Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
13/
Feuerschutz
/
TOP
Rettungswesen
V 090.06
Az.: 13.2 Pe/Fk
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
30.03.2006
13.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für die Bereiche Feuerschutz, Rettungsdienst,
Zentral-werkstatt und Leitstelle für das Haushaltsjahr 2006/2007
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten: s.Anlage
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
keine Folgekosten.
X
jährlich Folgekosten für die Fahrzeughaltung und
Gebäudeunterhaltung
Beschlussentwurf:
1.
1.
2.
usw.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der
Stadt Kerpen, für das HJ 2006/2007 die in der Anlage zum Beschlussentwurf aufgeführten
Haushaltsmittel bereitzustellen.
Mit folgender Änderung bereitzustellen:
Haushaltstelle …………………
Änderung…………..€
Haushaltstelle …………………
Änderung.………….€
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Fortsetzung Beschlussentwurf
2.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Verabschiedung des
Haushaltes 2006/2007 die Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen im Rahmen der dann zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter im
Sinne des Vergaberechtes den Auftrag zu erteilen.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, hinsichtlich der Beschaffung notwendiger Löschfahrzeuge von
einer öffentlichen Ausschreibung abzusehen und stattdessen aufgrund der
Ausnahmeregelung des § 5 der Vergabeordnung der Stadt Kerpen eine beschränkte
Ausschreibung durchzuführen.
Begründung:
Beschluss entsprechend den Anlagen
Beschlussvorlage V 090.06
Seite 2