Umgangston untereinander. § 2.2 Alle Besucher/innen sind gleichberechtigt bei der Nutzung der Angebote, Geräte und Spiele sowie in Bezug auf Alter, Geschlecht, Kultur und Religion. § 2.3 Mit allen Dingen, die zum Kerpener Sommer gehören, ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen von Material und Gegenständen sind untersagt. § 2.4 Das Gelände des Kerpener Sommers sowie die Wege und Straßen rundherum sind sauber zu halten. §3 Wer beim Kerpener Sommer übernachten möchte, muss mindestens 12 Jahre alt sein, geht zur Anmeldung und checkt dort ein. Genaue Regelungen hierzu erfährst Du an der Anmeldung. §4 Geschlafen wird beim Kerpener Sommer auch und zwar in unseren Gruppenzelten, dort aber getrennt nach Männlein und Weiblein. Wo Du schlafen darfst, erfährst Du an der Anmeldung. §5 Rauchen, offenes Licht und Essen ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Stellen auf dem Platz erlaubt. §6 In der Küche hat kein Gast was zu suchen, weil er da nichts finden darf. §7 Die Autos parkt man auf dem Parkplatz, weil im Wald und auf dem Zeltplatz kein Platz dafür ist. Fahrräder können an der richtigen Stelle auf dem Platz abgestellt werden. §8 Diebstahl und Sachbeschädigung werden bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Für selbst mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. §9 Pinkeln usw. darf man tagsüber nur auf den Toiletten im Sportlerheim und während der Nachtruhe in den nach Männlein und Weiblein getrennten Klohäuschen und sonst nirgendwo auf dem Platz. Alles andere ist Schweinerei und kann zum Ausschluss vom Kerpener Sommer führen. § 10 Die Workshopzelte werden nur dann betreten, wenn der Workshop offen ist. Der Workshop ist dann offen, wenn ein Teamer dies sagt. § 11 Jegliches Mitbringen von Rauschmitteln und deren Konsum ist verboten. Dies gilt auf dem gesamten Platz des Kerpener Sommers sowie auf den Wegen und Straßen rundherum. § 12 Nachts macht der Kerpener Sommer zu, und zwar um 22.00 Uhr. § 13 Bei Problemen jeglicher Art kannst Du Dich an einen Teamer deiner Wahl wenden. § 14 Der Kerpener Sommer ist für Menschen da. Tiere jeglicher Art sind auf dem Platz verboten. § 15 Ansonsten gelten beim Kerpener Sommer noch das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und alle anderen Gesetze Deutschlands, die 10 Gebote, sämtliche Naturgesetze, aber kein Gewohnheitsrecht. Beschlussvorlage V 171.06 Seite 6