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Beschlussvorlage (Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V.) Beschlussvorlage (Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 584/2006 Az.: 8223 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.08.2006 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 23.08.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 14.09.2006 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 27.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Überlassung eines Grundstückes im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e.V. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan auf der Ausgabe- und Einnahmeseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2006 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt dem Bogensportclub (BSC) Erftstadt 1978 e.V. mit Sitz in Weilerswist eine Teilfläche von ca. 18.000 qm aus den städtischen Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 384,385 und 388 zur Ausübung des Bogensportes inklusive Förderung der Jugendarbeit in Erftstadt. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2006 und endet am 30.09.2036. Es verlängert sich um weitere 10 Jahre, wenn es nicht sechs Monate vor Zeitablauf gekündigt wird. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben; der BSC hat jedoch alle jährlich anfallenden Nebenkosten (u.a. Grundsteuer, Versicherung, Wasser-, Kanalgebühren, Strom) zu tragen. Die Baukosten einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen, und die Kosten der Herrichtung sowie der Unterhaltung (Pflege) des Grundstückes und der geplanten Anlagen erfolgt übernimmt der BSC. Die Stadt trägt keine weiteren Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Anlage, es sei denn es wird ein Zuschuss zum Vereinsheim gem. Zuschussrichtlinien gewährt. Die Stadt Erftstadt ist von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen. Die Bebauung und die Bepflanzungen einschließlich der Einfriedungen sind vorab mit der Stadt Erftstadt abzustimmen. Begründung: Mit Schreiben vom 26.07.2006 hat der BSC Erftstadt den Antrag gestellt, dem Verein im Römerhofpark ein geeignetes Grundstück zur Ausübung des Bogensportes zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Flächen im Römerhofpark für sportliche Zwecke entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Auch der für diesen Bereich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan, der im Frühjahr diesen Jahres in den städtischen Gremien diskutiert wurde, sieht eine Nutzung der betreffenden Fläche für den Bogensport vor. Der BSC hat die dem Antrag beigefügte Planung im Vorfeld seiner Bewerbung mit der Verwaltung abgestimmt. Die Planung fügt sich harmonisch in das Gesamtkonzept für den Römerhofpark ein. Aus Sicherheitsgründen muss die Anlage mit einem Zaun versehen werden. Durch eine Eingrünung wird allerdings erreicht, dass der Charakter des Landschaftsparkes nicht beeinträchtigt wird. Neben der Überlassung des Grundstücks sowie ggf. eines Zuschusses gem. den städtischen Richtlinien für den Bau eines Vereinheimes entstehen der Stadt keine weiteren Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung der Anlage. Das Grundstück wird vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Dieser hat ebenfalls die Kosten für den Anschluss an die Wasserversorgung getragen. Der Wert des Grundstücks sowie die Kosten für den Anschluss an die Wasserversorgung betragen ca. 60.000,- €. Nach dem Mieter-Vermieter-Modell ist ab dem Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von 3.300,- € im Haushalt zur Verfügung zu stellen. (Bösche) -2-