Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2007
Az.:
Amt: - 14 BeschlAusf.: - Datum: 10.07.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
15.11.2007
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
28.11.2007
Betriebsausschuss Stadtwerke
05.12.2007
Rechnungsprüfungsausschuss
13.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Wertgrenzen für Ausschreibungen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.10.2007
Beschlussentwurf:
1. Eine grundlegende Erhöhung der durch den Rat der Stadt Erftstadt am 15.12.2003 /
21.12.2004 beschlossenen Wertgrenzen für Ausschreibungsverfahren (stadteigene
Vergaberichtlinie) erfolgt derzeit nicht.
2. Die vorgeschlagenen Anpassungen im niedrigen Wertbereich werden als Änderung der
Vergaberichtlinien beschlossen.
Begründung:
Zu 1.
Die Ausschreibungsgrenzen bei der Stadt Erftstadt für öffentliche Ausschreibungen (ab 50.000 €
bei VOB-Hauptgewerke, ab 30.000 € bei Ausbaugewerken) haben sich sehr gut bewährt. Es
besteht derzeit kein Handlungsbedarf für diesbezügliche Änderungen. Insbesondere im Hinblick
auf
• eine weiterhin sparsame Mittelbewirtschaftung
• Korruptionsprävention (keine zentrale Vergabestelle vorhanden)
• Sicherstellung gleicher Wettbewerbschancen, auch im regionalen Bereich
sollte von einer Erhöhung der Betragsgrenzen , wie sie aufgrund des ministerialen Erlasses vom
22.03.2006 möglich wäre, abgesehen werden. Auch im Interesse kleinerer und mittlerer
Unternehmen wird keine Notwendigkeit gesehen, Wettbewerb einzuschränken.
Zu 2.
Eine moderate Anpassung für freihändige Auftragsvergaben im niedrigen Wertbereich von 5.000 €
(VOL-Leistungen) bzw. 7.500 € (VOB-Leistungen Ausbaugewerke) auf jeweils 10.000 € dient
ausschließlich einer praxisnahen Handhabung der Abläufe im Tagesgeschäft und wird seitens der
Verwaltung empfohlen.
Auf die beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes wird im übrigen verwiesen.
(Bösche)
-2-