Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 – Stellungnahmen TöB
Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
1) Wald und Holz / 20.11.2006
Keine Bedenken
2) Wehrbereichsverwaltung West / 28.11.2006
Grundsätzlich keine Bedenken.
Es wird davon ausgegangen, dass die baulichen
Anlagen eine Höhe von 20 m nicht überschreiten.
Sollte diese Höhe überschritten werden, ist eine
Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.
3) Infracor / 16.11.2006
Keine Bedenken
4) Neuapostolische Kirche / 16.11.2006
Keine Anregungen oder Bedenken.
5) Straßen.NRW / 20.11.2006
Keine Bedenken
6) Erftverband / 20.11.2006
Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken.
7)RWE / 17.11.2006
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Auszüge der Bestandsunterlagen des Leitungsbestandes sind beigefügt.
Es werden z.T. Versorgungsleitungen berührt. Diese
sind zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch
rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt
werden.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der
Netze erforderlich.
Hier sollte frühestmöglich eine Absprache stattfinden,
um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen
und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder Löschwasserressourcen zu erwarten sein, ist das RWE rechtzeitig
einzubinden, damit bei der Netzauslegung der Bedarf
entsprechend berücksichtigt werden kann.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu
achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von
Bäumen und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen ist die DVGW
Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind die notwendig werdenden
Schutzmaßnahmen mit dem RWE abzustimmen.
Veränderungen an den Versorgungsnetzen im betroffenen Bereich sind z. Zt. nicht geplant.
8) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice/
20.11.2006
Durch diese Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind nicht vorgesehen.
9) IHK / 11.12.2006
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
10)Staatliches Umweltamt Köln / 08.12.2006
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt.
Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes sind
Abstimmungsgespräche mit dem Versorgungsträger zu
führen.
entfällt
entfällt
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Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt
Keine Bedenken
11) Ish NRW GmbH/01.12.2006
Im Plangebiet ist die erforderliche Infrastruktur schon
vorhanden.
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
entfällt
12) Rhein-Erft-Kreis/14.12.2006
Es wird angeregt den Baumbestand, der nach § 9 (1) Der Hinweis auf die DIN 18920 ist bereits erfolgt.
Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzt ist entsprechend der DIN 18920 zu schützen.
Die Bäume sind gegen mechanische Schäden durch
Baumaschinen und sonstigen Bauvorgängen durch
eine Zaun zu schützen, der den gesamten Wurzelbereich umschließt. Als Wurzelbereich gilt die Bodenoberfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 m
(bei säulenförmigen Bäumen zzgl. 5m).
13) Bergamt Düren/18.12.2006
Keine Bedenken
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im
bereich braunkohlenbergbaubedigter, großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt.
Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt.
Anlage 4 – Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger
Stellungnahmen von Bürgerinnen/Bürgern liegen nicht vor.
Anlage 4 – Stellungnahmen TöB
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