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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 577/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Budget W 504 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung 2006 Produkt Nr.: 04.50.04.01 Produkt: Finanzielle Flüchtlingshilfen: Hilfen zum Lebensunterhalt,bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt PGrp: Flüchtlingshilfen PVerantwortung: 50 Pber: Soziale Hilfen Gremium des Rates: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kurzbeschreibung des Produktes Hilfen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Ziele für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Gewährleistung der Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zielgruppe Vom Land zugewiesene ausländische Flüchtlinge, die den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung nicht aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten sicherstellen können. Leistungsumfang Ca. 130 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für ca. 45 Personen werden Erstattungen des Landes erwartet. Quantität, Qualität, Zielerreichung Kriterien mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: - Entwicklung der Fallzahlen, - Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, - Kundenzufriedenheit, - Anzahl der begründeten Beschwerden über die Leistungsumstände und den Leistungsumfang Mittel der Qualitätssicherung: - Gewährleistung der Rechtmäßigkeit gemessen anhand abgewickelter Rechtsmittelverfahren differenziert nach Widersprüchen und Klagen, sowie Erfolgsquote. - ausreichende Personalausstattung, - angemessene Aufgabenverteilung, - ausreichende Einarbeitung, Aus- und Fortbildung sowie Motivation der MitarbeiterInnen, - Aufstiegsmöglichkeiten, um langen Verbleib der MitarbeiterInnen und damit hohe Arbeitsqualität im Amt zu sichern, - Vermeidung langfristiger Arbeitsüberlastungen Kennzahl für die Controllingberichte: - Für Steuerungszwecke ungeeignet, da Fallzahlen und Kosten pro Fall nicht beeinflussbar sind. Hilfsweise können Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den Fallzahlen, Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden. Erläuterungen Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind die finanziellen Aufwendungen hier in vollem Umfang von der Stadt zu tragen. Das Land erstattet für Asylbewerber pro Person und Jahr 3.957 €. Für geduldete ausländische Flüchtlinge gibt es keine Erstattung. Die Ausgaben sind abhängig von der Zahl der Personen im Leistungsbezug und der Art der zu gewährenden Leistung; die Einnahmen richten sich nach der Zahl der Personen, für die wir Erstattungen des Landes erhalten. Mehrkosten - bei der Krankenhilfe, - durch Leistungen nach § 2 AsylbLG ( entsprechend BSHG ), so weit sie höher als einkalkuliert sind und Mindereinnahmen - durch Abnahme der Zahl der abrechenbaren Personen können dazu führen, dass in diesem Teilbudget überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden müssen. Abweichende / Weitere Vereinbarungen Keine Erftstadt, den 01.08.2006