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Beschlussvorlage (Biogasanlage in Kerpen-Sindorf und Maissilagelagerung hier: Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW vom 11.09.2006 )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Biogasanlage in Kerpen-Sindorf und Maissilagelagerung
hier: Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW vom 11.09.2006 ) Beschlussvorlage (Biogasanlage in Kerpen-Sindorf und Maissilagelagerung
hier: Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW vom 11.09.2006 )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.4 / Bauordnung Az.: TOP Drs.-Nr.: 168.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 30.01.2007 02.11.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Biogasanlage in Kerpen-Sindorf und Maissilagelagerung hier: Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW vom 11.09.2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Beschwerde gem. §24 GO des Herrn Norbert Zingraf vom 19.09.2006 sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 11.09.2006 reicht der Herr Zingraf eine Beschwerde/Anregung gem. § 24 GO ein. Die Beschwerde wurde am 25.10.2006 vom HFA in den Planungsausschuss verwiesen. Herr Zingraf trägt in seinem Schreiben vor, dass von der Biomethangasanlage Emissionen ausgehen können und das damit ein weiterer emittierender Betrieb im Industriegebiet hinzukomme. Er hat Bedenken, dass dadurch die benachbarten Betriebe mit Arbeitsplätzen, als auch die benachbarte Wohnbebauung wie beispielsweise die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beeinträchtigt werden könnten. Ferner trägt Herr Zingraf vor, dass er Bedenken gegen eine befristete Lagerung der Maissilage am Standort der Biomethangasanlage in Sindorf hat und auch eine verkehrliche Beeinträchtigung des Europa Ringes durch die Anlieferung mit Traktoren befürchtet. Herr Zingraf regt an, die Interessen der benachbarten Betriebe zu berücksichtigen und meint, dass die befristete Genehmigung zur Lagerung der Maissilage kein Geschäft der „Laufenden Verwaltung“ sei. Die Biomethangasanlage befindet sich auf dem Grundstück Wankelstrasse 10, in 50170 Kerpen Ortsteil Sindorf. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24, 1.Änderung, der seit dem 28.09.1984 rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke Industriegebiet, (GI) nach § 9 Baunutzungsverordnung, fest. Eine Biomethangasanlage ist als Gewerbebetrieb im Industriegebiet grundsätzlich zulässig. Da die Anlage dem Bebauungsplan nicht widerspricht hat der Antragsteller nach § 30 Baugesetzbuch einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wurden die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden wie das Staatliche Umweltamt Köln als auch das Landesumweltamt in Essen beteiligt. Diese haben die vorliegenden Geruchsprognosen bestätigt und keinerlei Bedenken erhoben. Eine unzumutbare oder unzulässige Belästigung durch den Betrieb der Biomethangasanlage Ist nicht zu erwarten. Ebenso verhält es sich mit der Baugenehmigung für die Lagerung von Maissilage vom 14.09.06 für 2280 Tonnen in Folienschläuchen auf dem Gelände der Biomethangasanlage. Die Baugenehmigung musste erteilt werden, weil keine öffentlich Rechtlichen Vorschriften der beantragten Lagerung entgegenstanden. Die Genehmigung über die Maissilagelagerung ist befristet bis 31.03.2007. Die Biomethangasanlage befindet sich noch in der Fertigstellung. Mit einem Probebetrieb ist im Februar zu rechnen. Die Maissilage ist seit Mitte September 2006 eingebracht. Weder mit der Maisanlieferung über wenige Tage, noch die Maislagerung hat bisher Belästigungen erkennen Lassen. Die politischen Gremien der Stadt waren zu jeder Zeit über die Vorgänge unterrichtet. Die Maislagerung konnte von der Verwaltung genehmigt werden, weil das Vorhaben nicht gegen öffentlich rechtliche Vorschriften verstößt. Der Antragsteller hatte zudem einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Baugenehmigung. Die STAWAG Aachen ist zur Zeit weiter bemüht für die Lagerung der Maissilage einen Standort außerhalb des Industriegebietes zu suchen. Der noch nicht abgeschlossene Bauantrag zur Errichtung einer Fahrsiloanlage in Dorsfeld ruht zur Zeit. Beschlussvorlage 168.06 Seite 2