Daten
Kommune
Kerpen
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13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau
Az.: ofs
TOP
V 085.06
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
Termin
30.03.2006
Stadtrat
X
16.05.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Instandsetzung des Weges durch den Parrig zwischen Götzenkirchen und Kerpen
Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD (A 454.05 / A 455.05)
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 71.000 €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2006/2007
Durch die Maßnahme entstehen
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses die Aufnahme der
Kosten für die Instandsetzung des Weges durch den Parrig zwischen Götzenkirchen und Kerpen –
in wassergebundener Bauweise - in Höhe von ca. 71.000 € in den Haushalt 2006 /2007.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Hauptverbindungsweg durch den Parrig im Bereich zwischen Götzenkirchen und Kerpen ist
vor Jahren in Asphaltbauweise hergestellt worden und mittlerweile in einem sehr schlechten
Zustand, so dass immer wieder verkehrsgefährdende Situationen für Fußgänger und Radfahrer
entstehen (Löcher, Verwerfungen, Wurzelschäden, Risse usw.).
Eine neue Asphaltdecke wäre technisch die einfachste Sanierung, da sie sowohl für den
Fußgänger- und Radverkehr komfortabel wäre und auch den geringsten Unterhaltungsaufwand mit
sich bringen würde.
Da es sich bei dem Parrig jedoch um ein Naturschutzgebiet handelt wird grundsätzlich auch die
Sanierung mit einer wassergebundenen Decke in Betracht gezogen. Hierzu wurde auch die ULB
angehört, die die Instandsetzung des Weges in wassergebundener Bauweise favorisiert, da
hierdurch einerseits der Charakter des Naturschutzes unterstrichen wird und andererseits die
verbotene Nutzung durch Zweiradverkehr zurückgedrängt wird.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass ein Ausbau in wassergebundener Form den
Verkehrsanforderungen an diesen Weg entspricht. (siehe auch Anlage)
Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 71.000 € sind im Haushaltsplan für 2008 vorgesehen.
Beschlussvorlage V 085.06
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