Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
27.07.2006
Anlage'
zur V 371/2006 "Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung
der Obdachlosigkeit"
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in seiner Sitzung am
16.05.2006 beauftragt, eine Prioritätenliste über die anstehenden Arbeiten an den
vorhandenen Objekten, die zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden, zu
erstellen, die kurz- bzw. mittelfristig umsetzbar sind.
Grundsätzlich möchte ich dazu anführen, dass alle Objekte die seitens der Stadt
Erftstadt durch die GWG Rhein-Erft obdachlos gewordenen Personen zur Verfügung
gestellt werden, keinen Wohnkomfort bieten, sondern so ausgerichtet sind, dass Sie
für eine Notunterbringung geeignet sind. Ansprüche an die Wohnungsausstattung
können dabei nicht gestellt werden. Nach nochmaliger Rücksprache mit den
zuständigen Mitarbeitern der GWG werden Aufträge zur Behebung von Mängeln an
den Wohnungen, soweit sie eine erhebliche Einschränkung der Nutzung mit sich
bringen, umgehend vergeben, wie auch bereits in der Sitzung am 16.05.2006 von
Vertretern der GWG berichtet worden ist. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn
die GWG über die Mängel informiert worden ist.
Oft wird auf Schimmelbildung hingewiesen, d'Cjedoch in 90% der Fälle auf falsches
Heizen und Lüften zurückzuführen ist. Die Bewohner werden regelmäßig auf das
richtige Heizen und Lüften durch Mitarbeiter der GWG hingewiesen.
Die GWG führt darüber hinaus regelmäßig Begehungen durch; ich habe angeregt die
Intervalle
zu
verkürzen,
um
zeitnah
reagieren
und
entsprechende
Instandsetzungsaufträge vergeben zu können.
In der als Anlage beigefügten Übersicht hat die GWG zusammengestellt, welche
Unterhaltungsmaßnahmen an Obdachlosenunterkünften voraussichtlich in den
nächsten Jahren durchgeführt werden sollen. Die Planung steht unter dem
Vorbehalt, dass die Finanzierung in den betroffenen Jahren gesichert werden kann.
Hinsichtlich einer Beschlussfassung durch die städtischen Gremien wäre die
Zuständigkeit des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft gegeben.
Des weiteren wurde die Verwaltung gebeten festzustellen, ob der Rhein-Erft-Kreis
eine Entschädigung für den Wegfall der Häuser in der Bahnhofstraße im
Zusammenhang mit der Osttangente zahlen wird.
Dazu ist zunächst einmal anzuführen, dass sich der Rhein-Erft-Kreis für die Planung
und Umsetzung der Osttangente verantwortlich zeigt. Der Abriss der Häuser
Bahnhofstr. 122/124 und der dortige Bau eines Parkdeckes ist jedoch nicht durch
den Bau der K 45N bedingt. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde vielmehr
angeregt, das städtebauliche Umfeld im Bereich des Bahnhofes aufzuwerten. Dazu
soll im Bereich des heutigen Parkplatzes ein Platz geschaffen und sollen Ersatzsowie zusätzliche Parkplätze in dem Bereich gebaut werden, wo derzeit die
Obdachlosenunterkünfte stehen.
Unabhängig davon habe ich mit Schreiben vom 24.05.2006 den Rhein-Erft-Kreis um
Prüfung gebeten, ob und wie sich der Kreis finanziell daran beteiligen kann.
Der Rhein-Erft-Kreis hat mitgeteilt, dass er sich mit 100.000,00 € an den
Abbruchkosten für zwei Häuser und die Herrichtung eines provisorischen Parkplatzes
beteiligt hat. Diese Kosten, die für die Anlage von Ausweichparkplätzen beim Bau
der K 45N erforderlich sind, können vom Land bei den Straßenbaukosten
bezuschusst werden.
Ob im Zuge der Straßenbaumaßnahme oder aus Städtebauförderungsmitteln weitere
Abbruchkosten gefördert werden können, kann erst im weiteren Planverfahren mit
dem Zuschussgeber erörtert werden.
Geplante Instandhaltungsmaßnahmen
(Obdachlosenunterkünfte )
Objekt
Maßnahme
2006
Bahnhofstr. 122
Bahnhofstr. 124
Bahnhofstr. 134
Am Vogelsang 27
Am Vogelsang 29
Spickweg 11
Spickweg 12
Peter-May-Str. 106
Oststr. 11
Heerstr. 11
Karolingerstr. 3
Gymnicher Hauptstr. 3
Gymnicher Hauptstr. 2
5 Ur. Boiler
200,00 €
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
3000
1.500
1) Dachrinnen/Fallrohre
Fassadenanstrich
Treppenhausanstrich
2) Dachrinnen/Fallrohre
Fassadenanstrich
Treppenhausanstrich
3) Dachrinnen/Fallrohre
Fassadenanstrich
Haustürerneuerung
Treppenhausanstrich
Eventl. Einbau Gashei2
4) Dachrinnen/Fallrohre
Fassadenanstrich
Haustürerneuerung
Treppenhausanstrich
5) Abriss NebengebäudE
Fassadenanstrich
Haustürerneuerung
Treppenhausanstrich
Eventl.Einbau Gasheizu
6) Treppenhausanstrich
Badmodernisierung
7) Fassadenanstrich
Treppenhausanstrich
Haustürerneuerung
2007
2008
2009
26.500
26500
4100
4100
8000
2010
2011
2012
13.000
13.000
33000
14100
23000
6000
28100
2006
2007
2007
2006
2007
2007
2008
2008
2009
2009
2012
2008
2008
2009
2009
2009
2010
2010
2010
2012
2011
2011
2011
2011
2011
SPD-Fraktion
16.05.2006
V 371/2006
Zusat.:t: fr'dgen
1 Wie lange leben durchschnittlich, obdachlos gewordene, in Obdachlosen Unterkünften?
2 Wie und wo soUen, obdachlos gcwordene Familien mit Kindern, untergebrachtwerden?
3 In welchem Zeitrahmen soll das Konzept um8ese~t werden ?
4 In der Vorlage fehlt eine alternative Aussage zur Betreuung dec Obdachlosen durch die
Verwaltung. Bitte um Ergänzung.
5 Was wird seitens der Verwaltung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit getan?
6 Was tut der überörtliche Träger (Landschaftsverband) gegen Obdachlosigkeit und welche
Unterstützung wird der Stadt Erftstadt zu teil ?
7 Einer Optimierung der Obdachlosenunterbringung in E-Liblar wird durch die SPD nicht
unterstützt. Bitte um Aussagen einer dezentralen Unterbringung in Erftstadt.
Kurt KukJa
SPD Fraktion
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