Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Budget W 501
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung 2006
Produkt
Nr.: 04.50.01.02
Produkt: Sonstige soziale Hilfen
PGrp: Sonstige soziale Hilfen
PVerantwortung: 50
Pber: Soziale Hilfen
Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kurzbeschreibung des Produktes
- Vergünstigungen für Einkommensschwache mittels Erftstadt-Card,
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht,
- Befreiung von den Telefongrundgebühren,
- Anträge für Schwerbehindertenausweise und deren Verlängerung bzw. Änderung,
- Beratung von Personen, die keinen Anspruch auf o.a. Leistungen, möglicherweise aber Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben.
Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Sicherstellung des Leistungsanspruchs nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen,
Satzungen und Beschlüssen
Zielgruppe
Einkommensschwache, arbeitssuchende, schwerbehinderte oder sonstige Personen
Leistungsumfang
500 Fälle Erftstadt-Card,
350 Fälle Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht, entfällt ab 04/2005
250 Fälle Befreiung von den Telefongrundgebühren,
650 Fälle Anträge auf bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
150 Fälle Blindengeld
Quantität, Qualität, Zielerreichung
Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
- Fallzahlen,
- Ausgaben und Einnahmen,
- Personaleinsatz,
- Interkommunaler Vergleich,
- Kundenzufriedenheit
Mittel der Qualitätssicherung:
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen,
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessene Aufgabenverteilung,
- ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen,
- Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern,
- Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für die Controllingberichte:
Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar
sind.
Erläuterungen
Die Ausgaben für die Erftstadt-Card gehen zu Lasten des städtischen Haushalts.
Abweichende / Weitere Vereinbarungen
keine
Erftstadt, den 01.08.2006