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Beschlussvorlage (Gentechnikfreie Zone)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
06.02.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Gentechnikfreie Zone) Beschlussvorlage (Gentechnikfreie Zone)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.1 / Liegenschaften Az.:24.1/Simons TOP Drs.-Nr.: 10.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 06.02.2007 15.01.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gentechnikfreie Zone X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Umweltausschusses, zukünftig auf städtischen Flächen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszuschließen. Diese Auflage soll zukünftig in die entsprechenden Pachtverträge aufgenommen werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Auf Grund einer Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO hat sich der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2006 mit dem Thema Gentechnik und Landwirtschaft befasst (Drucksachen-Nr.: 33.06) und die Empfehlung ausgesprochen, zukünftig auf städtischen Flächen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszuschließen. Diese Auflage soll zukünftig in die entsprechenden Pachtverträge aufgenommen werden. Die städtischen Ackerflächen im gesamten Stadtgebiet wurden zuletzt am 11.11.2001 auf die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet, folglich steht die nächste Neuverpachtung der städtischen Ackerparzellen 2010 an. Eine entsprechende Formulierung, die im Pachtvertrag zukünftig aufgenommen werden soll, wird in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Stadt Kerpen kurzfristig erarbeitet. Die Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf wird empfohlen. Beschlussvorlage 10.07 Seite 2