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Beschlussvorlage (3. Anlage zur V 571/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3, Seite 1 von 6 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Hallenbad, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Hallenbad, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung 1988 findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie die kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Anlage 3, Seite 2 von 6 EUR 1. Grundstück Liblar 3.084 m² à EUR 28,13 86.725,33 2. Bauwerke einschl. Becken Liblar (Baujahr 2. Hj. 1978) Restbuchwert 596.767,24 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung Restbuchwert 1.700,75 Die Abschreibungen auf abschreibungsfähige Anlagen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 5 und 50 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG) und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt. Umlaufvermögen Vorräte Eine Vorratsbewirtschaftung bestand am Bilanzstichtag nicht. Forderungen Die Forderungen wurden generell zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen ausstehende Nutzungsvergütungen. Zweifelhafte Forderungen wurden in Höhe des Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Forderungen gegen andere Betriebszweige Sie bestehen gegen die Betriebszweige Wasserversorgung und Freibäder. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Die Bilanzierung ist deckungsgleich. Forderungen gegen die Stadt/andere Eigenbetriebe Im Berichtsjahr sind ausschließlich Forderungen an die Stadt zu verzeichnen. Davon entfallen EUR 14.593,00 auf einen Anfang Januar 2006 eingegangenen Teil-Verlustausgleich für 1999. Stammkapital Gem. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Hallenbad kein Stammkapital gebildet. Rücklagen Die allgemeine Rücklage wurde mit den eingezahlten Beträgen bewertet. Zweckgebundene Rücklagen wurden in Höhe der erhaltenen Landes- und Kreiszuschüsse für den Bau des Hallenbades (in 1976 EUR 204.516,75; in 1978 EUR 255.645,94) bilanziert. Anlage 3, Seite 3 von 6 Auflösungen zur Minderung des Abschreibungsaufwandes werden auf Grund der vorgeschriebenen Substanzerhaltung des Betriebes nicht vorgenommen. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Hallenbad, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt EUR 35.305,55 (i. Vj.: EUR 30.806,62). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für nicht abgerechnete Kosten der Abschlussprüfung und Steuerberatung, für interne Aufwendungen der Jahresabschlusserstellung, für noch nicht angetretenen Urlaub der Mitarbeiter, Jubiläumsvergütungen und Beihilfen für Beamte sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach, feststehen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Kredite im Giroverkehr sowie Darlehen mit längeren Laufzeiten als einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Darlehen sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen bestehen gegenüber den Betriebszweigen Heizkraftwerk und Abwasserbeseitigung aus dem gegenseitigen Zahlungsverkehr im Kontokorrent. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt/anderen Eigenbetrieben betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt. Diese resultieren aus der Abrechnung der Frühschwimmer in der Schul-Schwimmhalle Lechenich. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 3, Seite 4 von 6 Der Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus im Voraus vereinnahmten Mieterträgen. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Eintrittskarten belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 31.730,08 (i. Vj.: EUR 35.591,68). In den sonstigen betrieblichen Erträgen schlagen sich insbesondere die Aufwandserstattungen der Stadt für Schulen und Vereine nieder (EUR 241.620,86; i. Vj.: EUR 241.487,02). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 3.916,39 (i. Vj.: EUR 38,22) enthalten. Davon entfallen u. a. auf die Auflösung einer Einzelwertberichtigung EUR 3.026,28 und auf die Auflösung von sonstigen Rückstellungen EUR 889,89. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 2.439,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen auf Grund der geänderten Basis des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes eines Pensionärs. Im Abschreibungsaufwand schlägt sich der betriebsgewöhnliche Werteverzehr der Anlagen nieder. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Instandhaltungen, Versicherungsprämien und die Verwaltungskostenumlage. Für die Instandhaltung der Betriebsanlagen wurden EUR 71.955,29 (i. Vj.: EUR 118.090,98) verausgabt. Ursache für den hohen Aufwand im Vorjahr war die erforderliche Dachsanierung. Der Zinsaufwand betrifft den Einsatz von Finanzierungskrediten. IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Beschäftigte Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: 2005 Arbeiter Beamte Angestellte 4,28 0,28 3,24 7,80 2004 4,28 0,28 2,90 7,46 Anlage 3, Seite 5 von 6 Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef Ausgeübter Beruf SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/ Die Grünen STV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche Roland Klinkhammer Erster Betriebsleiter/Werkleiter Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Anlage 3, Seite 6 von 6 VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Hallenbad schließt mit einem Jahresverlust von EUR 301.620,93 (i. Vj.: EUR 332.527,34) ab. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen, den Jahresverlust mit EUR 301.620,93 aus Mitteln der Stadt/des Betriebszweiges Wasserversorgung abzudecken, alternativ auf neue Rechnung vorzutragen. Hierzu wird im Einzelnen auf die Erläuterungen im Lagebericht für diesen Betriebszweig verwiesen. Erftstadt, den 28. Juli 2006 ………………………………………. (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter …………………………………. (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter