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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 290/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 451 40 / 17 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Verzicht auf Ausstellungen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die einzigen nennenswerten kulturellen Veranstaltungen sind die 4 Ausstellungen, die pro Jahr nach Beschluss des Kulturausschusses noch durchgeführt werden. Hierfür entstehen maximale Kosten von 8.000 Euro jährlich. Hiervon sind bereits rd. 800 Euro als Deckung für die Eckwertkürzung eingesetzt; Restvolumen somit = 7.200 Euro. Bei Verzicht stünde die Galerie für andere Zwecke zur Verfügung. Hierdurch könnten zusätzlich Mietkosten von ca. 10.000 Euro jährlich eingespart werden. Anmerkung der Kämmerei: Die Einsparung läßt sich nur realisieren, wenn die Räume durch den Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" fremdvermietet werden oder das Gebäude veräußert wird. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt Rat vom 06.05.2003: keine Änderung T870.xls 38 A40 Stellungnahme: Der Ansatz für die Ausstellungen beläuft sich in diesem HHJahr nur noch auf einen Betrag i.H.v. 5.846 €, der jedoch überschritten werden wird. Neben den in den Leistungsvereinbarungen festgelegten Ausstellungen finden in diesem Jahr weitere Ausstellungen statt: z. B. aufgrund von Jubiläen (10 Jahre Hospiz) oder die versuchsweise Zusammenarbeit mit der Firma ARTix, statt. Es wird versucht, über Sponsoring weitere Einnahmen zu erzielen; evt. über den Ansatz hinaus gehenden Ausgaben müssen ansonsten aus dem Budget gedeckt werden. Bzgl. der zukünftigen Finanzierung von Ausstellungen (Versicherung, Aufsicht, Druckkosten u. s. w.) sollten - auch im Hinblick auf die Vorgehensweise in den Nachbarstädten - neue Denkansätze entwickelt werden. Die Schließung der Galerie würde die Möglichkeiten der Stadt, sich aktiv am kulturellen Leben zu beteiligen, deutlich beschneiden. Da die Stadt ansonsten über kein Kulturhaus verfügt, sollten die Räumlichkeiten des Stadthauses als Ausstellungsort auf jeden Fall erhalten bleiben. T870.xls 38 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 451 40 / 18 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Zuschüsse Kulturkreis Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 300 7180 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Zuschüsse erhalten folgende Vereine: 500 Euro Kulturverein 2.500 Euro Schaufenster 21.292 Euro Kulturkreis 24.292 Euro Hiervon bereits bei der Eckwertkürzung angesetzt = 3.042 Euro. restliches Einsparpotential: 21.250 Euro Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003. keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Die Zuschüsse werden nach den überarbeiteten Richtlinien gewährt. T870.xls 80 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 451 40 / 19 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Zuschüsse Heimatpflege Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 341 7180 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Es werden Zuschüsse nach Richtlinien gewährt (siehe Anlage) Einsparungspotential 21.110 Euro. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt; Überarbeitung der Richtlinien Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Die Zuschüsse werden nach den überarbeiteten Richtlinien gewährt. T870.xls 81 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 451 40 / 20 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Zuschüsse Partnerschaften Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 000 7171 Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Ohne die Zahlung der Zuschüsse wären die Privatinitiativen nicht lebensfähig. Richlinien: siehe Anlage Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt; Überarbeitung der Richtlinien Rat vom 06.05.2003. keine Änderung Stellungnahme: Die Pflege der Städtepartnerschaften lebt von der Arbeit der Partnerschaftsvereine. Ohne städtische Unterstützung könnte diese Arbeit nicht geleistet werden. T870.xls 37 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 455 und 409 40 / 21 Stellungnahme des Fachamts Kurzbeschreibung: Teil- / Schließung Stadtbücherei Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Eine Schließung empfiehlt sich nicht, da das dortige Personal speziell ausgebildet und hier in der Verwaltung nicht einsetzbar ist. Weitere Einsparungen sind kaum noch durchzuführen, da seit Jahren nur noch ganz bekannte Literatur neu beschafft wird. Der Bestand ist deshalb seit Jahren schon überaltert und rückläufig. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Erst im letzten Jahr erfolgte die durch Landesmittel geförderte Umstellung der Bibliothekssoftware auf SISIS-Sunrise per Migration. Diese Programmumstellung (Kosten ca. 33.000 EUR) war eine zukunftsweisende Investition, um die technischen Voraussetzungen für ein modernes EDV-System mit einem Internet-Katalog zu schaffen. Dieser Web-OPAC wiederum ermöglichte einen Anschluss an das Erfbib-Projekt der Bibliotheken im Rhein-Erft-Kreis (paralleler Zugriff auf alle Bestände des Kreises). Ein Bibliotheksverbund zur gegenseitigen Bestandsnutzung und -ergänzung macht jedoch nur Sinn, wenn sich auch alle Bibliotheken daran beteiligen. T870.xls 40 A40 auch alle Bibliotheken daran beteiligen. Auch die stetig steigenden Ausleihzahlen (jährliche Steigerung zuletzt ca. 3-4%), die die zunehmende Nutzung der Stadtbücherei durch die Bevölkerung belegen, sprechen entschieden gegen eine Schließung. Gerade im Bereich der „Neuen Medien“ ist die Nachfrage enorm gestiegen und die Ressourcen der Stadtbücherei stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Erlangung der allseits geforderten Medienkompetenz der Bürger dar. Für die Schulen und Kindergärten ist der „Bildungspartner Bibliothek“ eine wichtige Einrichtung zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Das beweist die Nachfrage nach Klassenführungen und unterrichtsbegleitenden Bücherkisten. In Zeiten, wo gerade bei Kindern und Jugendlichen oft eine „mangelnde Lesekompetenz“ beklagt und eine Diskussion um den „Bildungsnotstand“ in Deutschland geführt wird, ist die Schließung der Stadtbücherei kontraindiziert. Weiterhin leistet die Stadtbücherei Erftstadt durch ihre Veranstaltungsarbeit (Philosophisches Café, Literarisches Café, Autorenlesungen, Kinder-Vorlesenachmittage etc.) einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Erftstadt. Da kaum Geld für andere kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung steht, sollten die hier vorhandenen Möglichkeiten, besonders auch die intensive Unterstützung durch den Förderverein der Stadtbücherei, weiter genutzt werden. Bei einer Schließung der Bibliothek wäre der vorhandene Bestand, falls überhaupt, nur mit großem Verlust zu veräußern. Das speziell ausgebildete bibliothekarische Personal ist in der übrigen Verwaltung nicht einsetzbar. Das sanierungsbedürftige Gebäude der Stadtbücherei Lechenich wäre zudem sicherlich nur durch enorme finanzielle Investitionen in größere Renovierungsarbeiten anderweitig nutzbar. T870.xls 40 A40 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 455 und 409 40 / 22 Stellungnahme des Fachamts - 40 Kurzbeschreibung: Schließung der Artothek Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Bei einer Schließung der Artothek entfiele die Neubeschaffung von Kunstwerken in Höhe von ca. 3.000.Euro jährlich. Die Räumlichkeiten müssten vorläufig weiter bestehen bleiben für die ordnungsgemäße Lagerung der Werke. Insofern sind keine Einsparungen im Bereich Sachkosten zu realisieren. Für den weiteren Einsatz des Fachpersonals sind einvernehmliche Lösungen zu finden. Bei einem Verkauf des Bestandes ist der tatsächliche Wert bei weitem nicht erzielbar, da dies von einer Fachfirma betrieben werden müsste. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Verluste über 50 % des Wertes entstehen werden. Ausschuss für Schule und Kultur vom 18.03.2003: abgelehnt Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Stellungnahme: Bei einer Schließung der Artothek entfielen die Kosten für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Höhe von 1.600 Euro jährlich. Es müssten jedoch Räumlichkeiten für die sachgerechte Lagerung von ca. 950 Kunstwerken bereitgestellt werden. Ein Verkauf der Werke wäre vermutlich nur unter Hinnahme hoher finanzieller Verluste möglich. Zudem wäre die Abwicklung von Leihgaben und Schenkungen zu organisieren. Die Akzeptanz der Artothek in der Bevölkerung ist zunehmend steigend. Dies belegen die jährlichen Ausleihzahlen, die seit Jahren zu den höchsten im Bundesgebiet gehören. T870.xls 39 A40