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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof 
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof 
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof 
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- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 228.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.01.2007 Stadtrat X 14.12.2006 Bemerkungen 13.02.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“, Stadtteil Sindof - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 8000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. 2. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates 3. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteils Sindorf im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer paralellen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C „Goethestraße“ ist es, durch modifizierte Festetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte " Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C erforderlich. Beschlussvorlage 228.06 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) - Einrichtungskosten Personalkosten (Bauleitplanung Amt 16) 8.000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 8.000 € Einnahmen Zuschüsse - Beiträge gesamt: - Aufwand netto: - Bemerkung: Da die öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Umsetzung des Bebauungsplanes SI 228 C keine Haushaltsmittel der Stadt Kerpen in Anspruch genommen. Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) - Schuldendienste/Zinsen - Abschreibung - Personalkosten gesamt Einnahmen - entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt - Zuschüsse - Gebühren gesamt Beschlussvorlage 228.06 - Seite 3 Begründung: 1. Änderung des Plangebietes Gegenüber der Beschlussfassung vom 08.10.2002 wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " von 5,8 ha auf ca. 1,3 ha verkleinert. Die ursprüngliche planerische Intention des BP 228 C war es, einem Entwicklungsdruck im Bereich der Kerpener Straße, der aufgrund der Entwicklung des Geschäftsbereiches " Neue Mitte Sindorf " um den ÖPNV – Haltepunktes zu erwarten war, mit entsprechenden planerischen Mitteln zu begegnen. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich des ursprünglich beschlossen Bebauungsplanes SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße sehr weitläufig gefasst. Aufgrund der verzögerten Entwicklung des Bereiches um den Haltepunkt ist der Entwicklungsdruck auf die Kerpener Straße bisher ausgeblieben und zurzeit nicht absehbar. Für den nördlichen Teil der Goethestraße zeichnet sich demgegenüber ein Umbruch ab. Dieser Bereich liegt im Geltungsbereich des seit dem 07.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 219 "Sindorf – Mitte". Bisher wurde dieser Teil durch eine überwiegende eingeschossige Einfamilienhausbebauung geprägt. Nach den Festsetzungen des BP 219 ist in diesem Teil eine bis zu 2geschossige Bebauung ohne Höhenbeschränkung zulässig. Nachdem zahlreiche Grundstücke bereits veräußert wurden, wächst der Anspruch die Grundstücke entsprechend den rechtskräftigen Festsetzungen des BP 219 baulich höher auszunutzen. Um eine heterogene Bebauung in diesem Teil Sindorfs möglichst auszuschließen, ist ein höherer Regelungsbedarf, z.B. bzgl. der zulässigen Gebäudehöhe planerisch erforderlich. Aus diesem Grund soll der betreffende Bereich um die Goethestraße überplant werden und als Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße " weitergeführt werden. Für die - bezogen auf den Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002 - ausgeklammerten Bereiche des ursprünglichen Plangebietes werden nach planerischer Erforderlichkeit seperate Bauleitplanverfahren eingeleitet. 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 3. • • • • • • Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 08.10.2002 Vorgezogene Bürgerbeteiligung: 9.12.2002 – 10.01.2003 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 10.12.2002 – 17.01.2003 Offenlegungsbeschluss: 31.10.2006 Offenlage: 20.11.2006 – 20.12.2006 Satzungsbeschluss geplant: 30.01.2007, Rat: 13.02.2007 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lageplan (Neufassung) Planverkleinerung Stellungnahmen TöB Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 228.06 Seite 4