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Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 371/2006 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

27.07.2006 Anlage' zur V 371/2006 "Betreuungskonzept zur Prävention und Minimierung der Obdachlosigkeit" Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.05.2006 beauftragt, eine Prioritätenliste über die anstehenden Arbeiten an den vorhandenen Objekten, die zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden, zu erstellen, die kurz- bzw. mittelfristig umsetzbar sind. Grundsätzlich möchte ich dazu anführen, dass alle Objekte die seitens der Stadt Erftstadt durch die GWG Rhein-Erft obdachlos gewordenen Personen zur Verfügung gestellt werden, keinen Wohnkomfort bieten, sondern so ausgerichtet sind, dass Sie für eine Notunterbringung geeignet sind. Ansprüche an die Wohnungsausstattung können dabei nicht gestellt werden. Nach nochmaliger Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern der GWG werden Aufträge zur Behebung von Mängeln an den Wohnungen, soweit sie eine erhebliche Einschränkung der Nutzung mit sich bringen, umgehend vergeben, wie auch bereits in der Sitzung am 16.05.2006 von Vertretern der GWG berichtet worden ist. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn die GWG über die Mängel informiert worden ist. Oft wird auf Schimmelbildung hingewiesen, d'Cjedoch in 90% der Fälle auf falsches Heizen und Lüften zurückzuführen ist. Die Bewohner werden regelmäßig auf das richtige Heizen und Lüften durch Mitarbeiter der GWG hingewiesen. Die GWG führt darüber hinaus regelmäßig Begehungen durch; ich habe angeregt die Intervalle zu verkürzen, um zeitnah reagieren und entsprechende Instandsetzungsaufträge vergeben zu können. In der als Anlage beigefügten Übersicht hat die GWG zusammengestellt, welche Unterhaltungsmaßnahmen an Obdachlosenunterkünften voraussichtlich in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen. Die Planung steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung in den betroffenen Jahren gesichert werden kann. Hinsichtlich einer Beschlussfassung durch die städtischen Gremien wäre die Zuständigkeit des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft gegeben. Des weiteren wurde die Verwaltung gebeten festzustellen, ob der Rhein-Erft-Kreis eine Entschädigung für den Wegfall der Häuser in der Bahnhofstraße im Zusammenhang mit der Osttangente zahlen wird. Dazu ist zunächst einmal anzuführen, dass sich der Rhein-Erft-Kreis für die Planung und Umsetzung der Osttangente verantwortlich zeigt. Der Abriss der Häuser Bahnhofstr. 122/124 und der dortige Bau eines Parkdeckes ist jedoch nicht durch den Bau der K 45N bedingt. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde vielmehr angeregt, das städtebauliche Umfeld im Bereich des Bahnhofes aufzuwerten. Dazu soll im Bereich des heutigen Parkplatzes ein Platz geschaffen und sollen Ersatzsowie zusätzliche Parkplätze in dem Bereich gebaut werden, wo derzeit die Obdachlosenunterkünfte stehen. Unabhängig davon habe ich mit Schreiben vom 24.05.2006 den Rhein-Erft-Kreis um Prüfung gebeten, ob und wie sich der Kreis finanziell daran beteiligen kann. Der Rhein-Erft-Kreis hat mitgeteilt, dass er sich mit 100.000,00 € an den Abbruchkosten für zwei Häuser und die Herrichtung eines provisorischen Parkplatzes beteiligt hat. Diese Kosten, die für die Anlage von Ausweichparkplätzen beim Bau der K 45N erforderlich sind, können vom Land bei den Straßenbaukosten bezuschusst werden. Ob im Zuge der Straßenbaumaßnahme oder aus Städtebauförderungsmitteln weitere Abbruchkosten gefördert werden können, kann erst im weiteren Planverfahren mit dem Zuschussgeber erörtert werden. Geplante Instandhaltungsmaßnahmen (Obdachlosenunterkünfte ) Objekt Maßnahme 2006 Bahnhofstr. 122 Bahnhofstr. 124 Bahnhofstr. 134 Am Vogelsang 27 Am Vogelsang 29 Spickweg 11 Spickweg 12 Peter-May-Str. 106 Oststr. 11 Heerstr. 11 Karolingerstr. 3 Gymnicher Hauptstr. 3 Gymnicher Hauptstr. 2 5 Ur. Boiler 200,00 € 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 3000 1.500 1) Dachrinnen/Fallrohre Fassadenanstrich Treppenhausanstrich 2) Dachrinnen/Fallrohre Fassadenanstrich Treppenhausanstrich 3) Dachrinnen/Fallrohre Fassadenanstrich Haustürerneuerung Treppenhausanstrich Eventl. Einbau Gashei2 4) Dachrinnen/Fallrohre Fassadenanstrich Haustürerneuerung Treppenhausanstrich 5) Abriss NebengebäudE Fassadenanstrich Haustürerneuerung Treppenhausanstrich Eventl.Einbau Gasheizu 6) Treppenhausanstrich Badmodernisierung 7) Fassadenanstrich Treppenhausanstrich Haustürerneuerung 2007 2008 2009 26.500 26500 4100 4100 8000 2010 2011 2012 13.000 13.000 33000 14100 23000 6000 28100 2006 2007 2007 2006 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2012 2008 2008 2009 2009 2009 2010 2010 2010 2012 2011 2011 2011 2011 2011 SPD-Fraktion 16.05.2006 V 371/2006 Zusat.:t: fr'dgen 1 Wie lange leben durchschnittlich, obdachlos gewordene, in Obdachlosen Unterkünften? 2 Wie und wo soUen, obdachlos gcwordene Familien mit Kindern, untergebrachtwerden? 3 In welchem Zeitrahmen soll das Konzept um8ese~t werden ? 4 In der Vorlage fehlt eine alternative Aussage zur Betreuung dec Obdachlosen durch die Verwaltung. Bitte um Ergänzung. 5 Was wird seitens der Verwaltung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit getan? 6 Was tut der überörtliche Träger (Landschaftsverband) gegen Obdachlosigkeit und welche Unterstützung wird der Stadt Erftstadt zu teil ? 7 Einer Optimierung der Obdachlosenunterbringung in E-Liblar wird durch die SPD nicht unterstützt. Bitte um Aussagen einer dezentralen Unterbringung in Erftstadt. Kurt KukJa SPD Fraktion '5 la~lSl~~31W~S9NnNa~o 06860P9Ell0