Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Verkehrsplanung
Az.:
V 068.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
28.03.2006
07.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schutzstreifen für den Radverkehr in den Ortsdurchfahrten
Konzepte für Landesstraßen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt das vorgestellte Schutzstreifenkonzept für Horrem und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung durch den zuständigen Landesbetrieb. Darüber hinaus sollen
weitere Planungen für Schutzstreifen auf Landesstraßen in Ortsdurchfahrten (Kerpen, Sindorf,
Türnich, Balkhausen, Brüggen) erarbeitet und dann im Ausschuss vorgestellt werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im vorausgegangenen Jahresgespräch zwischen der Verwaltung der Stadt Kerpen und dem
zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen wurde zur Förderung und
Sicherung des Radverkehrs die Umsetzung von Schutzstreifen auf Landesstraßen in
Ortsdurchfahrten diskutiert. Der Landesbetrieb hat dabei zugesagt, dass auf der Grundlage einer
politischen Zustimmung der Kerpener Gremien zunächst die weitere Umsetzung der Konzeption
für den Stadtteil Horrem angestrebt wird. Die konkrete Realisierung sei allerdings, so der
Landesbetrieb, abhängig von finanziellen Möglichkeiten.
Die Konzeption für den Stadtteil Horrem liegt der Vorlage als Anlage bei und wird auf Wunsch im
Ausschuss erläutert.
Bei entsprechender Zustimmung erarbeitet die Verwaltung detaillierte Umsetzungsvorschläge für
weitere Maßnahmen in Kerpen, Sindorf, Türnich, Balkhausen und Brüggen, wie in ebenfalls
beiliegenden Anlagen zu dieser Vorlage dargestellt. Die von der Verwaltung erarbeiteten
Vorschläge werden danach den politischen Gremien der Stadt Kerpen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung, da sich Schutzstreifen für den Radverkehr nicht nur bereits
in Kerpen bewährt haben. Die so genannten Radbedarfsstreifen sind ein wirkungsvolles Mittel zur
Förderung des Radverkehrs und dienen letztendlich der Verkehrssicherheit für den Radverkehr.
Beschlussvorlage V 068.06
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