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Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
49 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005) Beschlussvorlage (Jahresbericht Jugendschutz 2005)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren Az.: V 070.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 06.04.2006 09.03.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresbericht Jugendschutz 2005 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendschutz 2005 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Begründung: 0. Vorbemerkung: Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird in § 14 der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wie folgt beschrieben: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Für die Förderung von Präventionsprojekten an Schulen hat die Verwaltung eine Regelung geschaffen, derartige Projekte finanziell im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur einmal pro (Schul-) Jahr erfolgen, bei einer höheren Antragsdichte ggf. auch seltener. Um eine Gleichbehandlung aller Antrag stellenden Schulen sicherzustellen, ist eine Pro-KopfFörderung eingeführt worden, die sich an der Anzahl der tatsächlich am Projekt teilnehmenden Schüler/innen orientiert. In Anlehnung an die Fördersätze im Stadtjugendplan Kerpen ist dies demnach eine Förderung von 2,60 € pro Teilnehmer/in. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Eigenbeteiligung pro Schüler/in von mindestens ebenfalls 2,60 €. Maßgeblich für den Finanzierungsplan ist hierbei der unermäßigte Beitrag pro Teilnehmer/in als Ausgangsbetrag. Eine Förderung kann maximal nur bis zur Höhe der ungedeckten Kosten erfolgen. Im Sinne der o. g. gesetzlichen Vorgaben und der – was Schulveranstaltungen betrifft – beschriebenen Förderrichtlinie sind in 2005 aus der Hhst. „Präventionsmaßnahmen“ folgende Maßnahmen, Projekte und Aktionen initiiert, gefördert und durchgeführt worden: 1. Suchtpräventionswoche am Europagymnasium vom 27.06. – 01.07.05 Pädagogische Facheinschätzung der Schule: In der Zeit vom 27.06. bis 01.07.05 fand zum wiederholten Male am Gymnasium der Stadt Kerpen die Suchtpräventionswoche für 211 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 statt. Im Anschluss an diese Woche beurteilten sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern anhand eines Evaluationsbogens und zahlreicher Gespräche die Aktionen im Rahmen der Suchtprävention. Das Thema Sucht wurde bereits vor dieser Woche in verschiedenen Fächern wie z .B. Religion, Deutsch und Englisch aufgegriffen, sodass diese Woche nicht für sich alleine stand, sondern in den Unterricht eingebettet war. Außerdem wurden im Vorfeld die Schülerinnen und Schüler in Klassengesprächen über die Woche informiert und ihre speziellen Fragen und Themenwünsche aufgegriffen. Innerhalb der Woche liefen überwiegend Aktionen im Klassenverband, wie z. B. ein Treffen mit ehemals Abhängigen der Organisation PRO VITA, ein Erlebnisparcours zur Stärkung der Beschlussvorlage V 070.06 Seite 2 Klassengemeinschaft, des Gruppengefühls und zum Test möglicher Grenzerfahrungen, ein Sinnesparcours zur Sensibilisierung aller Sinne und vieles mehr. Zum Abschluss der Woche konnten die Schüler verschiedene Workshops wie z. B. Bogenschießen, Turmspringen, Trommeln usw. wählen, so dass sie zum einen erfahren konnten, dass man „einen Kick“ auch durch Sport oder andere Hobbies erreichen kann und auch dass „NEIN-SAGEN-KÖNNEN“ (beispielsweise Sprung vom 10-Meter-Brett) eine innerliche Herausforderung bietet. Zum anderen lernten die Schülerinnen und Schüler innerhalb dieser Workshops verschiedene Formen der Freizeitgestaltung kennen. Die Erfahrungen dieser Workshops wurden in einer Abschlussveranstaltung mit allen Eltern, Schülerinnen und Schülern der Jahrgangstufe vorgetragen bzw. vorgeführt. Positiv wurden von den Schülern das Treffen mit den ehemals Abhängigen, der Erlebnisparcours und die Workshops beurteilt. Aus Sicht der Eltern wurden unter anderem die stattfindenden Informationen und Aktionen innerhalb dieser Woche positiv beurteilt. Weiterhin wurde von verschiedenen Eltern berichtet, dass auch innerhalb der Familie das Thema Sucht in dieser Woche einen wichtigen Stellenwert hatte und viele Gespräche und Diskussionen in Gang gesetzt wurden. Meiner Meinung nach ist dies ein besonders wichtiger und erfreulicher Aspekt, wenn wir durch diese Suchtpräventionswoche das Interesse der Schülerinnen und Schüler wecken, sich mit diesem Thema intensiver auseinander zu setzen und dies auch in ihrer Familie fortzusetzen. Projektförderung: 527,80 €. 2. Aktion Karneval und Jugendschutz Diese in 2000 erstmalig durchgeführte Aktion wurde in 2005 fortgeführt. Im Rahmen einer stadtweiten gemeinsamen Kampagne des Ordnungsamtes und des Jugendamtes wurden wieder die rund 260 Gaststätten bzw. Alkoholika zum Verkauf anbietenden Stellen im Stadtgebiet Kerpen per kostengünstigem Infobrief (0,25 €) erinnert, insbesondere in der Zeit zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch verstärkt auf die Jugendschutzbestimmungen bezüglich der Ausgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu achten. In diesem Zusammenhang wurden besagte Stellen gebeten, eine von einem Spezialverlag entwickelte farbige Informationstafel im A4-Format im genannten Zeitraum gut sichtbar in der jeweiligen Ausgabestelle auszuhängen. Auf dieser sind in leicht verständlicher und optisch ansprechender Weise die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Thema Alkoholabgabe bekannt gemacht. Im Rahmen dieser Kampagne wurden die o. g. Alkoholabgabestellen aus aktuellem Anlass nochmals im Besonderen darauf hingewiesen, dass die derzeit öffentlich diskutierten alkoholischen Mixgetränke („Alcopops“) nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ allen Karnevalsvereinen generell sowie zusätzlich als Anlage zur Schankerlaubnis für alle Karnevalsveranstaltungen den jeweiligen Veranstaltern zugestellt. Portokosten: 65,00 € 3. Erftprävent Siehe nachfolgendes Plakat Beschlussvorlage V 070.06 Seite 3 Jugendmedienschutz Sucht- & Gewaltprävention Tagung für Fachkräfte aus dem Bereich der außerschulischen und schulischen Jugendbildung im Rhein-Erft-Kreis Mittwoch, 18. Mai 2005 Kreishaus Bergheim Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 09.30 Uhr Anreise, Kaffee 10.00 Uhr Begrüßung: Landrat Werner Stump, anschl.: generation-kick.de - zum besseren Verständnis von Jugendsubkulturen Einführungsvortrag: Klaus Farin, Archiv für Jugendkulturen e. V., Berlin 11.30 Uhr Vorstellung der Arbeitsgruppen (großer Sitzungssaal) 1. Jugendsubkulturen: Details zu Punks, Skinheads, Hooligans, Gothics, Satanisten, Autonomen u. a. Klaus Farin, Archiv für Jugendkulturen e. V., Berlin 2. Wenn das Plaudern im Chat gefährlich wird Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes, Kerpen-Horrem 3. Arbeitskreis Jugendarbeit & Jugendschutz der Jugendämter im Rhein-ErftKreis Coolnesstraining: Gewalt verstehen, aber nicht einverstanden sein Projekt der Schule für Erziehungshilfe, Frechen-Bachem 4. FreD: Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten Ein neues Projekt der Drogenhilfe Köln e. V. stellt sich vor Schirmherr: Landrat Werner Stump 5. Anmeldungen: bis 15.04.05 an die Jugendämter vor Ort Alltagsdroge Alkohol: Praktische Prävention für Schule und Jugendzentrum Ein Projekt zur Gewaltprävention für Erftstädter Schulen 6 TN-Beitrag: 15,00 € inkl. Verpflegung, wird vor Ort eingesammelt Rechtsextremismus und fundamentalistischer Islam in NRW Polizeilicher Staatsschutz Köln 7. Starke Schüler schlagen nicht! Ein Projekt zur Gewaltprävention für Erftstädter Schulen 8. Lan-Parties und Internet-Café: Chancen und Gefahren vernetzter Computerspiele Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Köln 9. Gesundheitsprävention: Eine neue Herausforderung für Lehrer und Jugendleiter Themenschwerpunkte: Impfen, gesunde Ernährung, Aids Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises Veranstalter: 10. Abzocken: Ein Kavaliersdelikt? Täter und Opfer aus dem Blickwinkel des Jugendgerichts Jugendgerichtshilfe & Kommissariat Vorbeugung, Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage V 070.06 12.00 Uhr Mittagspause (Imbiss in der Kreishaus-Galerie) 13.00 Uhr Arbeitsgruppen (ab 14.30 Uhr Kaffee in der Kreishaus-Galerie) 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung Seite 4 „Erftprävent“ lautet der Titel der Jugendschutz-Fachtagung, die der Arbeitskreis Jugendarbeit & Jugendschutz der Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis alle zwei bis drei Jahre veranstaltet. Diese Fachtagung leistet einen Beitrag zur besseren Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe und bietet Lösungsansätze zur Gewaltprävention in Schulklassen und Jugendzentren. Darüber hinaus setzt sie sich mit suchtprophylaktischen und gesundheitspolitischen Aspekten, Jugendmedienschutz sowie Extremismus auseinander. Klaus Farin vom Archiv e. V. für Jugendkulturen in Berlin hatte die Veranstaltung mit einem hörenswerten Vortrag über den Stellenwert von Jugendsubkulturen eröffnet. Anschließend hatten die 133 Teilnehmer/innen Gelegenheit, unterschiedliche Themenbereiche in 10 verschiedenen Arbeitsgruppen zu vertiefen (siehe Plakat). Die 14 Teilnehmer/innen aus dem Stadtgebiet Kerpen setzten sich wie folgt zusammen: • 7x Jugendzentrum • 4x Schule • 2x Jugendgerichtshilfe • 1x Schulsozialarbeit sowie darüber hinaus der Stadtjugendpfleger als Mitglied des Orga-Teams. Kostenanteil Jugendamt Kerpen: 144,23 € (= 1/9 von 1.298,07 €) 4. Elternratgeber Jugendschutz Der bereits in 2000 erstmalig aufgelegte Info-Faltkarton mit • kinder- und jugendrelevanten Stichworten mit den dazugehörigen Telefonnummern des Jugendamtes, • einer farblich gestalteten Tabelle mit den wichtigsten Paragrafen des neuen Jugendschutzgesetzes, • den wichtigsten Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie • aktualisierten Empfehlungen bei der Bemessung von Taschengeldbeträgen wurde in 2005 aktualisiert, mit 3000 Stück neu aufgelegt und flächendeckend an Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendbildung verteilt. Die Verwaltung des Jugendamtes hält außerdem ständig zahlreiche Veröffentlichungen zu den Themen Drogen, Alkohol, Rauchen, Sekten, Aids, Medien, Fernsehen, Konsum, Computerspiele, Sexualität etc. in den entsprechenden Auslagen im Rathaus sowie auf Anfrage zum Zusenden bereit. Darüber hinaus wird eine umfangreiche Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen.de, „Soziales & Bildung“, „Kinder, Jugendliche und Familien“, „Abteilung 23.3“, Link Jugendschutz ständig aktuell gehalten. Kosten für Informationsmaterialien: 723,16 €. Beschlussvorlage V 070.06 Seite 5