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Beschlussvorlage (Wertgrenzen für Ausschreibungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wertgrenzen für Ausschreibungen) Beschlussvorlage (Wertgrenzen für Ausschreibungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 346/2007 Az.: Amt: - 14 BeschlAusf.: - Datum: 10.07.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.11.2007 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 28.11.2007 Betriebsausschuss Stadtwerke 05.12.2007 Rechnungsprüfungsausschuss 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Wertgrenzen für Ausschreibungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.10.2007 Beschlussentwurf: 1. Eine grundlegende Erhöhung der durch den Rat der Stadt Erftstadt am 15.12.2003 / 21.12.2004 beschlossenen Wertgrenzen für Ausschreibungsverfahren (stadteigene Vergaberichtlinie) erfolgt derzeit nicht. 2. Die vorgeschlagenen Anpassungen im niedrigen Wertbereich werden als Änderung der Vergaberichtlinien beschlossen. Begründung: Zu 1. Die Ausschreibungsgrenzen bei der Stadt Erftstadt für öffentliche Ausschreibungen (ab 50.000 € bei VOB-Hauptgewerke, ab 30.000 € bei Ausbaugewerken) haben sich sehr gut bewährt. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf für diesbezügliche Änderungen. Insbesondere im Hinblick auf • eine weiterhin sparsame Mittelbewirtschaftung • Korruptionsprävention (keine zentrale Vergabestelle vorhanden) • Sicherstellung gleicher Wettbewerbschancen, auch im regionalen Bereich sollte von einer Erhöhung der Betragsgrenzen , wie sie aufgrund des ministerialen Erlasses vom 22.03.2006 möglich wäre, abgesehen werden. Auch im Interesse kleinerer und mittlerer Unternehmen wird keine Notwendigkeit gesehen, Wettbewerb einzuschränken. Zu 2. Eine moderate Anpassung für freihändige Auftragsvergaben im niedrigen Wertbereich von 5.000 € (VOL-Leistungen) bzw. 7.500 € (VOB-Leistungen Ausbaugewerke) auf jeweils 10.000 € dient ausschließlich einer praxisnahen Handhabung der Abläufe im Tagesgeschäft und wird seitens der Verwaltung empfohlen. Auf die beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes wird im übrigen verwiesen. (Bösche) -2-