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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 349/2007 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 10.07.2007 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.09.2007 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.07.2007 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf eine Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp ab dem 07.08.2007 unbefristet die Stelle einer Kinderpflegerin mit 38,5 Wochenstunden nachzubesetzen. Begründung: Der urspünglichen Stelleninhaberin wird zu Beginn des neuen Kindergartenjahres( 01.08.07) die Gruppenleitung der neu eingerichteten integrativen Kindergartengruppe übertragen. In Folge ist die Nachbesetzung ihrer somit vakanten Kinderpflegestelle unabweisbar, um die Voraussetzung für den reibungslosen Betriebsablauf der Einrichtung zu schaffen. (Bösche)