Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Bodenbevorratung
Holzdamm 10
Herr Züll
0 22 35 / 409-421
8221/2578
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 25.07.2007
Rat
Betrifft:
F 371/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Stellplatz für Wohnmobile in E.-Liblar
Sehr geehrter Herr Bohlen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage 371/2007 hinsichtlich des Reisemobilstellplatzes in Erftstadt-Liblar beantworte ich wie
folgt:
Zu 1.:
Der Reisemobilstellplatz wurde im Juli 2006 eröffnet. Gemäß Pachtvertrag ist der Pächter
verpflichtet, jeweils zum Quartalsende eine Abrechnung über die Einnahmen und somit die
Belegungszahlen vorzulegen. Sollte zukünftig eine monatliche Abrechnung gewünscht werden
muss ich mit dem Pächter diesbezüglich sprechen.
Seitens des Pächters wurden mir folgende Belegungszahlen vorgelegt:
3. Quartal 2006
4. Quartal 2006
1. Quartal 2007
2. Quartal 2007
Insgesamt:
40 Übernachtungen
31 Übernachtungen
27 Übernachtungen
8 Übernachtungen
106 Übernachtungen im ersten Jahr
Der Stellplatz ist insgesamt für 11 Wohnmobile pro Nacht ausgelegt; demnach wäre eine
jährlichen Höchstkapazität von 4.004 Übernachtungen möglich. Die tatsächliche Auslastung lag
jedoch nur bei 106 Übernachtungen. Dies entspricht einer Auslastung von rd. 2,7%.
Zu 2.:
Die jährlichen Gesamtkosten für den Reisemobilstellplatz betragen 12.675,00 €. In dem Betrag
enthalten sind Abschreibungskosten (6.065,00 €), Verzinsung der Baukosten (5.500,00 €),
Stromkosten (990,00 €) und Wasserkosten (120,00 €). Die Gesamteinnahme betrug bei 106
Übernachtungen 636,00 €.
Demnach ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von (12.674,00 € - 636,00 €) 12.039,00 €.
Demnach wurde jede Übernachtung mit 113,57 € (12.039,00 € / 106 ÜN) bezuschusst.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Kosten der laufenden Unterhaltung, Reparaturkosten,
Pflege der Außenanlagen noch nicht in den jährlichen Gesamtkosten enthalten sind, da diese
bisher von dem Betreiber des Ville-Express durchgeführt wurden..
Zu 3.:
Ich habe bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum A 7/0950 vom 21.12.2000 darauf
hingewiesen, dass ein Solcher Stellplatz erhebliche Investitionen bedeutet und dass sich am
Liblarer See ein vollständig ausgebauter Campingplatz befindet, der alle Serviceangebote liefert
und auf dem auch Wohnmobile – auch für einen Tag – gerne gesehen sind.
Aus diesem Grund habe ich die Gefahr sehr hoch eingeschätzt, dass die Nachfrage nach
zusätzlichen Stellplätzen in Liblar nicht besteht.
Zu 4.:
Die Installation der Hinweisbeschilderung für den von der Stadt Erftstadt hergerichteten
Reisemobilstellplatz am Ville-Express ("Mobilcamp") hat aus meiner Sicht auch zu einer
Optimierung und Verbesserung der Leitbeschilderung für den Campingplatz am Liblarer See
geführt. Die Betreiberin des Campingplatzes hat trotzdem eigenmächtig und ohne Absprache mit
der Stadt oder dem Landesbetrieb Straßen NRW neue, größere Hinweisschilder zum
Campingplatz auf eigene Kosten entlang der B 265 aufhängen lassen.
Sie wurde von mir daraufhin aufgefordert, diese Schilder zu demontieren und die vorherigen
Hinweisschilder mit einem zusätzlichen Schild für Wohnmobile zu installieren, zur Verdeutlichung,
dass auch auf dem Campingplatz Wohnmobile zulässig sind. Gegen diese verkehrsrechtliche
Genehmigung hat die Betreiberin des Campingplatzes Widerspruch eingelegt. Dieser wurde dem
Rhein-Erft-Kreis als Widerspruchsbehörde zugeleitet, eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Zu 5.:
Die Stellplatzgebühr beträgt 6,00 € je Nacht zuzüglich Strom- und Wasserkosten
(verbrauchsabhängig).
Zu 6.:
Die Stellplatzgebühren für einen Motorcaravan betragen auf dem Campingplatz am Liblarer See
8,00 € je Nacht inklusive Benutzung der Sanitäranlagen.
(Bösche)
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