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Beschlussvorlage (Stellungnahmen der TöB´s)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Stellungnahmen der TöB´s) Beschlussvorlage (Stellungnahmen der TöB´s)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 – Stellungnahmen TöB Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt 1) Wald und Holz / 20.11.2006 Keine Bedenken 2) Wehrbereichsverwaltung West / 28.11.2006 Grundsätzlich keine Bedenken. Es wird davon ausgegangen, dass die baulichen Anlagen eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, ist eine Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. 3) Infracor / 16.11.2006 Keine Bedenken 4) Neuapostolische Kirche / 16.11.2006 Keine Anregungen oder Bedenken. 5) Straßen.NRW / 20.11.2006 Keine Bedenken 6) Erftverband / 20.11.2006 Es bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 7)RWE / 17.11.2006 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Auszüge der Bestandsunterlagen des Leitungsbestandes sind beigefügt. Es werden z.T. Versorgungsleitungen berührt. Diese sind zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder Löschwasserressourcen zu erwarten sein, ist das RWE rechtzeitig einzubinden, damit bei der Netzauslegung der Bedarf entsprechend berücksichtigt werden kann. Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Bäumen und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen ist die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die notwendig werdenden Schutzmaßnahmen mit dem RWE abzustimmen. Veränderungen an den Versorgungsnetzen im betroffenen Bereich sind z. Zt. nicht geplant. 8) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice/ 20.11.2006 Durch diese Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind nicht vorgesehen. 9) IHK / 11.12.2006 Es werden keine Anregungen vorgebracht. 10)Staatliches Umweltamt Köln / 08.12.2006 Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Vorschlag der Verwaltung entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes sind Abstimmungsgespräche mit dem Versorgungsträger zu führen. entfällt entfällt Seite 1 Nr. Schreiben von/Datum - Kurzinhalt Keine Bedenken 11) Ish NRW GmbH/01.12.2006 Im Plangebiet ist die erforderliche Infrastruktur schon vorhanden. Vorschlag der Verwaltung entfällt entfällt 12) Rhein-Erft-Kreis/14.12.2006 Es wird angeregt den Baumbestand, der nach § 9 (1) Der Hinweis auf die DIN 18920 ist bereits erfolgt. Nr. 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzt ist entsprechend der DIN 18920 zu schützen. Die Bäume sind gegen mechanische Schäden durch Baumaschinen und sonstigen Bauvorgängen durch eine Zaun zu schützen, der den gesamten Wurzelbereich umschließt. Als Wurzelbereich gilt die Bodenoberfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 m (bei säulenförmigen Bäumen zzgl. 5m). 13) Bergamt Düren/18.12.2006 Keine Bedenken Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im bereich braunkohlenbergbaubedigter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt. Anlage 4 – Stellungnahmen Bürgerinnen/Bürger Stellungnahmen von Bürgerinnen/Bürgern liegen nicht vor. Anlage 4 – Stellungnahmen TöB Seite 2