Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.4 / Bauordnung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 168.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
30.01.2007
02.11.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Biogasanlage in Kerpen-Sindorf und Maissilagelagerung
hier: Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW vom 11.09.2006
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Beschwerde gem. §24 GO des Herrn
Norbert Zingraf vom 19.09.2006 sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 11.09.2006 reicht der Herr Zingraf eine Beschwerde/Anregung gem. § 24 GO
ein. Die Beschwerde wurde am 25.10.2006 vom HFA in den Planungsausschuss verwiesen.
Herr Zingraf trägt in seinem Schreiben vor, dass von der Biomethangasanlage Emissionen ausgehen können und das damit ein weiterer emittierender Betrieb im Industriegebiet hinzukomme.
Er hat Bedenken, dass dadurch die benachbarten Betriebe mit Arbeitsplätzen, als auch die
benachbarte Wohnbebauung wie beispielsweise die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
beeinträchtigt werden könnten.
Ferner trägt Herr Zingraf vor, dass er Bedenken gegen eine befristete Lagerung der Maissilage
am Standort der Biomethangasanlage in Sindorf hat und auch eine verkehrliche Beeinträchtigung
des Europa Ringes durch die Anlieferung mit Traktoren befürchtet.
Herr Zingraf regt an, die Interessen der benachbarten Betriebe zu berücksichtigen und meint,
dass die befristete Genehmigung zur Lagerung der Maissilage kein Geschäft der „Laufenden
Verwaltung“ sei.
Die Biomethangasanlage befindet sich auf dem Grundstück Wankelstrasse 10, in 50170 Kerpen
Ortsteil Sindorf. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24,
1.Änderung, der seit dem 28.09.1984 rechtskräftig ist.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke Industriegebiet,
(GI) nach § 9 Baunutzungsverordnung, fest.
Eine Biomethangasanlage ist als Gewerbebetrieb im Industriegebiet grundsätzlich zulässig.
Da die Anlage dem Bebauungsplan nicht widerspricht hat der Antragsteller nach § 30
Baugesetzbuch einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wurden die für den Immissionsschutz zuständigen
Behörden wie das Staatliche Umweltamt Köln als auch das Landesumweltamt in Essen beteiligt.
Diese haben die vorliegenden Geruchsprognosen bestätigt und keinerlei Bedenken erhoben.
Eine unzumutbare oder unzulässige Belästigung durch den Betrieb der Biomethangasanlage
Ist nicht zu erwarten.
Ebenso verhält es sich mit der Baugenehmigung für die Lagerung von Maissilage vom
14.09.06 für 2280 Tonnen in Folienschläuchen auf dem Gelände der Biomethangasanlage.
Die Baugenehmigung musste erteilt werden, weil keine öffentlich Rechtlichen Vorschriften der
beantragten Lagerung entgegenstanden.
Die Genehmigung über die Maissilagelagerung ist befristet bis 31.03.2007.
Die Biomethangasanlage befindet sich noch in der Fertigstellung. Mit einem Probebetrieb
ist im Februar zu rechnen. Die Maissilage ist seit Mitte September 2006 eingebracht.
Weder mit der Maisanlieferung über wenige Tage, noch die Maislagerung hat bisher
Belästigungen erkennen Lassen.
Die politischen Gremien der Stadt waren zu jeder Zeit über die Vorgänge unterrichtet.
Die Maislagerung konnte von der Verwaltung genehmigt werden, weil das Vorhaben nicht gegen
öffentlich rechtliche Vorschriften verstößt.
Der Antragsteller hatte zudem einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Baugenehmigung.
Die STAWAG Aachen ist zur Zeit weiter bemüht für die Lagerung der Maissilage einen Standort
außerhalb des Industriegebietes zu suchen.
Der noch nicht abgeschlossene Bauantrag zur Errichtung einer Fahrsiloanlage in Dorsfeld
ruht zur Zeit.
Beschlussvorlage 168.06
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