Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Allg. Förderung v. Kindern,
Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren
Az.:
V 070.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
06.04.2006
09.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jahresbericht Jugendschutz 2005
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht Jugendschutz 2005 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Begründung:
0. Vorbemerkung:
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird in § 14 der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wie
folgt beschrieben:
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu
Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur
Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor
gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Für die Förderung von Präventionsprojekten an Schulen hat die Verwaltung eine Regelung
geschaffen, derartige Projekte finanziell im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu
unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur einmal pro (Schul-) Jahr erfolgen, bei
einer höheren Antragsdichte ggf. auch seltener.
Um eine Gleichbehandlung aller Antrag stellenden Schulen sicherzustellen, ist eine Pro-KopfFörderung eingeführt worden, die sich an der Anzahl der tatsächlich am Projekt teilnehmenden
Schüler/innen orientiert. In Anlehnung an die Fördersätze im Stadtjugendplan Kerpen ist dies
demnach eine Förderung von 2,60 € pro Teilnehmer/in.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Eigenbeteiligung pro Schüler/in von mindestens
ebenfalls 2,60 €. Maßgeblich für den Finanzierungsplan ist hierbei der unermäßigte Beitrag pro
Teilnehmer/in als Ausgangsbetrag. Eine Förderung kann maximal nur bis zur Höhe der
ungedeckten Kosten erfolgen.
Im Sinne der o. g. gesetzlichen Vorgaben und der – was Schulveranstaltungen betrifft –
beschriebenen Förderrichtlinie sind in 2005 aus der Hhst. „Präventionsmaßnahmen“ folgende
Maßnahmen, Projekte und Aktionen initiiert, gefördert und durchgeführt worden:
1. Suchtpräventionswoche am Europagymnasium vom 27.06. – 01.07.05
Pädagogische Facheinschätzung der Schule:
In der Zeit vom 27.06. bis 01.07.05 fand zum wiederholten Male am Gymnasium der Stadt
Kerpen die Suchtpräventionswoche für 211 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7
statt.
Im Anschluss an diese Woche beurteilten sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die
Eltern anhand eines Evaluationsbogens und zahlreicher Gespräche die Aktionen im Rahmen
der Suchtprävention.
Das Thema Sucht wurde bereits vor dieser Woche in verschiedenen Fächern wie z .B.
Religion, Deutsch und Englisch aufgegriffen, sodass diese Woche nicht für sich alleine stand,
sondern in den Unterricht eingebettet war. Außerdem wurden im Vorfeld die Schülerinnen und
Schüler in Klassengesprächen über die Woche informiert und ihre speziellen Fragen und
Themenwünsche aufgegriffen.
Innerhalb der Woche liefen überwiegend Aktionen im Klassenverband, wie z. B. ein Treffen mit
ehemals Abhängigen der Organisation PRO VITA, ein Erlebnisparcours zur Stärkung der
Beschlussvorlage V 070.06
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Klassengemeinschaft, des Gruppengefühls und zum Test möglicher Grenzerfahrungen, ein
Sinnesparcours zur Sensibilisierung aller Sinne und vieles mehr.
Zum Abschluss der Woche konnten die Schüler verschiedene Workshops wie z. B.
Bogenschießen, Turmspringen, Trommeln usw. wählen, so dass sie zum einen erfahren
konnten, dass man „einen Kick“ auch durch Sport oder andere Hobbies erreichen kann und
auch dass „NEIN-SAGEN-KÖNNEN“ (beispielsweise Sprung vom 10-Meter-Brett) eine
innerliche Herausforderung bietet. Zum anderen lernten die Schülerinnen und Schüler
innerhalb dieser Workshops verschiedene Formen der Freizeitgestaltung kennen. Die
Erfahrungen dieser Workshops wurden in einer Abschlussveranstaltung mit allen Eltern,
Schülerinnen und Schülern der Jahrgangstufe vorgetragen bzw. vorgeführt.
Positiv wurden von den Schülern das Treffen mit den ehemals Abhängigen, der
Erlebnisparcours und die Workshops beurteilt. Aus Sicht der Eltern wurden unter anderem die
stattfindenden Informationen und Aktionen innerhalb dieser Woche positiv beurteilt. Weiterhin
wurde von verschiedenen Eltern berichtet, dass auch innerhalb der Familie das Thema Sucht
in dieser Woche einen wichtigen Stellenwert hatte und viele Gespräche und Diskussionen in
Gang gesetzt wurden.
Meiner Meinung nach ist dies ein besonders wichtiger und erfreulicher Aspekt, wenn wir durch
diese Suchtpräventionswoche das Interesse der Schülerinnen und Schüler wecken, sich mit
diesem Thema intensiver auseinander zu setzen und dies auch in ihrer Familie fortzusetzen.
Projektförderung: 527,80 €.
2. Aktion Karneval und Jugendschutz
Diese in 2000 erstmalig durchgeführte Aktion wurde in 2005 fortgeführt. Im Rahmen einer
stadtweiten gemeinsamen Kampagne des Ordnungsamtes und des Jugendamtes wurden
wieder die rund 260 Gaststätten bzw. Alkoholika zum Verkauf anbietenden Stellen im
Stadtgebiet Kerpen per kostengünstigem Infobrief (0,25 €) erinnert, insbesondere in der Zeit
zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch verstärkt auf die Jugendschutzbestimmungen
bezüglich der Ausgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu achten.
In diesem Zusammenhang wurden besagte Stellen gebeten, eine von einem Spezialverlag
entwickelte farbige Informationstafel im A4-Format im genannten Zeitraum gut sichtbar in der
jeweiligen Ausgabestelle auszuhängen. Auf dieser sind in leicht verständlicher und optisch
ansprechender Weise die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum
Thema Alkoholabgabe bekannt gemacht.
Im Rahmen dieser Kampagne wurden die o. g. Alkoholabgabestellen aus aktuellem Anlass
nochmals im Besonderen darauf hingewiesen, dass die derzeit öffentlich diskutierten
alkoholischen Mixgetränke („Alcopops“) nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben
werden dürfen.
Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ allen
Karnevalsvereinen generell sowie zusätzlich als Anlage zur Schankerlaubnis für alle
Karnevalsveranstaltungen den jeweiligen Veranstaltern zugestellt.
Portokosten: 65,00 €
3. Erftprävent
Siehe nachfolgendes Plakat
Beschlussvorlage V 070.06
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Jugendmedienschutz
Sucht- & Gewaltprävention
Tagung für Fachkräfte
aus dem Bereich der außerschulischen und
schulischen Jugendbildung im Rhein-Erft-Kreis
Mittwoch,
18. Mai 2005
Kreishaus Bergheim
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
09.30 Uhr
Anreise, Kaffee
10.00 Uhr
Begrüßung: Landrat Werner Stump, anschl.:
generation-kick.de - zum besseren Verständnis von Jugendsubkulturen
Einführungsvortrag: Klaus Farin, Archiv für Jugendkulturen e. V., Berlin
11.30 Uhr
Vorstellung der Arbeitsgruppen
(großer Sitzungssaal)
1.
Jugendsubkulturen: Details zu Punks, Skinheads, Hooligans,
Gothics, Satanisten, Autonomen u. a.
Klaus Farin, Archiv für Jugendkulturen e. V., Berlin
2.
Wenn das Plaudern im Chat gefährlich wird
Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes, Kerpen-Horrem
3.
Arbeitskreis Jugendarbeit &
Jugendschutz der
Jugendämter im Rhein-ErftKreis
Coolnesstraining: Gewalt verstehen, aber nicht einverstanden sein
Projekt der Schule für Erziehungshilfe, Frechen-Bachem
4.
FreD: Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten
Ein neues Projekt der Drogenhilfe Köln e. V. stellt sich vor
Schirmherr:
Landrat Werner Stump
5.
Anmeldungen:
bis 15.04.05
an die Jugendämter vor Ort
Alltagsdroge Alkohol: Praktische Prävention für Schule und
Jugendzentrum
Ein Projekt zur Gewaltprävention für Erftstädter Schulen
6
TN-Beitrag:
15,00 € inkl. Verpflegung,
wird vor Ort eingesammelt
Rechtsextremismus und fundamentalistischer Islam in NRW
Polizeilicher Staatsschutz Köln
7.
Starke Schüler schlagen nicht!
Ein Projekt zur Gewaltprävention für Erftstädter Schulen
8.
Lan-Parties und Internet-Café: Chancen und Gefahren vernetzter
Computerspiele
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Köln
9.
Gesundheitsprävention: Eine neue Herausforderung für Lehrer und
Jugendleiter
Themenschwerpunkte: Impfen, gesunde Ernährung, Aids
Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises
Veranstalter:
10. Abzocken: Ein Kavaliersdelikt? Täter und Opfer aus dem
Blickwinkel des Jugendgerichts
Jugendgerichtshilfe & Kommissariat Vorbeugung, Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage V 070.06
12.00 Uhr
Mittagspause (Imbiss in der Kreishaus-Galerie)
13.00 Uhr
Arbeitsgruppen (ab 14.30 Uhr Kaffee in der Kreishaus-Galerie)
16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
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„Erftprävent“ lautet der Titel der Jugendschutz-Fachtagung, die der Arbeitskreis Jugendarbeit &
Jugendschutz der Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis alle zwei bis drei Jahre veranstaltet.
Diese Fachtagung leistet einen Beitrag zur besseren Zusammenarbeit von Schule und
Jugendhilfe und bietet Lösungsansätze zur Gewaltprävention in Schulklassen und
Jugendzentren. Darüber hinaus setzt sie sich mit suchtprophylaktischen und
gesundheitspolitischen Aspekten, Jugendmedienschutz sowie Extremismus auseinander.
Klaus Farin vom Archiv e. V. für Jugendkulturen in Berlin hatte die Veranstaltung mit einem
hörenswerten Vortrag über den Stellenwert von Jugendsubkulturen eröffnet. Anschließend
hatten die 133 Teilnehmer/innen Gelegenheit, unterschiedliche Themenbereiche in 10
verschiedenen Arbeitsgruppen zu vertiefen (siehe Plakat). Die 14 Teilnehmer/innen aus dem
Stadtgebiet Kerpen setzten sich wie folgt zusammen:
• 7x Jugendzentrum
• 4x Schule
• 2x Jugendgerichtshilfe
• 1x Schulsozialarbeit
sowie darüber hinaus der Stadtjugendpfleger als Mitglied des Orga-Teams.
Kostenanteil Jugendamt Kerpen: 144,23 € (= 1/9 von 1.298,07 €)
4. Elternratgeber Jugendschutz
Der bereits in 2000 erstmalig aufgelegte Info-Faltkarton mit
• kinder- und jugendrelevanten Stichworten mit den dazugehörigen Telefonnummern des
Jugendamtes,
• einer farblich gestalteten Tabelle mit den wichtigsten Paragrafen des neuen
Jugendschutzgesetzes,
• den wichtigsten Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie
• aktualisierten Empfehlungen bei der Bemessung von Taschengeldbeträgen
wurde in 2005 aktualisiert, mit 3000 Stück neu aufgelegt und flächendeckend an Einrichtungen
der Jugendhilfe und Jugendbildung verteilt.
Die Verwaltung des Jugendamtes hält außerdem ständig zahlreiche Veröffentlichungen zu den
Themen Drogen, Alkohol, Rauchen, Sekten, Aids, Medien, Fernsehen, Konsum,
Computerspiele, Sexualität etc. in den entsprechenden Auslagen im Rathaus sowie auf
Anfrage zum Zusenden bereit.
Darüber hinaus wird eine umfangreiche Jugendschutzseite auf www.stadt-kerpen.de, „Soziales
& Bildung“, „Kinder, Jugendliche und Familien“, „Abteilung 23.3“, Link Jugendschutz ständig
aktuell gehalten.
Kosten für Informationsmaterialien: 723,16 €.
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