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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2005 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 573/2006 Az.: 81 06-40 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.07.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 20.09.2006 Rechnungsprüfungsausschuss 12.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Jahresabschluss 2005 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.08.2006 Beschlussentwurf: 1. Der Jahresabschluss 2005, bestehend aus Bilanz und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 14.278,95 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Der Lagebericht mit der Jahresbilanz und der Jahreserfolgsrechnung für das Jahr 2005 sind als Anlagen und entsprechend der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BFJM OHG, 50672 Köln, beigefügt. Entsprechend der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll der erwirtschaftete Jahresverlust in Höhe von 14.278,95 Euro auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Der Betriebszweig Heizkraftwerk rechnet gegenüber den Kunden nicht mit festen Entgelten ab, sondern den Kunden werden entsprechend der abgeschlossenen Versorgungsverträge die individuellen aufwandsbezogenen Kosten in Rechnung gestellt. Aufgrund des bis zum Jahr 2006 geltenden Umlageschlüssels für Verwaltungskosten sowie der Kosten zur Jahresabschlussprüfung, ist im Jahr 2005 - ähnlich wie im Vorjahr- ein geringer Verlust entstanden. Für das Jahr 2006 wurde die Preisregelung jedoch entsprechend angepasst und es wird sich ein Ausgleich ergeben. Der durchschnittliche Abgabepreis (netto) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren folgendermaßen entwickelt: 1997 = 0,0480 Euro/kWh 1998 = 0,0482 Euro/kWh 1999 = 0,0378 Euro/kWh 2000 = 0,0566 Euro/kWh 2001 = 0,0583 Euro/kWh 2002 = 0,0533 Euro/kWh 2003 = 0,0571 Euro/kWh 2004 = 0,0512 Euro/kWh 2005 = 0,0589 Euro/kWh Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Bilanz zum 31.12.2005 Gewinn- und Verlustrechnung 2005 Anhang für das Geschäftsjahr 2005 Lagebericht 2005 Abschlusstestat 2005 (Bösche) -2-