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Beschlussvorlage (Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit) Beschlussvorlage (Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit) Beschlussvorlage (Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit) Beschlussvorlage (Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 371/2006 1. Ergänzung Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - / - 82 - Datum: 27.04.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 16.08.2006 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 29.08.2006 Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.07.2006 Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.05.2006 wurde wie folgt beschlossen: 1. Stufe 1 der Vorlage wird beschlossen. 2. Stufe 2 und 3 werden zurückgestellt. 3. Es findet eine Ortsbesichtigung von 2 Tagesstätten in der näheren Umgebung statt. Im Anschluss daran findet eine Sondersitzung statt. 4. Es wird eine Prioritätenliste über die anstehenden Arbeiten an den vorhandenen Unterkünften erstellt, die kurz bzw. mittelfristig umsetzbar sind. 5. Der Fragenkatalog der SPD-Fraktion wird als Anlage zur Vorlage schriftlich beantwortet. 6. Es ist festzustellen, ob der Kreis eine Entschädigung für den Wegfall der Häuser in der Bahnhofstraße in Zusammenhang mit der Osttangente zahlen wird. 7. Die Bewohner in den Obdachlosenunterkünften sind in die Planung mit einzubeziehen. Die er- forderlichen Gespräche führt Frau Büttner und das Ergebnis wird in einer Vorlage dargestellt. Zu 4. Siehe Anlage 1 zur V 371/2006. Zu 5. Frage 1: Es kann berichtet werden über die Verweildauer der Unterkunftsnutzer.zum Stand 19.06,2006. Die Verweildauer der Wohnungslosen in den Unterkünften beträgt zwischen 28 Jahren und 14 Tagen. Vier Personen wohnen länger als 25 Jahre in den Unterkünften, 12 Personen seit 11-14 Jahren, 17 Personen seit 5 - 9 Jahren, 16 Personen seit 3 - 4 Jahren, 17 Personen seit 2 Jahren, 11 Personen seit mehr als einem Jahr, 6 Personen seit weniger als einem Jahr. Im letzten halben Jahr sind ca. 10 Personen neu eingezogen, wobei hiervon einige auch früher schon Nutzer waren und einige auch schon wieder ausgezogen sind. Die Fluktuation ist bei den unter 30-jährigen Personen höher als bei älteren Personen. Im letzten halben Jahr haben ca. 20 Personen die Unterkünfte verlassen. Einige konnten in Mietwohnungen untergebracht werden, andere haben die Unterkünfte gewechselt. Bei 3 Personen erfolgte eine Heimunterbringung. Ca. 6 Personen werden polizeilich gesucht oder sind z. Zt. in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Frage 2: Gymnicher Hauptstraße 2 In der Gymnicher Hauptstraße 2 besteht die Unterbringungsmöglichkeit für 2 Familien. Beide Unterkünfte sind belegt. Die Unterkunft und die Umgebung stehen dem Kindeswohl nicht entgegen. Spickweg 12 Im Spickweg 12 besteht die Unterbringungsmöglichkeit für 3 Familien Die Wohnungen sind ausgestattet mit einer Zentralheizung. 1 Wohnung ist belegt. Die Unterkünfte und die Umgebung sind durch die ‚Mischbelegung mit einzelnen Obdachlosen nicht kindgerecht. Melchiorstraße 4 In der Melchiorstraße 4 besteht die Unterbringungsmöglichkeit für 1 Familie. Die Unterkunft und die Umgebung stehen dem Kindeswohl nicht entgegen. In den letzten Jahren konnte für Familien in der Regel Wohnungsverlust durch zeitnahes Eingreifen des Jugendamts verhindert werden. Seit Einführung der Betreuung für Wohnungslose vor dem Hintergrund der Präventionsarbeit konnte der Wohnungserhalt oder die Ersatzwohnraumbeschaffung zusätzlich durch Maßnahmen des Ordnungsamts sichergestellt werden. -2- Frage 3: Die Umsetzung des Betreuungskonzeptes ist abhängig von den zu erstellenden oder zu beschaffenden Räumlichkeiten sowie der Sicherstellung der Finanzierung. Beide Aspekte sind derzeitig noch nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung hält eine kurzfristige Umsetzung für erforderlich. Frage 4: Eine alternative Aussage zur Betreuung der Wohnungslosen durch die Verwaltung kann derzeit nicht erfolgen. Durch die Zurückstellung der Stufe 2 können weder Verhandlungen mit dem SKFM e.V. Erftstadt und der Diakonie Köln entsprechend der vorliegenden Angebote aufgenommen, noch Gespräche mit dem Landschaftsverband geführt werden. Frage 5: Die mit 19,25 Stunden/Woche im Ordnungsamt tätige Sozialarbeiterin wird neben der Bearbeitung und Betreuung von akuten Problemen der Wohnungslosen zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit eingesetzt. Seit dem 01.02.2006 wurden 18 Fälle von drohender Wohnungslosigkeit bekannt durch Eigenanzeige oder Bekanntgabe des Räumungstermins durch den jeweiligen Gerichtsvollzieher. Hiervon konnten 14 Fälle (darunter auch Familien) abgewendet werden durch Bearbeitung des Räumungsgrundes und Weitervermittlung in andere Mietverhältnisse. In einem Fall war keine Abwendung der Wohnungslosigkeit möglich, in 3 Fällen konnte kein Kontakt zu den betroffenen Personen hergestellt werden. Frage 6: Der Landschaftsverband Rheinland beteiligt sich an den bisher bekannten unter unterschiedlicher Trägerschaft geführten Projekten und Einrichtungen zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit mit 50% an den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten. Ein Sozialarbeiter des für den Rhein-Erft-Kreis zuständigen Trägers hat ein rechnerisches Stundenkontingent für Tätigkeiten im genannten Bereich für die Stadt Erftstadt. Dies wurde bereits in der Sozialausschusssitzung am 07.02.2006 unter Beifügung einer Tischvorlage von Frau Gräber (SKFM Rhein-Erft) ausführlich dargelegt. Frage 7: Dass mit der Vorlage 371/2006 zu - Stufe 2 – vorgelegte Raumkonzept wurde gem. Beschluss vom 16.05.2006 zurückgestellt. Die Frage einer dezentralen Unterbringung ist ausschließlich im Rahmen der Raumkonzeption zu lösen. Wie zudem in der Vorlage ausgeführt, ist die Umsetzung hinsichtlich der Objekte Bahnhofstraße 122, 124 und 134 nicht akut. Zu 7 Die Befragung der wohnungslosen Personen in Einzelgesprächen sowie durch eine Fragebogenaktion ergab erwartungsgemäß kein einheitliches Bild für die inhaltliche wie auch -3- räumliche Gestaltung der Betreuungsarbeit. Der Personenkreis der Wohnungslosen ist, wie mehrfach geschildert, keine homogene Gruppe mit übergreifend gemeinsamen Interessen. Das Vertrauensverhältnis zur neu eingesetzten Sozialarbeiterin baut sich erkennbar auf, die Beratung wird in immer mehr Fällen - inzwischen auch ohne Aufforderung - abgerufen und kann dadurch effektiver gestaltet werden. Es ist allerdings klar erkennbar, dass die Möglichkeit, Hilfen in Anspruch zu nehmen, ohne dass der Hilfebedürftige als solcher erkannt werden kann, favorisiert wird. Dies ist eher machbar in einer Atmosphäre und in Räumlichkeiten, die auch grundlosen Zutritt zulassen. Dies ist in einer Tagesstätte eher durchführbar als in der eigenen Wohnung oder in den Räumen des Ordnungsamtes. Der Standort Spickweg wird von den Befragten wegen des derzeitigen Obdachlosenklientel nicht gutgeheißen. Bei der Auswahl des Standortes sollte ihrer Meinung nach darauf geachtet werden, dass er gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Die Besucher möchten aber nicht direkt beim Betreten oder Verlassen des Gebäudes wie „auf dem Präsentierteller" sitzen. Einige der Bewohner sind an einer ehrenamtlichen Mitarbeit interessiert. An einer Versammlung, in der die betroffenen Personen mit Vertretern der Stadt und/oder der politischen Parteien diskutieren könnten, waren nur 6 Personen interessiert. Mehr Interesse bestand an einem Gespräch über die Zustände der Unterkünfte, sowohl was die sanitären, die baulichen Gegebenheiten sowie die persönliche Abgrenzungsmöglichkeiten betrifft. Ganz großes Interesse besteht an Unterkünften, in denen man seine Intimsphäre wahren kann, indem so wenig wie möglich erzwungene Kontakte zu den anderen Bewohnern der Unterkunft durch gemeinschaftlich genutzte Räume (Küche, Bad) nötig sind. (Bösche) -4-