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Beschlussvorlage (Schutzstreifen für den Radverkehr in den Ortsdurchfahrten Konzepte für Landesstraßen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Schutzstreifen für den Radverkehr in den Ortsdurchfahrten   
Konzepte für Landesstraßen) Beschlussvorlage (Schutzstreifen für den Radverkehr in den Ortsdurchfahrten   
Konzepte für Landesstraßen)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Verkehrsplanung Az.: V 068.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 28.03.2006 07.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schutzstreifen für den Radverkehr in den Ortsdurchfahrten Konzepte für Landesstraßen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt das vorgestellte Schutzstreifenkonzept für Horrem und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung durch den zuständigen Landesbetrieb. Darüber hinaus sollen weitere Planungen für Schutzstreifen auf Landesstraßen in Ortsdurchfahrten (Kerpen, Sindorf, Türnich, Balkhausen, Brüggen) erarbeitet und dann im Ausschuss vorgestellt werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Im vorausgegangenen Jahresgespräch zwischen der Verwaltung der Stadt Kerpen und dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen wurde zur Förderung und Sicherung des Radverkehrs die Umsetzung von Schutzstreifen auf Landesstraßen in Ortsdurchfahrten diskutiert. Der Landesbetrieb hat dabei zugesagt, dass auf der Grundlage einer politischen Zustimmung der Kerpener Gremien zunächst die weitere Umsetzung der Konzeption für den Stadtteil Horrem angestrebt wird. Die konkrete Realisierung sei allerdings, so der Landesbetrieb, abhängig von finanziellen Möglichkeiten. Die Konzeption für den Stadtteil Horrem liegt der Vorlage als Anlage bei und wird auf Wunsch im Ausschuss erläutert. Bei entsprechender Zustimmung erarbeitet die Verwaltung detaillierte Umsetzungsvorschläge für weitere Maßnahmen in Kerpen, Sindorf, Türnich, Balkhausen und Brüggen, wie in ebenfalls beiliegenden Anlagen zu dieser Vorlage dargestellt. Die von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge werden danach den politischen Gremien der Stadt Kerpen zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung bittet um Zustimmung, da sich Schutzstreifen für den Radverkehr nicht nur bereits in Kerpen bewährt haben. Die so genannten Radbedarfsstreifen sind ein wirkungsvolles Mittel zur Förderung des Radverkehrs und dienen letztendlich der Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Beschlussvorlage V 068.06 Seite 2