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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte 
E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 350/2007 Amt: 51 Az.: 51 13-17/5 Datum: 10.07.2007 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.09.2007 Bemerkungen TOP Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 349/2007 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung duldet keinen Aufschub, da ansonsten die Betreuung der Kindergartenkinder nach den Sommerferien nicht gewährleistet werden kann. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 350/2007 wird zugestimmt. Erftstadt, den 10.07.2007 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter