Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Budget W 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2006 Produkt Nr.: 04.50.01.01 Produkt: Sozialhilfe nach SGB XII PGrp: Sozialhilfe nach SGB X II Pverantwortung: 50 Pber: Soziale Hilfen Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Gewährung von persönlicher und finanzieller Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und in anderen Lebenslagen nach dem Sozialgesetzbuch X II ( Kapitel 3,4,5,7 und 9 ). Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Sicherstellung des gesetzlichen Leistungsanspruches nach dem SGB X II wie: - Sicherung des Grundbedarfs des täglichen Lebens, z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Heizung, Hausrat, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse u.a. durch laufende und einmalige Leistungen, Hilfen bei häuslichen Verrichtungen, Übernahme von Bestattungskosten und Vermittlung der Schuldnerberatung; - Leistung von persönlicher und finanzieller Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit sowie in sonstigen besonderen Lebenslagen Zielgruppe Einkommensschwache, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen Leistungsumfang 209 Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 50 Anträge auf Übernahme von Zahlungsrückständen bzgl.Miet- und Energiekostenrückständen, 10 Fälle Hilfe bei Krankheit, 150 Fälle Hilfe bei Behinderung ( Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose ), 60 Fälle Hilfe für Pflegebedürftige, Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Entwicklung der Fallzahlen, Kundenzufriedenheit, Interkommunaler Vergleich, Personaleinsatz, Vermeidung von Fehlern bei der Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen Mittel der Qualitätssicherung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen, - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controllingberichte: - Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden. Erläuterungen Personal- und Sachkosten für alle Hilfearten sind ganz von der Stadt Erftstadt zu tragen. Die Kosten für Hilfen nach SGB X II werden vom REK erstattet. Budgetierte Ausgaben im Unterabschnitt 400 bzw. dem Teilbudget W 501 sind Sachkosten für die Produkte der Teilbudgets W 504, W 505 und W 506, in denen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Personal- und Sachkosten bereitgestellt und bewirtschaftet werden dürfen. Personalkosten sind nicht budgetiert. Abweichende / Weitere Vereinbarungen Keine Erftstadt, den 01.08.2006