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Beschlussvorlage (3. Anlage zur V 573/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 3, Seite 1 von 5 Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2005 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, für das Geschäftsjahr 2005 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. Fassung vom 01. Juni 1988 aufgestellt. Der Betriebszweig macht von der Übergangsregelung des Artikel 21 Abs. 2 des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW Gebrauch, wonach für 2005 nach dem bisherigen Recht berichtet werden darf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung findet das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung des Jahresabschlusses der großen Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit folgenden Ausnahmen: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Erftstadt werden Pensionsund Beihilfeverpflichtungen seit 2005 von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet. Diesen Berechnungen liegen z. T. andere Parameter zugrunde, insbesondere wird - gegenüber dem bisher verwendeten Zinssatz von 6 % - ein Rechnungszins von 5 % verwendet. Auf Grund der Verwendung des ab 2005 angesetzten realistischeren Zinssatzes haben sich die Beihilferückstellungen bzw. Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2005 sowie der kumulierten Abschreibungen zum Stichtag 31.12.2005 sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über Nutzungsdauern zwischen 10 und 25 Jahren vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (§ 6 (2) EStG) und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Abgang behandelt. Anlage 3, Seite 2 von 5 Umlaufvermögen Vorräte Eine Vorrätebewirtschaftung erfolgt auf Grund der gegebenen Struktur nicht. Forderungen Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Wärmelieferungen gem. Abnehmerverträge. Die zweifelhaften Forderungen betrugen EUR 6.087,61. Sie wurden nach Abzug der Umsatzsteuer mit EUR 5.247,94 einzelwertberichtigt. Für allgemeine Ausfallrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % (= EUR 400,00) gebildet. Forderungen an andere Betriebszweige Sie bestehen gegen den Betriebszweig Hallenbad. Forderungen an die Stadt/andere Eigenbetriebe Hierbei handelt es sich um Wärmelieferungen an die Stadt. Stammkapital Lt. § 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt wurde für den Betriebszweig Heizkraftwerk kein Stammkapital gebildet. Rücklagen Die allgemeine Rücklage setzt sich aus den erwirtschafteten Gewinnen seit Bildung des Sondervermögens (01.01.1989) zusammen. Verlustvortrag Der Jahresfehlbetrag 2004 wird gem. Ratsbeschluss vom 20.12.2005 auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Bei den Beschäftigten der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Heizkraftwerk, handelt es sich teilweise um Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Artikel 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Die wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen insgesamt EUR 13.458,67 (i. Vj.: EUR 12.302,37). Anlage 3, Seite 3 von 5 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für nicht abgerechnete Kosten der Jahresabschlussprüfung, interne Aufwendungen der Jahresabschluss-Erstellung, erwartete zukünftige Beihilfen für Beamte sowie andere Aufwendungen, die dem Grunde, jedoch nicht der Höhe nach, feststehen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Hinsichtlich der Fristigkeiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich Darlehen einschließlich Zinsabgrenzung zur periodenmäßigen Erfassung der Jahresaufwendungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Betriebszweigen betreffen die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Sie ergeben sich aus dem laufenden Abrechnungsverkehr. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Von den Umsatzerlösen entfallen EUR 93.530,27 (i. Vj.: EUR 76.043,51) auf Wärmelieferungen an das Hallenbad und EUR 171.887,24 (i. Vj.: EUR 146.859,88) auf Wärmelieferungen an Fremdabnehmer. Personalkosten Die Personalkosten betragen EUR 22.565,43 (i. Vj.: EUR 17.604,27). Der Beschäftigtenstand ist unter Abschn. V "Sonstige Angaben" dargestellt. Von den Personalaufwendungen entfallen EUR 493,00 auf periodenfremde Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für Beihilfen auf Grund der geänderten Basis des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes eines Pensionärs. Anlage 3, Seite 4 von 5 Abschreibungsaufwand Im Abschreibungsaufwand schlägt sich der betriebsgewöhnliche Wertverzehr der Anlagen nieder. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Sonstige betriebliche Aufwendungen Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind EUR 5.247,94 periodenfremd. Sie betreffen die Zuführung zur Einzelwertberichtigung. IV. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Beschäftigte Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: 2005 Beamte Angestellte Arbeiter 2004 0,04 0,36 0,02 0,42 Organe Betriebsausschuss/Werksausschuss Vorsitzender: 1. stellv. Vorsitzender: 2. stellv. Vorsitzender: Kukla, Kurt Siebolds, Claudia Henseler, Johannes Schriftführerin: 1. stellv. Schriftführerin: 2. stellv. Schriftführerin: 3. stellv. Schriftführerin: Schneider, Marianne Gorges-Giel, Margret Stein, Heike Stegh, Brigitte Ordentliche Mitglieder: CDU-Fraktion/F.D.P-Fraktion SB Gladow, Stefan SB Haarhoff, Marga STV Kreutner, Günter STV Morgen, Patrick STV Mörs, Heinz STV Wirtz, Klaus STV Hannig, Dirk SB Wildenburg, Josef Ausgeübter Beruf Freier Handelsvertreter Unbekannt Beamter Kommunaler Arbeitnehmer Pensionär Leitender Angestellter Pensionär Lehrer 0,04 0,30 0,02 0,36 Anlage 3, Seite 5 von 5 SPD-Fraktion/FRAKTION Bündnis 90/ Die Grünen StV Arens, Heinz STV Henseler, Johannes STV Kukla, Kurt STV Siebolds, Claudia STV Sindermann, Hans SB Wißmann, Heinz Willi STV Zeller, Ulrike Rentner Selbständiger Kfz-Meister Pensionär Beamtin Unternehmensberater Pensionär Lehrerin Beschäftigtenvertreter: Kloiber, Manfred Süß, Hans Theodor Betriebsleitung/Werkleitung: Ernst-Dieter Bösche, Roland Klinkhammer, Erster Betriebsleiter/Werkleiter Betriebsleiter/Technischer Werkleiter Hinsichtlich der Organbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. VI. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Heizkraftwerk schließt mit einem Jahresverlust von EUR 14.278,95 (i. Vj.: EUR 7.603,84) ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Erftstadt, den 28. Juli 2006 …………………………………………. (Bösche) Erster Betriebsleiter/Werkleiter ………………………………………. (Klinkhammer) Betriebsleiter/Techn. Werkleiter