Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
15.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 567/2006
Az.: 822/M 22
Amt: - 82 BeschlAusf.: -822Datum: 27.07.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.08.2006
Sanierungsmaßnahmen Graf-Emundus-Str. 33, Altes Gasthaus in Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2006 zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.07.2006
Beschlussentwurf:
Die Bauunterhaltungsmaßnahmen im Alten Gasthaus in Erftstadt-Friesheim, Graf-Emundus-Str.
33, werden auf den notwendigen Reparaturaufwand zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit beschränkt. Das Objekt soll mittelfristig durch einen Neubau ersetzt werden.
Begründung:
Am 22.06.2006 hat ein Runder Tisch zur Klärung der Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Gemeindesaals Friesheim stattgefunden. Teilnehmer waren Vertreter der Ortsvereine,
der Politik sowie der Verwaltung.
Von den Vereinen und den anwesenden Vertretern aus dem politischen Raum wurde die Auffassung vertreten, dass der vorhandene Saal mittelfristig durch einen Neubau an geeigneter Stelle
ersetzt werden soll. Ich teile diese Auffassung, da auch eine Grundsanierung des Saales die derzeitigen Probleme hinsichtlich Parkplatzsituation und Schallschutz nicht zu lösen vermag. Im
Rahmen der laufenden Bauunterhaltung sollten daher nur die zum Erhalt der Betriebsfähigkeit erforderliche Reparaturen durchgeführt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch würde ich Standorte für den Bau einer neuen Halle
prüfen und dabei auch darstellen, welche Nutzer für eine neue Halle in Betracht gezogen werden
können.
Von den am Runden Tisch teilnehmenden Vereinen wurden bauliche Mängel angesprochen. Dazu
sind ergänzende Ausführungen erforderlich:
Der Zustand der Elektroanlage, insbesondere im Bühnenbereich, wurde bemängelt. Recherchen vor Ort haben ergeben, dass die vorhandene Beleuchtungsanlage im Saal durch Mitglie-
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der von Vereinen dergestalt erweitert wurde, wie es für die einzelnen Veranstaltungen erforderlich war.
Diese Installationen wurden nicht VDE-gerecht ausgeführt .Zwischenzeitlich sind alle zusätzlich verlegten Elektroleitungen nebst Leuchtmitteln - zur direkten Gefahrenabwehr - von den
Verursachern entfernt worden.
Die Bühnenbeleuchtung wurde vom Eigenbetrieb mit eigenem Personal erneuert. Eine Überprüfung der Notbeleuchtung ist durch eine Fachfirma erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde
die Beleuchtung der Bühne mit geringem Aufwand so erweitert, dass sie jetzt bei der überwiegende Zahl aller Veranstaltungen den Ansprüchen der Nutzer genügen dürfte. Weiterhin
wurden Vorkehrungen getroffen, dass die Anlage für einzelne Veranstaltungen erweitert werden kann.
Die Wand im Bereich der Bühne sei feucht. Diese Wand ist vor einigen Jahren saniert worden.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass der Putz auf der Bühnenfassade ist im unteren Bereich –
vermutlich in Eigenleistung ndurch einen Pächter - durch einen Latexanstrich dergestalt „versiegelt“ wurde. Somit konnte keine Feuchtigkeit mehr austreten und die die Haftung des Putzes mit dem Untergrund ging verloren. Der schadhafte Putz wurde abgestemmt und durch eine Fachfirma erneuert.
Der alte Pächter hatte im Außenbereich einen Unterstand für Mobiliar errichtet. Dies geschah
ohne Absprache mit dem Eigentümer. Da der Unterstand den Fluchtweg zur Ackerstrasse blockiert hat, ist er zwischenzeitlich abgerissen worden.
Für die Lagerung der neuen Bestuhlung muss aber ein entsprechender Ersatz geschaffen
werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich werde ich kurzfristig einen Container oder eine
Fertiggarage aufstellen lassen.
An Abstellmöglichkeiten ist vom alten Pächter in Verlängerung des Hofeinganges ein Überdach errichtet worden. Nach Aussage der Brauerei und der neuen Pächterin steht damit ausreichend Lagerkapazität zur Verfügung. Der Zugang zum Saal wird künftig für diese Zwecke
nicht mehr genutzt. Eine baurechtliche Genehmigung hierfür wurde in Aussicht gestellt.
(Bösche)
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