Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Budget W 504
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung 2006
Produkt
Nr.: 04.50.04.01
Produkt: Finanzielle Flüchtlingshilfen:
Hilfen zum Lebensunterhalt,bei Krankheit, Schwangerschaft
und Geburt
PGrp: Flüchtlingshilfen
PVerantwortung: 50
Pber: Soziale Hilfen
Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kurzbeschreibung des Produktes
Hilfen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Gewährleistung der Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zielgruppe
Vom Land zugewiesene ausländische Flüchtlinge, die den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung nicht aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten sicherstellen können.
Leistungsumfang
Ca. 130 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für
ca. 45 Personen werden Erstattungen des Landes erwartet.
Quantität, Qualität, Zielerreichung
Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
- Entwicklung der Fallzahlen,
- Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben,
- Kundenzufriedenheit,
- Anzahl der begründeten Beschwerden über die Leistungsumstände und den Leistungsumfang
Mittel der Qualitätssicherung:
- Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand abgewickelter Rechtsmittelverfahren
differenziert nach Widersprüchen und Klagen, sowie Erfolgsquote.
- ausreichende Personalausstattung,
- angemessene Aufgabenverteilung,
- ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen,
- Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern,
- Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen
Kennzahl für die Controllingberichte:
- Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind.
Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und
Ausgaben betrachtet werden.
Erläuterungen
Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind die finanziellen Aufwendungen hier in vollem Umfang von
der Stadt zu tragen.
Das Land erstattet für Asylbewerber pro Person und Jahr 3.957 €. Für geduldete ausländische
Flüchtlinge gibt es keine Erstattung.
Die Ausgaben sind abhängig von der Zahl der Personen im Leistungsbezug und der Art der zu
gewährenden Leistung; die Einnahmen richten sich nach der Zahl der Personen, für die wir
Erstattungen des Landes erhalten.
Mehrkosten
- bei der Krankenhilfe,
- durch Leistungen nach § 2 AsylbLG ( entsprechend BSHG ), so weit sie höher als einkalkuliert sind
und Mindereinnahmen
- durch Abnahme der Zahl der abrechenbaren Personen
können dazu führen, dass in diesem Teilbudget überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden
müssen.
Abweichende / Weitere Vereinbarungen
Keine
Erftstadt, den 01.08.2006