Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 228.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.01.2007
Stadtrat
X
14.12.2006
Bemerkungen
13.02.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“, Stadtteil Sindof
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 8000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1.
2.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der
Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3
und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
3.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteils Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer paralellen Tiefe von ca.
40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943
sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem
Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C „Goethestraße“ ist es, durch modifizierte
Festetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten
Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße
Rechnung zu tragen.
4.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte "
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich
des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich
aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP
219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C
erforderlich.
Beschlussvorlage 228.06
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
-
Einrichtungskosten
Personalkosten
(Bauleitplanung Amt 16)
8.000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
8.000 €
Einnahmen
Zuschüsse
-
Beiträge
gesamt:
-
Aufwand netto:
-
Bemerkung:
Da die öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vorhanden
sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die
Umsetzung
des
Bebauungsplanes
SI
228
C
keine
Haushaltsmittel der Stadt Kerpen in Anspruch genommen.
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
-
Schuldendienste/Zinsen
-
Abschreibung
-
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
-
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
-
Zuschüsse
-
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 228.06
-
Seite 3
Begründung:
1.
Änderung des Plangebietes
Gegenüber der Beschlussfassung vom 08.10.2002 wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes SI
228 C " Goethestraße " von 5,8 ha auf ca. 1,3 ha verkleinert.
Die ursprüngliche planerische Intention des BP 228 C war es, einem Entwicklungsdruck im Bereich
der Kerpener Straße, der aufgrund der Entwicklung des
Geschäftsbereiches " Neue Mitte
Sindorf " um den ÖPNV – Haltepunktes zu erwarten war, mit entsprechenden planerischen Mitteln
zu begegnen. Aus
diesem Grund wurde der Geltungsbereich des ursprünglich beschlossen
Bebauungsplanes SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße sehr weitläufig gefasst. Aufgrund der
verzögerten Entwicklung des Bereiches um den Haltepunkt ist der Entwicklungsdruck auf die
Kerpener Straße bisher ausgeblieben und zurzeit nicht absehbar.
Für den nördlichen Teil der Goethestraße zeichnet sich demgegenüber ein Umbruch ab. Dieser
Bereich liegt im Geltungsbereich des seit dem 07.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 219
"Sindorf – Mitte". Bisher wurde dieser Teil durch eine überwiegende eingeschossige
Einfamilienhausbebauung geprägt. Nach den Festsetzungen des BP 219 ist in diesem Teil eine bis
zu 2geschossige Bebauung ohne Höhenbeschränkung zulässig. Nachdem zahlreiche Grundstücke
bereits veräußert wurden, wächst der Anspruch die Grundstücke entsprechend den
rechtskräftigen Festsetzungen des BP 219 baulich höher auszunutzen. Um eine heterogene
Bebauung in diesem Teil Sindorfs möglichst auszuschließen, ist ein höherer Regelungsbedarf, z.B.
bzgl. der zulässigen Gebäudehöhe planerisch erforderlich.
Aus diesem Grund soll der betreffende Bereich um die Goethestraße überplant werden und als
Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " weitergeführt werden.
Für die - bezogen auf den Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002 - ausgeklammerten Bereiche des
ursprünglichen
Plangebietes
werden
nach
planerischer
Erforderlichkeit
seperate
Bauleitplanverfahren eingeleitet.
2.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten
Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße
Rechnung zu tragen.
3.
•
•
•
•
•
•
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: 08.10.2002
Vorgezogene Bürgerbeteiligung: 9.12.2002 – 10.01.2003
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 10.12.2002 – 17.01.2003
Offenlegungsbeschluss: 31.10.2006
Offenlage: 20.11.2006 – 20.12.2006
Satzungsbeschluss geplant: 30.01.2007, Rat: 13.02.2007
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Lageplan (Neufassung)
Planverkleinerung
Stellungnahmen TöB
Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 228.06
Seite 4