Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
41 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Zwischenbericht zum Frauenförderplan 2005-2007 (1. Fortschreibung)
Der Zwischenbericht informiert über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des
Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt 2005 – 2007 (1. Fortschreibung nach dem
Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) sowie den Stand der Zielerreichung zum
01.01.2007. Außerdem werden veränderte Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf die
Beschäftigungssituation von Frauen und Männern thematisiert und weiterer Handlungsbedarf
dargestellt.
1. Maßnahmen zur Frauenförderung
Fortbildung:
- Fortbildung für Frauen in Leitungspositionen
Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den weiblichen Führungskräftenachwuchs
wurde auf Anregung des Frauenbeirats erstmals mit Haushaltsmitteln, die der Rat 2005 zur
Verfügung gestellt hatte, durchgeführt. Es nahmen 17 Frauen an der hausinternen
Maßnahme, die sich über 3 Schulungstage und 4 zweistündige Schulungstermine mit
externer Trainerin bis Ende 2006 erstreckte, teil. Inhalte waren: KundInnenorientierung,
Gesprächsführung, Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement, Potenzialanalyse und
Profilbildung, Rolle und Aufgaben als Führungskraft, Teambildung und –entwicklung,
persönlicher Führungsstil –„weibliches Führungshandeln?“, Anforderungen an Frauen im
Spannungsfeld von Beruf, Familie und Idealen sowie bereichsübergreifende
Zusammenarbeit und Vernetzung.
Neben der Qualitätsentwicklung in der Führungsarbeit trug die Schulung insbesondere auch
zur Ermutigung von Frauen bei, selbstbewusst Leitungspositionen anzustreben. Die
Rückmeldung der Teilnehmenden aus dem Seminar bestätigte, dass frauenspezifische
Fortbildung einen unverzichtbaren Platz neben selbstverständlich erforderlicher allgemeiner
Fortbildung von Führungskräften einnimmt.
Darüber hinaus wurde ein eintägiger Workshop zum Thema Gender Mainstreaming in der
Stadtverwaltung angeboten, das sich an männliche und weibliche Führungskräfte richtete
und mit 16 Teilnehmenden stattfand. Ziel war es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, die
Interessen, Bedürfnisse und Lebenslagen von Frauen und Männern unter Berücksichtigung
von Alter, ethnischer Herkunft, sozialer Lage verstärkt für die gleichstellungsorientierte
Qualitätsverbesserung der Produkte und Dienstleistungen der Stadtverwaltung zu nutzen.
Inhaltliche Themenfelder waren u.a. Stadt- und Verkehrsplanung, kommunale
Gesundheitsvorsorge und jugend-, familien- und kulturpolitische Handlungsfelder.
Mit diesen Maßnahmen wurde einem ganz zentralem Anliegen des Frauenförderplans auf
dem Gebiet der Fortbildung (§ 9) Rechnung getragen. Die hier entwickelten Ansätze gilt es
bei künftigen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung städtischer Dienstleistungen sowie zur
Personalentwicklung einzubinden und fortzuführen.
Vereinbarkeit Beruf und Familie
-Teilzeitbeschäftigung
Bei der Stadt Erftstadt nehmen insbesondere Frauen Teilzeitbeschäftigung zwecks besserer
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) in
Anspruch. Die Teilzeitquote von weiblichen Beschäftigten ist mit 42 Prozent konstant
geblieben. An dem Anteil teilzeitbeschäftigter Männer hat sich mit fünf Prozent aller
Teilzeitbeschäftigten im Berichtszeitraum nichts verändert.
Eine Vielzahl von Teilzeitmodellen, in der die reine Halbtagstätigkeit am Vormittag nur eine
Variante neben Ganztagsbeschäftigung an ausgewählten Wochentagen und anderen
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Zeitmodellen ist, hat sich etabliert: Das Teilzeitbeschäftigungsvolumen variiert von der
hälftigen Arbeitszeit bis zu vollzeitnaher Stundenreduzierung auf 32 bis 37 Wochenstunden.
Teilzeitbeschäftigte bewegen sich zumeist so flexibel in ihrer Arbeitszeitgestaltung, dass sie
im Bedarfsfall auch immer wieder Termine außerhalb ihrer Regelarbeitszeit wahrnehmen.
Neben der gesetzlich abgesicherten Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen wird
inzwischen auch die Möglichkeit von Stundenreduzierungen aus anderen persönlichen
Gründen wahrgenommen. Diese Möglichkeit liegt durchaus im Mitarbeiter/inneninteresse
und ist häufig auch einer flexiblen Personaleinsatzplanung dienlich. Die Frage der Befristung
in diesen Fällen hat der Finanz- und Personalausschuss allerdings grundsätzlich abgelehnt.
Begründete Einzelfallentscheidungen hinsichtlich einer Befristung sollten aber weiterhin
getroffen werden.
- Beurlaubung/Elternzeit
Gegenwärtig sind ausschließlich weibliche Beschäftigte aus familiären Gründen beurlaubt
(d.h. in Elternzeit oder in Sonderurlaub wegen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen
Angehörigen). Zum Stichtag 01.01.2007 waren 33 Beschäftigte, d.h. weiterhin ca. 5 Prozent
der Gesamtzahl der Beschäftigten, beurlaubt. Bei der Stadtverwaltung beschäftigte Väter
nehmen die auch Ihnen offenstehenden Beurlaubungsmöglichkeiten bisher nur sehr
vereinzelt wahr. Es liegt noch keine Übersicht vor, ob und wie die neuen gesetzlichen
Möglichkeiten zur Nutzung der Elternzeit (v.a. Vätermonate, Aufteilung der Elternzeit
zwischen Mutter und Vater) bei der Stadt Erftstadt von Vätern wahrgenommen werden.
Im Sinne der Gleichstellungsorientierung ist der Anteil von Männern in Teilzeit und Elternzeit
zu fördern. Auf diesem Gebiet kann der öffentliche Dienst eine gesellschaftlichen
Vorbildfunktion übernehmen.
- Weitere Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Für weibliche und männliche Beschäftigte mit Elternpflichten – insbesondere für
Alleinerziehende – wäre es zudem entlastend und familienfreundlich, wenn sie ein
ausdifferenzierteres Angebot an Kinderbetreuung (auch für unter 3Jährige) – bei Bedarf auch
arbeitsplatznah – vorfänden. Weitere familienunterstützende Dienstleistungen, wie z.B.
Ferienbetreuung für Kinder, Notfallbetreuung bei Krankheit der Kinder oder deren
Betreuungspersonen sind hilfreich bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
sowie förderlich für die Motivation und Einsatzbereitschaft berufstätiger Eltern.
Im Rahmen der Aktivitäten des lokalen Bündnisses für Familien, dem auch Erftstadt 2006
beigetreten ist, sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Stadtverwaltung Erftstadt als
familienfreundlichen Betrieb zu zertifizieren. Der Zertifizierungsprozess ist mit externer
Beratung und Maßnahmeentwicklung durch die gemeinnützige Hertie-Stiftung
„familieundberuf““ verbunden. Finanzierungsmöglichkeiten sind noch zu klären. Im Rahmen
der Bündnisaktivitäten zur Stärkung von Familienfreundlichkeit in ortsansässigen Betrieben
könnte die Zertifizierung der Stadtverwaltung als familienfreundlich - ggf. im Verbund mit
anderen Erftstädter Unternehmen - große Vorbildwirkung und erhebliche Ausstrahlungskraft
entfalten.
Beschäftigte in der städtischen Gebäudereinigung
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien hat auf seiner
Sitzung am 05.04.2006 die Privatisierung der städtischen Gebäudereinigung beschlossen.
Damit wurde der Forderung von Frauenbeirat und Gleichstellungsstelle sowie Personalrat
nach Beibehaltung des Reinigungsdienstes in städtischer Eigenregie nicht entsprochen. Die
durch städtische Mitarbeiterinnen vorgenommene Gebäudereinigung soll in der Weise
privatisiert werden, dass beim Ausscheiden einer Mitarbeiterin die Stelle nicht neu besetzt
wird, sondern die Aufgabe auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftlichen Unternehmen
übertragen wird (s. Verwaltungsvorlage V 267/2006). Das bedeutet, dass die ca. 70 bei der
Stadt beschäftigten Reinigungskräfte zwar ihren Arbeitsplatz behalten, allerdings verstärkt
von Umsetzungen betroffen sind. Auf die mittelfristig negativen sozialen und wirtschaftlichen
Auswirkungen des Wegfalls des kommunalen Reinigungsbereiches auf Frauen, die auf
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Beschäftigung in den unteren Lohngruppen angewiesen sind, wurde in verschiedenen
Stellungnahmen der Gleichstellungsstelle hingewiesen (zuletzt in der Anlage 5 zu V
267/2006).
Zum 01.08.2007 wird die Gebäudereinigung nach europaweiter Ausschreibung für 37
städtische Objekte neu vergeben. Die Einhaltung von sozialen Mindeststandards mit
angemessene Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im privatisierten Reinigungsbereich
muss sich dabei künftig erweisen und ist zu überprüfen.
Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
Damit auch bei längerer Abwesenheit der Gleichstellungsbeauftragten (Krankheit, Urlaub)
den Vorgaben den §§ 17, 18 des LGG zu Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten
entsprochen werden kann und die Gleichstellungsbeauftragte im konkreten Fall die Belange
der Gleichstellung von Frauen und Männern geltend machen kann, ist es sinnvoll und
zweckmäßig eine Stellvertreterin zu bestellen. Dieser auch vom Städte- und Gemeindebund
NRW empfohlenen und inzwischen in den Kommunen des Landes üblichen Praxis wird sich
auch die Stadtverwaltung Erftstadt mit der Benennung einer Stellvertreterin in der 2.
Jahreshälfte 2007 anschließen.
2. Veränderte Rahmenbedingungen
Leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVÖD
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für Tariflich Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes (TVÖD) sieht erstmals eine leistungsabhängige Lohndifferenzierung ab 01.01.2007
vor.
Aus Gleichstellungssicht wird es wichtig sein, von vorne herein die Kriterien für
Leistungsprämien und –entgelte so zu gestalten, dass sie diskriminierungsfrei sind.
Insbesondere weibliche Beschäftigte können betroffen sein, wenn sie Familienpflichten
wahrnehmen, als Teilzeitkräfte arbeiten und/oder sich in unteren Entgeltgruppen befinden.
Ebenso können, wie Erfahrungen aus Wirtschaftsunternehmen zeigen, Frauen in
Führungspositionen gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist als beratendes Mitglied der betrieblichen Kommission an der
Ausarbeitung des Systems leistungsorientierter Bezahlung beteiligt.
Ein gleichstellungsorientiertes Controlling ist ein unverzichtbares Instrument, um die Wirkung
des künftigen Leistungsentgeltsystems der Stadtverwaltung Erftstadt zu erfassen.
Neue Beurteilungsrichtlinien
Zudem wurde eine Dienstvereinbarung über neue Beurteilungsrichtlinien für Beschäftigte der
Stadt Erftstadt von Bürgermeister und Personalrat unterzeichnet. Auch hier gilt es, durch
Schulung der Führungskräfte hinsichtlich diskriminierungsfreier Wahrnehmung und
Anwendung geschlechtergerechter Beurteilung abzusichern, dass die Richtlinien einheitlich
angewandt werden und nicht zu Benachteiligungen führen. Ein gleichstellungsorientiertes
Überprüfungs- und Auswertungsverfahren der Beurteilungsergebnisse soll Auskunft über die
Umsetzungspraxis des neuen Beurteilungsverfahren geben.
Geschlechtergerechte Unternehmenskultur / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
Transparenz, Abbau von Hierarchien, gleichberechtigte Beteiligung und Mitsprache,
weitestgehender Entscheidungsspielraum im eigenen Aufgabengebiet sind zentrale
Rahmenbedingungen für eine frauenfördernde und gleichstellungsorientierte
Unternehmenskultur.
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Eine auf Chancengleichheit beruhende Organisations- und Unternehmenskultur bedeutet
aber auch, dass die vielfältigen, unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern,
jungen und älteren Einwohnerinnen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit
Behinderungen wahrgenommen werden und als wichtige Belange im Verwaltungshandeln
berücksichtigt werden.
Das 2006 verabschiedete Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfasst
insbesondere auch den Schutz vor Diskriminierung im betrieblichen Arbeitsalltag in den
Punkten Geschlecht, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Behinderung und
sexuelle Identität. In der Stadtverwaltung Erftstadt wird eine Beschwerdekommission nach
AGG unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet, sodass Beschäftigte ihr
Beschwerderecht wahrnehmen können.
3. Frauenförderplan: Stand der Zielerreichung 2005 – 2007
Bei der Stadt Erftstadt arbeiteten zum Stichtag 01.01.2007 629 Beschäftigte insgesamt,
193 Männer und 436 Frauen. Der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten liegt
damit unverändert bei 69 Prozent. Umgerechnet auf Vollzeitstellen reduziert sich der
Frauenbeschäftigungsanteil auf geschätzte 55 Prozent.
Nach den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetz und dem Frauenförderplan der
Stadtverwaltung Erftstadt wurden Zielvorgaben für die Bereiche mit Unterrepräsentanz von
Frauen für den Zeitraum bis 2005 bis 2007 vom Rat beschlossen. In einer Zwischenbilanz
werden im Folgenden Entwicklungen für den höheren, gehobenen und mittleren Dienst
dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass mit Inkrafttreten des TVÖD zum 01.10.2005 die
Unterscheidung zwischen Angestellten in Vergütungsgruppen und Arbeiter/innen in
Lohngruppen entfallen ist. Die beiden Beschäftigtengruppen sind nunmehr als Tariflich
Beschäftigte einheitlichen Entgeltgruppen 1 bis 15 zugeordnet. Insofern ergeben sich
insbesondere in den Entgeltgruppenbereichen, die dem gehobenen und dem mittleren
Dienst zugeordnet werden können, Verschiebungen. Die geschlechterdifferenzierende
Personalstrukturdaten beziehen sich auf den Ist-Stand vom 01.01.2007.
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- Höherer Dienst
Der Zielvorgabe, den Frauenanteil von 3 Stellen (umgerechnet in Vollzeit) auf fünf Stellen im
höheren Dienst im Zeitraum 2005 bis Ende 2007 zu erhöhen, ist die Stadtverwaltung mit der
Höhergruppierung einer Angestellten, die eine Amtsleitung übernommen hat, näher
gekommen.
Bei zwei weiteren Stellenbesetzungen des höheren Dienstes (Kämmerer/Kämmererin und
stellvertretende Amtsleitung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft) kamen allerdings
keine weiblichen Bewerberinnen zum Zuge. Da bis Ende 2007 voraussichtlich keine weiteren
Neubesetzungen im höheren Dienst anstehen, wird die Zielvorgabe von fünf Frauen
voraussichtlich nicht erreicht.
Höherer Dienst (hD)
12
10
8
Männer
Frauen
6
4
2
0
A 15
A 14
A 13
Beamt insg
15 (1a)
14 (Ib)
13 (II)
Trfl B insg
hD insg
Männer
4
1
1
6
1
2
1
4
10
Frauen
0
0
0
0
0
1
3
4
4
Ist-Stand 01.07.2004 (Stellen sind umgerechnet in Vollzeitstellen ohne Altersteilzeit. Bei den
Entgeltgruppen 15 bis 13 sind in Klammern die übergeleiteten früheren BAT-Eingruppierungen
genannt.)
- Gehobener Dienst – Beamte/innen
Die Zielvorgabe für den gehobenen Dienst sah die Beförderung von zwei Frauen auf die
Besoldungsgruppe A 13 vor. Inzwischen hat eine Beamtin mit der Übernahme der Leitung
des Schulverwaltungsamtes auch eine nach A 13 bewertete Stelle inne. Aufgrund der durch
das Haushaltssicherungskonzept vorgegebenen Wartezeiten für Beförderungen sowie des
Laufbahnrechts für Beamte wird die A 13-Besoldung aber erst im Zeitraum der nächsten
Fortschreibung des Frauenförderplans 2007 bis 2010 realisiert werden können.
Die Zusammenlegung des um die ARGE-MitarbeiterInnen verkleinerten Sozialamtes mit dem
Jugendamt haben den Wegfall einer A 13 Stelle (Amtsleitung) und die Umwandlung des
Sozialamtes in eine Abteilung bewirkt. Aufgrund der Umstrukturierung ist die
Abteilungsleitung nunmehr nach A 12 bewertet. Die Leitungsposition im Bereich Soziales
wird von zwei Frauen im Job-Sharing wahrgenommen. Somit wird die Zielvorgabe für die
Besoldungsgruppe A13 nicht erreicht werden können. Zugleich ist im Berichtszeitraum die
Zahl der Männer mit Besoldung nach A 13 erwartungsgemäß aufgrund einer
Höhergruppierung und zwei Pensionierungen auf eine A 13-Position zurückgegangen.
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Bei den mit A12 bewerteten Stellen war ein geschlechterparitätisches Verhältnis von jeweils
sechs Stellen Zielvorgabe. Ein ausgeglichenes Verhältnis mit jeweils acht männlichen und
weiblichen StelleninhaberInnen in dieser Besoldungsgruppe wird voraussichtlich in 2007
erreicht.
In der Besoldungsgruppe A 11 sind inzwischen Frauen um eine Beamtin stärker als
männliche Beamte vertreten. Vor dem Hintergrund, dass Frauen weiterhin die übergroße
Mehrheit in den Eingangsämtern A 10/ A9 bilden, muss die Repräsentanz von Frauen in den
höheren Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes insgesamt weiter ausgebaut werden.
-Gehobener Dienst- Tariflich Beschäftigte
Bei den Angestellten des gehobenen Dienstes ist erwartungsgemäß wegen fehlender
Stellenfluktuation weiterhin keine Frau in der Entgeltgruppe 12 (vormals Vergütungsgruppe
BAT II nach Aufstieg aus III) vertreten. Die Zuordnung zu der Entgeltgruppe 11 weist
gegenwärtig 11 männliche gegenüber 6 weibliche Tariflich Beschäftigte aus. In dieser
Entgeltgruppe sind insbesondere ingenieurwissenschaftliche Berufe vertreten. Frauen
konnten hier ihren Anteil entsprechend der Prognose des Frauenförderplans erhöhen. Die
beiden unteren Entgeltgruppen 10 und 9 sind wiederum stark frauendominiert (durch die
Berufsgruppe SozialpädagogInnen/-arbeiterinnen/Leiterinnen von großen
Kindertageseinrichtungen).
Auch für den gehobenen Dienst gilt, das Frauen in den Spitzenämtern unterrepräsentiert
bleiben, hingegen aber in den Eingangsbesoldungsgruppen die übergroße Mehrheit bilden
und häufig in Teilzeit arbeiten.
Gehobener Dienst (gD)
120
100
80
Männer
Frauen
60
40
20
0
A 11
A 10
A9
Beamt
insg
12 (II/III)
9
11
10
(IVb/Vb/
(III/IVa) (IVa/IVb)
9Vb)
Trfl B
insg
A 13
A 12
Männer
1
8
9
7
2
27
4
11
4
22
41
68
Frauen
0
7
10
15
3
35
0
6
14
55
75
110
gD insg
Ist-Stand: 01.01.2007 (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, nicht umgerechnet in Vollzeitstellen, ohne
Beurlaubte, ohne Altersteilzeit in der Freistellungsphase, ohne Beschäftigte mit einem Stundenumfang
geringer als 6 Wochenstunden, bei den Entgeltgruppen 12 bis 9 in Klammern die übergeleiteten
früheren BAT-Eingruppierungen)
7
- Mittlerer Dienst - Beamte/innen
Im Mittleren Dienst haben inzwischen 6 Frauen die Besoldungsgruppe A 9 erreicht, d.h. eine
Beamtin mehr als die Zielvorgabe vorsah. Zugleich hat sich in dieser Besoldungsgruppe aber
auch der Anteil von Männern (v.a. aus dem feuerwehrtechnischen Dienst) auf 12 Beamte
erhöht. Die unteren Besoldungsgruppen A7/A6 sind auch hier überwiegend von Frauen
besetzt.
- Mittlerer Dienst – Tariflich Beschäftigte
In den neuen Entgeltgruppen 8 bis 1 für Tariflich Beschäftigte (ehemals Angestellte bis zur
Vergütungsgruppe Vc und Arbeiter/innen bis zur Lohngruppe 7 nach BAT) wirkt sich die
Vereinheitlichung im Tarifrecht vor allem quantitativ aus. Im Diagramm sind zusätzlich die
Entgeltgruppen 4 bis 2 aufgeführt, in die die früheren Lohngruppen 4 bis 1 für Arbeiter/innen
übergeleitet wurden. Frauen sind in den Entgeltgruppen 8 bis 2 insgesamt weiterhin
überproportional vertreten. Während Sie einerseits in der Entgeltgruppe 8 (v.a. als
Erzieherinnen als (stellvertretende) Leiterin bzw. Gruppenleiterin sowie Sachbearbeiterinnen)
stark vertreten sind, sinkt ihr Anteil in Entgeltgruppen 7 und 6 ab und erhöht sich Ihr Anteil
wiederum in der unteren Lohngruppe 5 des mittleren Dienstes sehr.
Die gleiche geschlechtshierarchische Struktur findet sich noch ausgeprägter in den unteren
Entgeltgruppen 4 bis 2 der Stadtverwaltung wieder. In der Lohngruppe 2 befinden sich fast
ausschließlich Frauen, zumeist als Reinigungskräfte.
Mittlerer Dienst (mD) / einschl. ehem. Lohngruppen
300
250
200
150
100
50
0
A 7
A 6
Beam t
i nsg
22
8
2
42
7
4
30
21
8
7
0
77
119
11
13
3
33
53
0
28
68
3
17
71
240
273
A 9
A8
Männer
10
Fr auen
6
8 ( Vc)
7 (Lg 7)
6 ( VIb)
5 (VII)
4 ( VIII)
3 (Lg3)
2 (Lg1)
Tr fl B
insg
m D insg
(Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, nicht umgerechnet in Vollzeitstellen, ohne Beurlaubte, ohne
Altersteilzeit in der Freistellungsphase, ohne Beschäftigte mit einem Stundenumfang geringer als 6
Wochenstunden, ohne Beschäftigte auf 400€-Basis (Schülerlotsen/innen))
(In Klammern sind bei den Entgeltgruppen 8 bis 2 die übergeleiteten früheren BAT-Eingruppierungen
aufgeführt.)
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- Funktionsstellen/Amtsleitungen
Im Berichtszeitraum wurden drei Amtsleitungen neu besetzt: Leitung der Musikschule, des
Schulverwaltungsamtes und des Ordnungsamtes. Alle drei Funktionen wurden durch Frauen
besetzt. Damit hat sich der Frauenanteil an Amts- bzw. Werksleitungen von eins auf vier
erhöht. Das entspricht dem im zweiten Frauenförderplan (2005-2007) formuliertem Soll: Vier
Frauen und 11 Männer üben nunmehr die Funktion der Amtsleitung aus.
Zwei stellvertretende Amtsleitungen (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und Musikschule)
wurden mit männlichen Bewerbern besetzt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Frauen ihre berufliche Stellung im gehobenen
und mittleren Dienst ausbauen konnten, die Zielquoten der 1. Fortschreibung des
Frauenförderplans 2005-2007 voraussichtlich aber nur teilweise erreicht werden.
Edith Abel-Huhn
(Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte)