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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006)

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Stadt Erftstadt Budget W 501 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2006 Produkt Nr.: 04.50.01.02 Produkt: Sonstige soziale Hilfen PGrp: Sonstige soziale Hilfen PVerantwortung: 50 Pber: Soziale Hilfen Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes - Vergünstigungen für Einkommensschwache mittels Erftstadt-Card, - Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht, - Befreiung von den Telefongrundgebühren, - Anträge für Schwerbehindertenausweise und deren Verlängerung bzw. Änderung, - Beratung von Personen, die keinen Anspruch auf o.a. Leistungen, möglicherweise aber Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben. Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Sicherstellung des Leistungsanspruchs nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Beschlüssen Zielgruppe Einkommensschwache, arbeitssuchende, schwerbehinderte oder sonstige Personen Leistungsumfang 500 Fälle Erftstadt-Card, 350 Fälle Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht, entfällt ab 04/2005 250 Fälle Befreiung von den Telefongrundgebühren, 650 Fälle Anträge auf bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen 150 Fälle Blindengeld Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: - Fallzahlen, - Ausgaben und Einnahmen, - Personaleinsatz, - Interkommunaler Vergleich, - Kundenzufriedenheit Mittel der Qualitätssicherung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand der Zahl erfolgreicher Rechtsmittel (Widersprüche, Klagen) im Verhältnis zu den Fallzahlen, - ausreichende Personalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen, - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controllingberichte: Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind. Erläuterungen Die Ausgaben für die Erftstadt-Card gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. Abweichende / Weitere Vereinbarungen keine Erftstadt, den 01.08.2006