Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Budget W 501
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung 2006
Produkt
Nr.: 04.50.01.01
Produkt: Sozialhilfe nach SGB XII
PGrp: Sozialhilfe nach SGB X II
Pverantwortung: 50
Pber: Soziale Hilfen
Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kurzbeschreibung des Produktes
Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und in anderen
Lebenslagen nach dem Sozialgesetzbuch X II ( Kapitel 3,4,5,7 und 9 ).
Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Sicherstellung des gesetzlichen Leistungsanspruches nach dem SGB X II wie:
- Sicherung des Grundbedarfs des täglichen Lebens, z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung,
Heizung, Hausrat, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse u.a. durch laufende und einmalige
Leistungen, Hilfen bei häuslichen Verrichtungen, Übernahme von Bestattungskosten und
Vermittlung der Schuldnerberatung;
- Leistung von persönlicher und finanzieller Hilfe bei Krankheit, Behinderung und
Pflegebedürftigkeit sowie in sonstigen besonderen Lebenslagen
Zielgruppe
Einkommensschwache, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen
Leistungsumfang
209 Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
50 Anträge auf Übernahme von Zahlungsrückständen bzgl.Miet- und Energiekostenrückständen,
10 Fälle Hilfe bei Krankheit,
150 Fälle Hilfe bei Behinderung ( Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose ),
60 Fälle Hilfe für Pflegebedürftige,
Quantität, Qualität, Zielerreichung
Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
Entwicklung der Fallzahlen,
Kundenzufriedenheit,
Interkommunaler Vergleich,
Personaleinsatz,
Vermeidung von Fehlern bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen
Mittel der Qualitätssicherung:
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessene Aufgabenverteilung,
- ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen,
- Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern,
- Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für die Controllingberichte:
- Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und
Ausgaben betrachtet werden.
Erläuterungen
Personal- und Sachkosten für alle Hilfearten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen. Die
Kosten für Hilfen nach SGB X II werden vom REK erstattet.
Budgetierte Ausgaben im Unterabschnitt 400 bzw. dem Teilbudget W 501 sind Sachkosten für
die Produkte der Teilbudgets W 504, W 505 und W 506, in denen aus haushaltsrechtlichen
Gründen keine Personal- und Sachkosten bereitgestellt und bewirtschaftet werden dürfen.
Personalkosten sind nicht budgetiert.
Abweichende / Weitere Vereinbarungen
Keine
Erftstadt, den 01.08.2006