Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3, Seite 1 von 5
Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2005
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch,
wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die
Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung,
soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber
dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf
Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die
Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag
31.12.2005 sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach
der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 10 und 25 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (§ 6 (2)
EStG) und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt.
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Umlaufvermögen
Vorräte
Eine Vorrätebewirtschaftung erfolgt auf Grund der gegebenen Struktur nicht.
Forderungen
Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Wärmelieferungen gem. Abnehmerverträge. Die zweifelhaften Forderungen betrugen EUR 6.087,61. Sie wurden nach Abzug
der Umsatzsteuer mit EUR 5.247,94 einzelwertberichtigt. Für allgemeine Ausfallrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % (= EUR 400,00) gebildet.
Forderungen an andere Betriebszweige
Sie bestehen gegen den Betriebszweig Hallenbad.
Forderungen an die Stadt/andere Eigenbetriebe
Hierbei handelt es sich um Wärmelieferungen an die Stadt.
Stammkapital
Lt. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Heizkraftwerk kein Stammkapital gebildet.
Rücklagen
Die allgemeine Rücklage setzt sich aus den erwirtschafteten Gewinnen seit Bildung des Sondervermögens (01.01.1989) zusammen.
Verlustvortrag
Der Jahresfehlbetrag 2004 wird gem. Ratsbeschluss vom 20.12.2005 auf neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, handelt es sich
teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen.
Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB
ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht
und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet.
Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt
EUR 13.458,67 (i. Vj.: EUR 12.302,37).
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Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für nicht abgerechnete Kosten der Jahresabschlussprüfung, interne Aufwendungen der Jahresabschluss-Erstellung, erwartete zukünftige Beihilfen für Beamte sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach, feststehen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden und Risiken,
die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Hinsichtlich der Fristigkeiten wird auf den
Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich Darlehen einschließlich Zinsabgrenzung zur periodenmäßigen Erfassung der Jahresaufwendungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum
Bilanzstichtag nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen betreffen die Wasserversorgung
und die Abwasserbeseitigung. Sie ergeben sich aus dem laufenden Abrechnungsverkehr.
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Von den Umsatzerlösen entfallen EUR 93.530,27 (i. Vj.: EUR 76.043,51) auf Wärmelieferungen an das Hallenbad und EUR 171.887,24 (i. Vj.: EUR 146.859,88) auf Wärmelieferungen an Fremdabnehmer.
Personalkosten
Die Personalkosten betragen EUR 22.565,43 (i. Vj.: EUR 17.604,27). Der Beschäftigtenstand
ist unter Abschn. V "Sonstige Angaben" dargestellt. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 493,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen auf Grund der geänderten Basis des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes eines Pensionärs.
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Abschreibungsaufwand
Im Abschreibungsaufwand schlägt sich der betriebsgewöhnliche Wertverzehr der Anlagen
nieder. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind EUR 5.247,94 periodenfremd. Sie
betreffen die Zuführung zur Einzelwertberichtigung.
IV.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
V.
Sonstige Angaben
Beschäftigte
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug:
2005
Beamte
Angestellte
Arbeiter
2004
0,04
0,36
0,02
0,42
Organe
Betriebsausschuss/Werksausschuss
Vorsitzender:
1. stellv. Vorsitzender:
2. stellv. Vorsitzender:
Kukla, Kurt
Siebolds, Claudia
Henseler, Johannes
Schriftführerin:
1. stellv. Schriftführerin:
2. stellv. Schriftführerin:
3. stellv. Schriftführerin:
Schneider, Marianne
Gorges-Giel, Margret
Stein, Heike
Stegh, Brigitte
Ordentliche Mitglieder:
CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion
SB Gladow, Stefan
SB Haarhoff, Marga
STV Kreutner, Günter
STV Morgen, Patrick
STV Mörs, Heinz
STV Wirtz, Klaus
STV Hannig, Dirk
SB Wildenburg, Josef
Ausgeübter Beruf
Freier Handelsvertreter
Unbekannt
Beamter
Kommunaler Arbeitnehmer
Pensionär
Leitender Angestellter
Pensionär
Lehrer
0,04
0,30
0,02
0,36
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SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/
Die Grünen
StV Arens, Heinz
STV Henseler, Johannes
STV Kukla, Kurt
STV Siebolds, Claudia
STV Sindermann, Hans
SB Wißmann, Heinz Willi
STV Zeller, Ulrike
Rentner
Selbständiger Kfz-Meister
Pensionär
Beamtin
Unternehmensberater
Pensionär
Lehrerin
Beschäftigtenvertreter:
Kloiber, Manfred
Süß, Hans Theodor
Betriebsleitung/Werkleitung:
Ernst-Dieter Bösche,
Roland Klinkhammer,
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
Betriebsleiter/Technischer Werkleiter
Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
VI.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Heizkraftwerk schließt mit einem Jahresverlust von EUR 14.278,95
(i. Vj.: EUR 7.603,84) ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Erftstadt, den 28. Juli 2006
………………………………………….
(Bösche)
Erster Betriebsleiter/Werkleiter
……………………………………….
(Klinkhammer)
Betriebsleiter/Techn. Werkleiter