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Anfrage (Anfrage bzgl. Stellplatz für Wohnmobile in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Bodenbevorratung Holzdamm 10 Herr Züll 0 22 35 / 409-421 8221/2578 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 25.07.2007 Rat Betrifft: F 371/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. Stellplatz für Wohnmobile in E.-Liblar Sehr geehrter Herr Bohlen, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage 371/2007 hinsichtlich des Reisemobilstellplatzes in Erftstadt-Liblar beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Der Reisemobilstellplatz wurde im Juli 2006 eröffnet. Gemäß Pachtvertrag ist der Pächter verpflichtet, jeweils zum Quartalsende eine Abrechnung über die Einnahmen und somit die Belegungszahlen vorzulegen. Sollte zukünftig eine monatliche Abrechnung gewünscht werden muss ich mit dem Pächter diesbezüglich sprechen. Seitens des Pächters wurden mir folgende Belegungszahlen vorgelegt: 3. Quartal 2006 4. Quartal 2006 1. Quartal 2007 2. Quartal 2007 Insgesamt: 40 Übernachtungen 31 Übernachtungen 27 Übernachtungen 8 Übernachtungen 106 Übernachtungen im ersten Jahr Der Stellplatz ist insgesamt für 11 Wohnmobile pro Nacht ausgelegt; demnach wäre eine jährlichen Höchstkapazität von 4.004 Übernachtungen möglich. Die tatsächliche Auslastung lag jedoch nur bei 106 Übernachtungen. Dies entspricht einer Auslastung von rd. 2,7%. Zu 2.: Die jährlichen Gesamtkosten für den Reisemobilstellplatz betragen 12.675,00 €. In dem Betrag enthalten sind Abschreibungskosten (6.065,00 €), Verzinsung der Baukosten (5.500,00 €), Stromkosten (990,00 €) und Wasserkosten (120,00 €). Die Gesamteinnahme betrug bei 106 Übernachtungen 636,00 €. Demnach ergibt sich ein Zuschussbetrag in Höhe von (12.674,00 € - 636,00 €) 12.039,00 €. Demnach wurde jede Übernachtung mit 113,57 € (12.039,00 € / 106 ÜN) bezuschusst. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Kosten der laufenden Unterhaltung, Reparaturkosten, Pflege der Außenanlagen noch nicht in den jährlichen Gesamtkosten enthalten sind, da diese bisher von dem Betreiber des Ville-Express durchgeführt wurden.. Zu 3.: Ich habe bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum A 7/0950 vom 21.12.2000 darauf hingewiesen, dass ein Solcher Stellplatz erhebliche Investitionen bedeutet und dass sich am Liblarer See ein vollständig ausgebauter Campingplatz befindet, der alle Serviceangebote liefert und auf dem auch Wohnmobile – auch für einen Tag – gerne gesehen sind. Aus diesem Grund habe ich die Gefahr sehr hoch eingeschätzt, dass die Nachfrage nach zusätzlichen Stellplätzen in Liblar nicht besteht. Zu 4.: Die Installation der Hinweisbeschilderung für den von der Stadt Erftstadt hergerichteten Reisemobilstellplatz am Ville-Express ("Mobilcamp") hat aus meiner Sicht auch zu einer Optimierung und Verbesserung der Leitbeschilderung für den Campingplatz am Liblarer See geführt. Die Betreiberin des Campingplatzes hat trotzdem eigenmächtig und ohne Absprache mit der Stadt oder dem Landesbetrieb Straßen NRW neue, größere Hinweisschilder zum Campingplatz auf eigene Kosten entlang der B 265 aufhängen lassen. Sie wurde von mir daraufhin aufgefordert, diese Schilder zu demontieren und die vorherigen Hinweisschilder mit einem zusätzlichen Schild für Wohnmobile zu installieren, zur Verdeutlichung, dass auch auf dem Campingplatz Wohnmobile zulässig sind. Gegen diese verkehrsrechtliche Genehmigung hat die Betreiberin des Campingplatzes Widerspruch eingelegt. Dieser wurde dem Rhein-Erft-Kreis als Widerspruchsbehörde zugeleitet, eine Entscheidung darüber steht noch aus. Zu 5.: Die Stellplatzgebühr beträgt 6,00 € je Nacht zuzüglich Strom- und Wasserkosten (verbrauchsabhängig). Zu 6.: Die Stellplatzgebühren für einen Motorcaravan betragen auf dem Campingplatz am Liblarer See 8,00 € je Nacht inklusive Benutzung der Sanitäranlagen. (Bösche) -2-